Antragstellung
Bei der Ausarbeitung Ihres Antrages bieten wir Ihnen folgenden Service:
- Bereitstellung von Musteranträgen und Textbausteinen
- Prüfung der Finanzkalkulation
- Prüfung auf Einhaltung der formalen Vorgaben des Mittelgebers
- Hilfestellung und Beratung hinsichtlich des Layouts unter Berücksichtigung des CD-Konzeptes der Universität Siegen
- Einholung von Unterschriften bei der Hochschulleitung
- Kontakt zu den Mittelgebern und Förderorganisationen
Förderanträge bei den Bundesministerien und dem Land NRW sind i.d.R. vom Kanzler zu unterschreiben und werden vorher in der Verwaltung auf haushalts- und personalrechtliche Richtigkeit geprüft. Prüfung und Unterschrift des Kanzlers nehmen mehrere Tage in Anspruch. Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Ihr Forschungsvorhaben und reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Abgabefrist bei der Abteilung Forschungsförderung und -beratung ein.

