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Lehrendenmobilität im LLP/ERASMUS

Im Rahmen der ERASMUS-Dozentenmobilität (STA - Staff Mobility - Teaching Assignments) verfügt die Universität Siegen über Bilaterale Abkommen mit über 150 europäischen Partnerhochschulen. Das LLP/ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA 1). Ebenfalls möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen ausländischen Unternehmenspersonals an der Universität Siegen (STA 2), um die Zusammenarbeit der Universität Siegen mit Wirtschaftsunternehmen zu stärken.

Ziele der ERASMUS-Dozentenmobilitäten sind

  • die Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Universität Siegen und den europäischen Partneruniversitäten sowie Wirtschaftsunternehmen im ERASMUS-Raum
  • den Studierenden der Partneruniversität, die kein Studium in Siegen absolvieren, die Möglichkeit zu bieten, sich international fortzubilden und vom Fachwissen der Siegener Dozentinnen und Dozenten zu profitieren („Internationalisation at home“)
  • eine inhaltliche Bereicherung des Lehrangebots sowie der fachliche Austausch und die Stärkung der Zusammenarbeit mit internationalen Kolleginnen und Kollegen
  • die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen sowie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden

Förderbedingungen und Förderleistungen

  • Voraussetzung einer ERASMUS-Dozentenmobilität STA 1 ist ein ERASMUS-Bilateral Agreement mit der Partnerhochschule, das eine Vereinbarung über den geplanten Lehraufenthalt umfasst.
  • Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen bei einer Mindestaufenthaltsdauer von fünf Arbeitstagen und einer maximalen Aufenthaltsdauer von sechs Wochen im Zeitraum vom 01. Juni bis zum 30. September des Folgejahres (ERASMUS-Hochschuljahr).
  • Bei Aufenthalten von einer Woche, muss aus dem Programm hervorgehen, dass Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme an fünf vollen Arbeitstagen stattgefunden haben.
  • Die Aufteilung eines Aufenthalts auf zwei ERASMUS-Hochschuljahre ist nicht zulässig.
  • Die wiederholte Förderung von Gastaufenthalten ist nur nachrangig möglich. Erst-Bewerbungen werden vorrangig gefördert.
  • Förderberechtigt sind Dozentinnen und Dozenten der Universität Siegen (STA 1) sowie Beschäftigte von ausländischen Wirtschaftsunternehmen (STA 2), die Staatsangehörige eines am ERASMUS-Programm teilnehmenden Landes sind.
  • Wegen der begrenzten Mittel und der hohen Nachfrage ist die ERASMUS-Förderung auf einen Zuschuss von 780,00 Euro je Aufenthalt begrenzt. Die Förderung ist nur im Rahmen des vom DAAD vorgegebenen Länderhöchstsatzes möglich.
  • Die Abrechnung erfolgt nach dem Landesreisekostengesetz NRW (LRKG NRW). Es werden Fahrtkosten, Übernachtungs- und Tagegelder berücksichtigt.
  • Es wird davon ausgegangen, dass eine Komplementärfinanzierung aus Instituts- oder Fakultätsmitteln erfolgt.
  • Die gleichzeitige Förderung aus Mitteln anderer EU-Programme oder aus Mitteln des DAAD für denselben Zweck ist ausgeschlossen.
  • Die sprachliche Vorbereitung erfolgt eigenständig im Vorfeld des Aufenthaltes.
  • Für ausreichenden Versicherungsschutz ist Sorge zu tragen. Mit der Förderleistung ist kein Versicherungsschutz verbunden.

Sonderbedarfe wegen Behinderung oder chronischer Erkrankung

Dozentinnen und Dozenten mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können beim International Office Sondermittel für auslandsbedingte Mehrkosten beantragen. Diese Anträge sollten mindestens drei Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts im International Office abgegeben werden.

Verfahren

  • Bitte schicken Sie formlos (per E-Mail) eine Absichtserklärung an die ERASMUS-Hochschulkoordinatorin im International Office. Bitte geben Sie hier verbindlich die von Ihnen geplante Dozentenmobilität und den Stand der Vorbereitungen (Thema, Dauer, Partnerhochschule, Umfang etc.) an. Es gibt keinen Bewerbungsstichtag.
  • Nach Eingang der Mitteilung prüft die ERASMUS-Hochschulkoordinatorin, ob die Mobilitätsmaßnahme gefördert werden kann. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Sofern eine Förderung möglich ist, senden Sie bitte die nachstehenden Dokumente (Formblätter abrufbar über Formularcenter) an das International Office.
  • Bitte reichen Sie das Formblatt Annahmeerklärung unterschrieben im International Office ein. Bitte füllen Sie die Vorlage vollständig aus, da sie Angaben enthält, die vom DAAD für den Zwischen- und den Abschlussbericht (ERASMUS) abgefragt werden. Diese Vereinbarung erläutert die Mobilitätsbedingungen sowie die Pflichten der Dozentin bzw. des Dozenten.
  • Bitte leiten Sie das Formblatt Teaching Assignment ausgefüllt und unterschrieben an das International Office weiter. Im Teaching Assignment vereinbaren Sie mit dem Koordinator der Partneruniversität ein Lehrprogramm. Dieses Programm wird auch von der ERASMUS-Hochschulkoordinatorin der Universität Siegen im International Office unterschrieben.
  • Darüber hinaus benötigen Sie eine schriftliche Einladung der Partneruniversität (STA 1) bzw. des Lehrstuhls (STA 2); hierfür ist eine E-Mail ausreichend.
  • Bitte senden Sie den Dienstreiseantrag über die Dekanin oder den Dekan an das International Office. Das International Office überprüft und ergänzt den Antrag und leitet ihn an die Reisekostenstelle weiter. Die Genehmigung muss vor Reiseantritt vorliegen.

Nach dem Gastaufenthalt

  • Die Abrechnung der Dienstreise erfolgt über das International Office und die Reisekostenstelle. Bitte reichen Sie Ihre Reisekostenabrechnung beim International Office ein. Das International Office benötigt eine  Kopie der Abrechnung und leitet die Abrechnungsunterlagen an die Reisekostenstelle weiter.
  • Schließlich leiten Sie bitte das Formblatt Bestätigung der Partnerhochschule an das International Office weiter.
  • Abschließend reichen Sie bitte das Formular Bericht beim International Office ein.