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Frau Schürrle, Büro AR-SSC 109, Telefon +49 271 740-3901, E-Mail: baerbel.schuerrle@zv.uni-siegen.de
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Als unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Universität Siegen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (STT - Staff Mobility - Staff Training) von Personal in Lehre, Technik und Verwaltung an ERASMUS-Partnerhochschulen (STT 1) und an ausländische Unternehmen (STT 2) möglich.
Förderbedingungen und Förderleistungen
- Voraussetzung einer ERASMUS-Mobilität STT 1 ist ein ERASMUS-Bilateral Agreement mit der Partnerhochschule, das eine Vereinbarung über den geplanten Aufenthalt umfasst.
- Förderberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Siegen.
- Die Auslandsaufenthalte müssen mindestens fünf Arbeitstage (eine Woche) umfassen bei einer maximalen Aufenthaltsdauer von sechs Wochen im Zeitraum 01. Juni bis zum 30. September des Folgejahres (ERASMUS-Hochschuljahr).
- Sollten ein Aufenthalt von einer Woche geplant werden, muss aus dem Programm hervorgehen, dass Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme an fünf vollen Arbeitstagen stattgefunden haben.
- Die wiederholte Förderung von Gastaufenthalten ist nur nachrangig möglich. Erst-Bewerbungen werden vorrangig gefördert.
- Die Aufteilung eines Aufenthalts auf zwei ERASMUS-Hochschuljahre ist nicht zulässig.
- Wegen der begrenzten Mittel und der hohen Nachfrage ist die ERASMUS-Förderung auf einen Zuschuss von 780,00 Euro je Aufenthalt begrenzt. Die Förderung ist nur im Rahmen des vom DAAD vorgegebenen Länderhöchstsatzes möglich.
- Die Abrechnung erfolgt nach dem Landesreisekostengesetz NRW (LRKG NRW). Es werden Fahrtkosten, Übernachtungs- und Tagegelder berücksichtigt.
- Es wird davon ausgegangen, dass eine Komplementärfinanzierung aus Instituts- oder Fakultätsmitteln erfolgt.
- Die Förderung aus Mitteln anderer EU-Programme oder aus Mitteln des DAAD für denselben Zweck ist ausgeschlossen.
- Die sprachliche Vorbereitung erfolgt eigenständig im Vorfeld des Aufenthaltes.
- Die oder der Geförderte hat für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen. Mit der Förderung in LLP/ERASMUS ist kein Versicherungsschutz verbunden.
Sonderbedarfe wegen Behinderung oder chronischer Erkrankung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können beim International Office Sondermittel für auslandsbedingte Mehrkosten beantragen. Diese Anträge sollten mindestens drei Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts im International Office abgegeben werden.
Verfahren
- Bitte schicken Sie formlos (per E-Mail) eine Absichtserklärung an das International Office. Bitte geben Sie hier verbindlich die von Ihnen geplante Mobilitätsmaßnahme und den Stand der Vorbereitungen (Thema, Dauer, Partnerhochschule bzw. Unternehmen, Umfang etc.) an. Es gibt keinen Bewerbungsstichtag.
- Nach Eingang der Mitteilung prüft die ERASMUS-Hochschulkoordinatorin, ob die Mobilitätsmaßnahme gefördert werden kann. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Sofern eine Förderung möglich ist, senden Sie bitte nachstehende Dokumente (Formblätter abrufbar über das Formularcenter) an das International Office:
- Bitte reichen Sie das Formblatt Annahmeerklärung unterschrieben im International Office ein. Bitte füllen Sie die Vorlage vollständig aus, da sie Angaben enthält, die vom DAAD für den Zwischen- und den Abschlussbericht (ERASMUS) abgefragt werden. Diese Vereinbarung erläutert die Mobilitätsbedingungen und Pflichten des Dozenten.
- Bitte leiten Sie das Formblatt Work Plan ausgefüllt und unterschrieben an das International Office weiter. Im Work Plan vereinbaren Sie mit dem Koordinator der Partneruniversität ein Trainingsprogramm. Dieses Programm wird auch von der ERASMUS-Hochschulkoordinatorin im International Office unterschrieben.
- Darüber hinaus benötigt das International Office eine schriftliche Einladung der Partneruniversität bzw. des Unternehmens; hierfür ist eine E-Mail ausreichend.
- Bitte senden Sie den Dienstreiseantrag über Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten an das International Office. Das International Office überprüft und ergänzt den Antrag und leitet ihn an die Reisekostenstelle weiter. Die Genehmigung muss vor Reiseantritt vorliegen.
Nach dem Gastaufenthalt
- Die Abrechnung der Dienstreise erfolgt über das International Office und die Reisekostenstelle. Bitte reichen Sie Ihre Reisekostenabrechnung beim International Office ein. Das International Office benötigt eine Kopie der Abrechnung.
- Schließlich leiten Sie bitte das Formblatt Bestätigung der Partnerhochschule bzw. des Unternehmens an das International Office weiter.
- Abschließend reichen Sie bitte das Formular Bericht beim International Office ein.

