Hochschulinterne Förderung
Hochschulinterne Forschungsförderung findet an der Universität Siegen auf verschiedenen Ebenen statt.
Dafür stehen WissenschaftlerInnen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung:
1. Dezernat 2.3: Abteilung Forschungsförderung und -beratung
2. Prorektorat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
Während die Abteilung Forschungsförderung und -beratung den WissenschaftlerInnen eher Projekt beratend/begleitend zur Seite steht (Antragsberatung, …), haben WissenschaftlerInnen beim Prorektorat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit, eine Anschubfinanzierung für ihr Drittmittelprojekt zu erhalten.
Dafür hält das Prorektorat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs jährlich ca. 60.000 Euro bereit. Ihm ist die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs unterstellt, welche die Anträge in regelmäßigen Sitzungen prüft und diese zur abschließenden Begutachtung an das Rektorat weiterleitet.
Anträge - sowohl in schriftlicher als auch in digitaler Form - werden bei der Referentin des Prorektors, Lena Butz, spätestens zehn Tage vor der nächsten Sitzung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs eingereicht.
Der nächste Termin der Forschungskommission findet voraussichtlich am 23. Oktober 2013 statt.
Wie stelle ich einen Antrag?
Hier finden Sie die Richtlinien der hochschulinternen Forschungsförderung sowie das benötigte Antragsformular.
Nach erfolgreicher Bewilligung Ihres Antrags und anschließender Durchführung Ihres Drittmittelprojekts reichen Sie beim Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs einen Bericht über dessen Verlauf ein. Lesen Sie dazu bitte den Leitfaden zur Berichterstattung.

