Postdoktorandenförderung der Universität Siegen
Stipendien für weibliche Graduierte der Universität Siegen
Die Universität Siegen schreibt jährlich mehrere Promotionsstipendien und Habilitationsstipendien für weibliche Graduierte aus, die auf die Dauer von 12 Monaten begrenzt sind. Bevorzugt vergeben werden dabei familienbedingte Wiedereinstiegsstipendien, es können aber auch "Einstiegsstipendien" sowie "Abschlussstipendien" beantragt werden.
Übergangsfinanzierung von Doktorandinnen und Habilitandinnen
Die Universität Siegen gewährt Mittel zur Übergangsfinanzierung für den Abschluss eines Promotions- oder Habilitationsvorhabens, wenn nachweislich alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten erschöpft sind und der Abschluss des Vorhabens in der gegebenen Zeit realistisch ist. Nähere Informationen zur Beantragung und zum Verfahren erhalten Sie auf der Website der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Siegen.
Zur Vorbereitung eines Drittmittelprojektes können NachwuchswissenschaftlerInnen bei der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs Anträge auf Anschubfinanzierung für Forschungs- bzw. Drittmittelprojekte stellen.
Richtlinien der hochschulinternen Forschungsförderung
Zur Anschubfinanzierung für Projekte zur Gleichstellung von Männer und Frauen können jährlich Mittel bei der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Siegen beantragt werden. Als bewilligungsfähig gelten Projekte, die die Grundprinzipien von Gender Mainstreaming aufgreifen und/oder der Frauengleichstellung bzw. –förderung dienen, insbesondere solche, die die Verbesserung der Situation von Frauen an der Universität Siegen und im Hochschulsystem insgesamt zum Ziel haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gleichstellungsbeauftragten.

