Herr Berkenkopf, AR-SSC 120, Telefon +49 271 740-3907, E-Mail: markus.berkenkopf@zv.uni-siegen.de
Praktische Tipps
Wohnen: Unterkünfte für kurzfristige und längerfristige Aufenthalte
Für Studierende ist es oft schwierig, kurz vor Beginn des Semesters eine preiswerte Wohnung zu finden. Unsere Empfehlung: Kümmern Sie sich frühzeitig und bereits mehrere Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes um die Unterkunft! Die Zimmervermittlung des International Office unterstützt Sie gern bei der Zimmersuche und gibt weitere Tipps.
Es gibt Studierendenwohnheime des Studentenwerks Siegen AöR und privater Träger. Informationen zur Bewerbung um einen Wohnheimplatz finden Sie auf den Internetseiten der Studierendenwohnheime:
Sie können darüber hinaus den freien Wohnungsmarkt nutzen: Wohnungen oder Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) werden durch Anzeigen in Tageszeitungen oder auf Internetportalen sowie Aushängen an den Schwarzen Brettern in der Universität angeboten.
- www.asta.uni-siegen.de
- www.easywg.de
- www.immobilienscout24.de
- www.siegener-zeitung.de
- www.studenten-wg.de
- www.studenten-wohnung.de
- www.students-home.de
- www.westfaelische-rundschau.de
- www.wg-gesucht.de
- www.wg-welt.de
- www.wohnung-jetzt.de
- www.couchsurfing.org
Einreise und Aufenthalt: "Rechtliches" für Ihren Aufenthalt
Einen umfassenden Überblick geben Ihnen das DAAD-Merkblatt sowie die Internetseiten des BAMF.
EU-Bürger
Als EU-Bürger benötigen Sie kein Visum für die Einreise nach Deutschland. In Deutschland müssen sich alle Bürger bei dem Einwohnermeldeamt der Stadt, in der sie wohnen, anmelden. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach dem Zuzug (auch innerhalb Deutschlands) erfolgen.
Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen - siehe Staatenliste zur Visumpflicht bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland -, müssen Sie dieses vor Ihrer Abreise bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung des Visums vor der Abreise - am besten sofort nach Erhalt des Zulassungsbriefes. Sie benötigen: Die Zulassung der deutschen Hochschule sowie Unterlagen, die die Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums belegen (Finanzierungsnachweis).
Nach Ihrer Ankunft müssen Sie bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzortes das Visum in einen Aufenthaltstitel umwandeln und sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. In Deutschland müssen sich alle Bürger innerhalb einer Woche nach ihrem Umzug (auch innerhalb Deutschlands) bei der Stadt, in der sie wohnen, anmelden.
Seit 01. September 2011: Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT). Bitte lesen Sie das Informationsblatt des BAMF!
Wichtig bei Visumpflicht:
- Bitte reisen Sie bei Aufenthalten über drei Monaten nicht mit einem Touristenvisum ein. Das Touristenvisum kann nicht in einen Aufenthaltstitel für Studienzwecke umgewandelt werden!
- In regelmäßigen Abständen werden Anfragen über den Verlauf Ihres Studiums an die Universität Siegen gestellt. Dies geschieht in der Regel zu Beginn eines Fachstudiums nach etwa zwei Jahren, im Anschluss daran im jährlichen Rhythmus. Das International Office fungiert als Kontaktstelle zwischen den Ausländerbehörden, Fakultäten/Prüfungsämtern und Studierenden. Wenn Sie Post von der Ausländerbehörde erhalten, wenden Sie sich an das International Office!
Krankenversicherung der Studierenden
Wenn Sie in Deutschland studieren, müssen Sie kranken- und pflegeversichert sein. Je nach Aufenthaltszweck und Alter von Studierenden gelten unterschiedliche Bedingungen. Auch für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Versicherungsnachweis notwendig.
Wichtig: Ohne Bescheinigung einer Krankenkasse können Sie nicht immatrikuliert werden!
Die deutsche Krankenkasse stellt Ihnen eine Bescheinigung darüber aus, ob Sie
- versichert oder
- versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind.
Studierende aus EU-/EWR-Staaten legen ihre European Health Insurance Card (EHIC) nach Ankunft in Siegen bei einer Krankenkasse vor. Sie erhalten dann für die Einschreibung eine Bescheinigung über bestehenden Versicherungsschutz.
Nähere Informationen bieten das Merkblatt zur Krankenversicherung der Studierenden sowie die Krankenkassen.
Krankenkassen in der Stadt Siegen
(alphabetisch, ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
AOK Studenten-Service: Studierendenservice auf dem Campus
Adolf-Reichwein-Str. 10, 57076 Siegen
BARMER-GEK
St.-Johann-Str. 23, 57074 Siegen
DAK
Koblenzer Straße 40, 57072 Siegen
TK
Sandstraße 31, 57072 Siegen
Vereinigte IKK
Löhrtor 10 - 12, 57072 Siegen
Finanzen: Bankkonto und monatliche Ausgaben
Bankkonto
Nach Ihrer Ankunft in Siegen sollten Sie ein Bankkonto eröffnen. Sie können dann Überweisungen für Zahlungen wie den Semesterbeitrag für die Immatrikulation oder Ihre Miete tätigen. Auch die Krankenversicherung benötigt eine deutsche Bankverbindung. Für Studierende ist ein Bankkonto bei den meisten Banken oder Sparkassen kostenlos. Bitte informieren Sie sich vorab bei der Bank oder Sparkasse über die genauen Konditionen. Für die Eröffnung des Bankkontos benötigen Sie Ihren Pass oder Personalausweis.
Banken und Sparkassen in Siegen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit -
Sparkasse Siegen - Geschäftsstelle und Geldautomat auf dem Campus (Mensafoyer)
Volksbank Siegerland eG - Geldautomat auf dem Campus
Deutsche Bank
Commerzbank
Postbank
Santander Bank
Monatliche Ausgaben
Zur Deckung Ihres Lebensunterhalts in Deutschland benötigen Sie zirka 750 Euro pro Monat. Überlegen Sie vor Aufnahme des Studiums, ob Sie diese Mittel aufbringen können. Ausgaben entstehen für die Unterkunft, die Krankenversicherung, Essen und Trinken, Ihre Lernmittel sowie die Semesterbeiträge.
Checkliste für Einschreibung und Aufenthalt
Nach der Ankunft:
- Kaufen Sie ein Gästeticket für den Bus. Damit sind Sie in Siegen in Ihren ersten Tagen mobil.
- Eröffnen Sie ein Bankkonto.
- Besorgen Sie die Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung zur Einschreibung.
- Gehen Sie persönlich zur Einschreibung zum International Office.
- Bei Visumpflicht: Registrieren Sie sich bei der Ausländerbehörde.
- Melden Sie Ihren Wonsitz beim Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) im Rathaus an.
- Lesen Sie nach, wann und wo Ihre Einführungsveranstaltungen stattfinden.
- Besuchen Sie den Benutzerservice des Zentrums für Informations- und Medientechnologie (ZIMT): Sie erhalten Ihre E-Mail-Adresse und Informationen zu den IT-Systemen.
- Besuchen Sie die Universitäts-Bibliothek (Hauptgebäude auf dem Campus Adolf-Reichwein-Straße): Beantragen Sie Ihren Benutzerausweis.
- Besuchen Sie den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss: Studierendenvertretung, bei der Hauptbibliothek): Bei Anmeldung des ersten Wohnsitzes in der Stadt Siegen erhalten Sie nach der Einschreibung den Mobilitätsbeitrag für das VGWS-Semesterticket erstattet. Aus sozialen Gründen kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen der Sozialbeitrag erstattet werden. Ein solcher Grund liegt zum Beispiel bei Sprachschülern in den Deutschkursen vor, die keiner Beschäftigung nachgehen dürfen.
Während des Studiums
- Studienbescheinigungen auf Deutsch oder Englisch können Sie über das Portal LSF selber ausdrucken.
- Die "Rückmeldungen" zum nächsten Semester erfolgen während der Rückmeldefristen. Die für die Überweisung des Semesterbeitrages benötigten Angaben - Höhe des Beitragssatzes, Bankverbindung und Verwendungszweck - werden Ihnen vor Beginn der jeweiligen Rückmeldefrist auf Ihre 'studentische E-Mail-Adresse' übersandt.
- Änderungen von Anschrift oder Telefonnummer können Sie über das Portal LSF selber eingeben.
- Änderungen Ihres Namens oder der Staatsangehörigkeit: Vorlage der Kopie des Passes oder Personalausweises im International Office.
- Studiengangwechsel sowie Beurlaubungen beantragen Sie bei Ihrem Studierendensekretariat im International Office. Die Formblätter können Sie über das Formularcenter abrufen. Nutzen Sie die Beratungsangebote der Zentralen Studienberatung, der Fachberatung Ihrer Fakultät sowie des International Office. Bei befristeter Aufenthaltserlaubnis ist ein Fachwechsel in der Regel nur in den ersten drei Fachsemestern möglich!
- Achten Sie auf die Laufzeit der Aufenthaltserlaubnis und beantragen Sie frühzeitig deren Verlängerung.
Studienabschluss
- Bei Beendigung des Studiums müssen Sie sich exmatrikulieren. Bitte benutzen Sie dazu das Formblatt "Exmatrikulation".
- Sollten Sie die Stadt Siegen verlassen, denken Sie bitte daran, Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro (Rathaus) abzumelden und ggf. die Ausländerbehörde zur infomieren.
- Informieren Sie auch Ihre Bank oder Sparkasse sowie Ihre Krankenversicherung.
- Bitte werden Sie Teil des Alumninetzwerkes und tragen Sie sich selbst in die Alumnidatenbank ein: Der Alumniverbund versorgt Sie auch weiterhin mit interessanten Informationen aus der Universität Siegen und Sie können mit Freunden und Kollegen den weiteren Austausch pflegen.



