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Katalog der UB Siegen

Visum und Aufenthaltserlaubnis

 

Visum

Internationale Forscherinnen und Forscher benötigen in der Regel ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Nur einige Länder sind Ausnahmen, für die Befreiungen und Erleichterungen gelten. Zu ihnen gehören Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Personen aus Australien, Japan, Kanada, Israel, Republik Korea, Neuseeland, USA und Schweiz, sie alle benötigen kein Visum.
Falls Sie ein Visum benötigen, beantragen Sie dieses am besten so früh wie möglich bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland (Deutsche Auslandsvertretungen). Ein Visum für einen Aufenthalt in Deutschland wird für maximal drei Monate ausgestellt und kann ggf. nach Ihrer Einreise in Deutschland verlängert werden.
Welche Unterlagen Sie für Ihren Visumsantrag benötigen, erfahren Sie in der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes. Bitte beantragen Sie Ihr Visum und das für Ihre mitreisenden Familienangehörigen frühzeitig, da mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit gerechnet werden muss.

 

Aufenthaltserlaubnis

Bei einem längeren Aufenthalt benötigen Sie neben dem Visum für die Einreise auch eine Aufenthaltserlaubnis. Das Visum müssen Sie vor Ihrem Aufenthalt im Heimatland beantragen, nach der Einreise nach Deutschland folgt dann der Antrag der Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie beim Ausländeramt der jeweiligen Kommune, z.B. im Rathaus Siegen.

Gem. § 5 der Beschäftigungsverordnung ist

  • wissenschaftlichem Personal von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Forschung und Lehre, von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie Lehrkräften zur Sprachvermittlung an Hochschulen,
  • Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern an einer Hochschule oder an einer öffentlich-rechtlichen oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten oder als öffentliches Unternehmen in privater Rechtsform geführten Forschungseinrichtung,
  • Ingenieuren und Technikern als technische Mitarbeiter im Forschungsteam einer Gastwissenschaftlerin oder eines Gastwissenschaftlers

eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, ohne dass ein gesichertes Einkommen durch die Agentur für Arbeit nachgewiesen werden muss.

Unionsbürger sowie Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes benötigen weder ein Visum noch eine Genehmigung bei längerem Aufenthalt. Wichtig ist allerdings, dass Sie sich beim Einwohnermeldeamt melden.

Bitte bedenken Sie auch, dass für mitreisende Familienangehörige ebenfalls entsprechende Unterlagen benötigt werden. Beantragen Sie bitte ein Visum für einen längeren Aufenthalt mit mehrmaliger Einreisemöglichkeit auch für Ihre mitreisenden Familienmitglieder.
 
Für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung sind in der Regel folgende Unterlagen notwendig:

  • gültiger Reisepass
  • Bestätigung des Arbeitgebers über die Art und Dauer der Beschäftigung
  • Finanzierungsnachweis für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland
  • Krankenversicherungsnachweis
  • biometrisches Passbild