Ehepartner und Familie
Ehepartner
Wenn Sie mit Ihrem Partner oder ihrer Partnerin nach Siegen kommen möchten, müssen Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sein. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Aufenthaltsdauer voraussichtlich über ein Jahr beträgt, ist der Nachzug des Partners oder ihrer Partnerin stattzugeben. Wichtig dabei ist, dass ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen und der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein muss. Kinder bis zu einem Alter von 16 Jahren sind grundsätzlich nachzugsberechtigt.
Sollten Sie als Hochqualifizierter im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sein, so können auch mit- bzw. nachreisende Familienangehörige in Deutschland arbeiten. Doch für Familienangehörige von Wissenschaftlern, die nicht als hochqualifiziert gelten, gilt diese Regelung grundsätzlich nicht.
Wenn Ihre Familienangehörigen hier in Deutschland planen erwerbstätig zu werden, ist der Ausländerbehörde ein konkretes Stellenangebot vorzulegen, dann prüft diese in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, ob dieser Erwerbstätigkeit zugestimmt werden kann. Bitte beachten Sie hierbei, dass dies mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Gesetzesänderung zum 28.08.2007:
Seit dem 28.08.2007 müssen bei Ehegatten, die nach Deutschland nachziehen möchten, einfache Deutschkenntnisse (Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachgewiesen werden. Ausnahmen gibt es bei folgenden Umständen:
- Der Gastwissenschaftler selber oder die Ehegattin oder der Ehegatte sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (außer Deutschland);
- Aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung können einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nicht nachgewiesen werden;
- Die Ehegattin oder der Ehegatte besitzen einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation oder es besteht ausnahmsweise aus anderen Gründen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf;
- Es wird kein dauerhafter Deutschlandaufenthalt angestrebt;
- Die Ehegattin oder der Ehegatte besitzt eine Aufenthaltserlaubnis als Hochqualifizierter (§19 AufenthG); Forscher (§ 20 AufenthG), Firmengründer (§21 AufenthG), Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling, Daueraufenthaltsberechtigter aus anderen EU-Staaten (§ 38a AufenthG);
- Die Ehegattin oder der Ehegatte ist Staatsangehöriger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der Vereinigten Staaten von Amerika.
Kinderbetreuung
Die Universität Siegen bietet zahlreiche Angebote zur Kinderbetreuung. In ihrem Angebot finden Sie eine Kinderferienbetreuung mit Sport, Basteln, Spielen, Ausstellungsbesuchen uvm. Daneben wird auch eine Kindernotfallbetreuung, das Flexi, angeboten, wenn z.B. die Tagesmutter krank, der Kindergarten zwei Tage geschlossen ist oder unvorhergesehene Situationen die eigene Kinderbetreuung unmöglich machen.
Mehr zu Kindertagesstätte, Krabbelstube, Eltern-Kind-Räumen und Familienservicebüro erfahren Sie auf den Seiten der Familiengerechten Hochschule.
Weitere Informationen zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten finden Sie auch auf den Internetseiten der Stadt Siegen.
Schulen
Falls Ihre Kinder Sie mit nach Siegen begleiten, beachten Sie bitte, dass für alle in Deutschland lebenden Kindern im Alter von 6 bis 15 Jahren Schulpflicht besteht. Für alle Kinder beginnt der Schulbesuch mit der Grundschule (1.-4. Schuljahr). Danach besteht die Wahl zwischen drei verschiedenen Schultypen: Hauptschule bis zur 9. oder 10. Klasse, die zum Hauptschulabschluss führt, die Realschule bis zur 10. Klasse mit dem mittleren Realschulabschluss und das Gymnasium, das bis zur 12. Klasse und zum Abitur, der Voraussetzung für ein Hochschulstudium, führt. Außerdem gibt es die Gesamtschule, in der alle drei Schultypen vereint sind und wo die Schüler nach Leistungsstufen eingeteilt werden.
Der Besuch der öffentlichen Schulen in Deutschland ist kostenlos. Privatschulen oder internationale Schulen, für die Schulgeld bezahlt werden muss, gibt es nur wenige. Das jeweilige Schulamt informiert über die lokale Schulsituation (Schulamt Siegen, Telefon: 0271 / 3330). Die Wahl der Schule erfolgt in der Regel nach einem persönlichen Besuch und Gesprächen mit der Schulleitung. Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien je nach Bundesland zwischen Juli und September. In deutschen Schulen findet der Unterricht je nach Einrichtung vormittags oder ganztägig statt.
Auf den Internetseiten der Stadt Siegen können Sie einsehen, welche verschiedenen Schulen es in Siegen gibt.
Dual Career Service
Der Dual Career Service der Universität Siegen richtet sich mit seinem Serviceangebot speziell an die Partnerinnen und Partner bzw. Familien der neu berufenen ProfessorInnen sowie neu eingestellten NachwuchswissenschaftlerInnen und MitarbeiterInnen, die gemeinsam in der Region Siegen leben und arbeiten wollen.

