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Katalog der UB Siegen
Studierendensekretariat im International Office

Frau Solbach, Büro AR-SSC 001, Telefon +49 271 740-3418, Montag bis Donnerstag von 08.30 bis 11.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 13.30 bis 15.00 Uhr, E-Mail: andrea.solbach@zv.uni-siegen.de

Frau Lenhardt, Büro AR-SSC 119, Telefon +49 271 740-3903, Dienstag bis Donnerstag von 08.30 bis 11.30 Uhr, E-Mail: hilda.lenhardt@zv.uni-siegen.de

Bewerbung um Zulassung für Studium mit Abschluss und Promotion

Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, die die Zulassung zum Studium an der Universität Siegen beantragen, benötigen - wie deutsche Studienbewerberinnen und Studienbewerber auch - eine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Sekundarschulzeugnis, die Hochschulaufnahmeprüfung des Heimatlandes oder erforderliche Studienzeiten im Heimatland).

Welches Bewerbungsverfahren für Sie zutrifft, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und von dem gewählten Studiengang ab. Aufgrund der großen Nachfrage für einige Studienfächer ist der Zugang zum Studium nicht in allen Fächern gleich. Es können Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) für einzelne Studiengänge bestehen. Bei Bewerbungen in den Masterstudiengängen werden neben den formalen Bewerbungsvoraussetzungen spezielle fachliche Kenntnisse gefordert.

Ob in einem Fach Zulassungsbeschränkungen an der Universität Siegen bestehen und/oder weitere fachliche Kenntnisse gefordert werden, klären Sie bitte im Bewerbungsprozess (siehe Studienangebot).

Beginnen Sie kein Studium oder Promotionsvorhaben, wenn die Finanzierung nicht für die gesamte Studiendauer gesichert ist! Stellen Sie bereits im Bewerbungsprozess sicher, dass Sie Ihren Studienaufenthalt finanzieren können. Zur Deckung aller Kosten am Studienort (Wohnraum, Krankenversicherung und Lebenshaltungskosten) benötigen Sie mindestens 700,00 Euro monatlich.

Weitere Informationen für:

  • Ausländer mit in Deutschland erworbener Hochschulreife (Bildungsinländer)

    Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, die das Abitur oder einen vergleichbaren studienqualifizierenden Abschluss in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, werden als BildungsinländerInnen bezeichnet. Die BildungsinländerInnen unterliegen bei der Bewerbung denselben Bedingungen und Fristen wie die deutschen Bewerberinnen und Bewerber, werden aber vom International Office betreut. In zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen erfolgt die Bewerbung über ein Online-Bewerbungs-Portal. In zulassungsfreien Fächern ist die direkte persönliche Einschreibung im International Office während der Fristen "Freie Einschreibung" möglich. Informationen zum Studium mit Fachhochschulreife.

  • Ausländer mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsausländer)

    Bewerberinnen und Bewerber mit der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU-Bürger) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Bürger) sind im Bewerbungsverfahren deutschen Bewerberinnen und Bewerbern gleichgestellt. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal. In den zulassungsfreien Studiengängen ist fristgerecht ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zum Studium beim International Office zu stellen. Nicht-EU-Bürger bewerben sich ausschließlich schriftlich beim International Office. Informationen darüber, wie Ihr Schul- oder Studienabschluss in Deutschland anerkannt wird, können Sie auf der Internetseite "Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse" oder in der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes  > Studieren und Forschen in Deutschland. Sind die Nachweise Ihrer Vorbildung nach Überprüfung durch das International Office als gleichwertig zum deutschen Abitur eingestuft, haben Sie den direkten Hochschulzugang. Dies bedeutet, dass Sie keine studienvorbereitenden Kurse an einem Studienkolleg besuchen müssen und sich direkt um die Aufnahme des Studiums bewerben. Falls Ihre Zeugnisse nicht zum direkten Hochschulzugang berechtigen, kann der Besuch des Studienkollegs erforderlich sein. An der Universität Siegen gibt es kein Studienkolleg. Bitte informieren Sie sich über die Internetseite der "Studienkollegs in Deutschland".

    Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegen:

    • Antrag auf Zulassung (Formblatt)
    • Schul- und Hochschulzeugnisse in amtlich beglaubigter Kopie und einer Übersetzung ins Deutsche oder Englische (vereidigter Übersetzer)
    • Zeugnis über Kenntnisse der deutschen Sprache in amtlich beglaubigter Kopie und einer Übersetzung ins Deutsche oder Englische (vereidigter Übersetzer) - bei deutschsprachigem Studienangebot -
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Kopie aus dem Pass)
    • tabellarischer Lebenslauf
    • bei Hochschulwechsel: Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Hochschule


    Bitte beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt:

    Es können nur vollständige Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfristen vorliegen. "Vollständig" bedeutet, dass der Antrag in allen Punkten und wahrheitsgemäß ausgefüllt, von Ihnen persönlich und im Original unterschrieben ist und dass alle erforderlichen Bescheinigungen als amtlich beglaubigte Kopie beiliegen. Ist das Original eines Zeugnisses oder einer Bescheinigung nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, müssen Sie Ihrer Bewerbung zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung der Bescheinigung in die deutsche oder englische Sprache beilegen. Bitte reichen Sie keine Originale ein. Die Universität Siegen übernimmt für unaufgefordert eingereichte Originalzeugnisse keine Haftung. Bitte teilen Sie auf dem Zulassungsantrag eine Postadresse mit, unter der Sie Postsendungen zu jeder Zeit zuverlässig und schnell erhalten. Weicht Ihr Name von der Briefkastenaufschrift ab, ist unbedingt das „c/o-Feld“ des Antrags auszufüllen und der Name entsprechend der Briefkastenaufschrift anzugeben. Falls sich die Korrespondenzadresse ändert, bevor Sie eine Antwort auf Ihre Bewerbung erhalten haben, teilen Sie bitte sofort die neue Adresse schriftlich mit (als Brief, Telefax oder E-Mail).

    Nachweis der Deutschkenntnisse (mit Ausnahme des englischsprachigen Studienangebots):
    Die DSH-Prüfung auf dem Niveau 2 oder 3 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder ein gleichwertiges Zeugnis. Für die sprachwissenschaftlichen und medienwissenschaftlichen Studiengänge sollte eine DSH 3-Prüfung oder ein gleichwertiges Zeugnis nachgewiesen werden.
    Weitere Informationen über Deutschprüfungen können Sie auf den Internetseiten des DAAD nachlesen.
    Studienbewerber/innen aus der Volksrepublik China, der Mongolei und Vietnam müssen eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) beantragen und diese zusammen mit ihren Bewerbungsunterlagen vorlegen. Ohne die APS-Bescheinigung kann keine Zulassung erfolgen. Weitere Informationen erteilen die deutschen Botschaften oder Konsulate in Ihrer Nähe.
  • Wie bewerbe ich mich als ausländische Studienbewerberin oder ausländischer Studienbewerber (Checkliste)?

    1. Studiengangwahl: Sie entscheiden sich für einen Studiengang. Informationen zu Studienfächern und Studienabschlüssen finden Sie unter dem Punkt Studienangebot.
    2. Bewerbungsformulare: Je nach Staatsangehörigkeit und gewähltem Studiengang bewerben Sie sich online oder schriftlich beim International Office der Universität Siegen.
    3. Bewerbungsfrist: Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfristen. Spätestens zu diesen Stichtagen muss Ihre vollständige Bewerbung an der Universität Siegen vorliegen.
    4. Bearbeitung: Das International Office
      1. prüft, ob Sie alle Voraussetzungen für den von Ihnen gewünschten Studiengang erfüllen,
      2. legt fest, ob Sie eine direkte Hochschulzugangsberechtigung besitzen und die DSH nachweisen müssen oder die so genannte Feststellungsprüfung ablegen müssen und
      3. sendet Ihnen einen Zulassungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid. Das International Office gibt keine Auskünfte über den Stand Ihrer Bewerbung, bevor Sie den Bescheid erhalten. Bescheide über Zulassung oder Ablehnung werden erst verschickt, wenn das Zulassungsverfahren für das betreffende Semester beginnt.
    5. Deutschkenntnisse: Bei einer Bewerbung zum Fachstudium ist ein amtlich beglaubigter Nachweis über die bestandene DSH-Prüfung oder ein Äquivalent vorzulegen.
    6. Immatrikulation: Mit dem Zulassungsbescheid können Sie sich in das Fachstudium immatrikulieren. Beachten Sie die im Zulassungsbescheid genannte Einschreibungsfrist!
  • Ausländische Promotionsstudierende

    Promotion ausländischer Studienbewerber/innen: Promovieren in Deutschland bedeutet eigenständiges Forschen unter Betreuung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers. In der Regel promoviert man zwischen drei bis fünf Jahren. Die Ergebnisse der Forschung werden von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden in einer schriftlichen Arbeit, der Dissertation, dargestellt. Voraussetzung für die Verleihung des Doktortitels ist neben der Vorlage der schriftlichen Arbeit eine mündliche Prüfung (Rigorosum oder Disputation). In der Regel besuchen Sie während der Promotion keine Lehrveranstaltungen, sondern konzentrieren sich auf Ihre eigene wissenschaftliche Arbeit.

    Voraussetzungen: Um promovieren zu können, müssen Sie über einen erfolgreichen wissenschaftlichen Studienabschluss verfügen (z.B. Master, Magisterprüfung, Diplomprüfung oder Staatsexamen). Ausländische Hochschulabschlüsse können als Voraussetzung für die Promotion anerkannt werden. Die Entscheidung, ob Ihr erster Studienabschluss für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand ausreicht, liegt beim Promotionsausschuss der zuständigen Fakultät. In der Regel wird die Doktorarbeit in deutscher Sprache verfasst. Auf Antrag können einzelne Fakultäten auch bereit sein, sie in einer anderen Sprache, z. B. Englisch, zu akzeptieren.

    Doktorvater/Doktormutter: Jede Doktorandin bzw. jeder Doktorand muss eine wissenschaftliche Betreuerin oder einen wissenschaftlichen Betreuer „Doktormutter oder Doktorvater“ haben. Das ist eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler, die bzw. der bereit ist, Ihnen ein Thema für die Doktorarbeit zu geben oder aber ein von Ihnen vorgeschlagenes Thema annimmt und Sie während der Forschung betreut. Um eine Doktormutter bzw. einen Doktorvater zu finden, müssen Sie zunächst prüfen, ob Ihr gewünschter Forschungsschwerpunkt an der Universität Siegen vertreten ist. Ist dies der Fall, müssen Sie mit der Hochschullehrerin bzw. dem Hochschullehrer Kontakt aufnehmen. Ihrer Anfrage sollten Sie sämtliche bisher erworbenen Zeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht (soweit nicht in Englisch in amtlich beglaubigter Kopie mit beglaubigten Übersetzungen ins Deutsche), einen vollständigen Lebenslauf und eine Beschreibung Ihres Forschungsprojekts beifügen. Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Universität Siegen und deren Fachgebiete finden Sie im Personalverzeichnis der Universität Siegen (LSF-Portal) und bei den Fakultäten.

    Promotionsausschuss: Über die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand (die Promotionszusage) entscheidet der Promotionsausschuss der Fakultät auf Vorschlag der Betreuerin oder des Betreuers. Hier erhalten Sie die Adressen der Promotionsausschüsse.

    Einschreibung in das Doktorandenstudium beim International Office: Mit der Betreuungszusage Ihrer Doktormutter bzw. Ihres Doktorvaters können Sie sich grundsätzlich in das Doktorandenstudium einschreiben. Bitte legen Sie dazu auch Ihr Zeugnis, welches zur Promotion befähigt, im Original und in Kopie vor. Ebenso müssen der Pass, ein Lichtbild und die Bescheinigung einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung über ausreichenden Versicherungsschutz vorgelegt werden. Eine besondere Einschreibfrist gibt es nicht. Über Ausnahmen informiert Sie Ihre Fakultät und die Doktormutter bzw. der Doktorvater.

  • Deutschkurs-TeilnehmerInnen (DSH-Kurs)

    Falls Sie die für Ihren Studienwunsch erforderlichen Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung oder Einschreibung noch nicht erreicht haben, können Sie keine Zulassung zum Fachstudium erhalten. Sie können jedoch die notwendigen Kenntnisse in den an der Universität Siegen eingerichteten Deutschkursen erwerben. Wenn Sie an einem Deutschkurs an der Universität Siegen teilnehmen möchten, müssen Sie dies in Ihrem Antragsformular angeben. Sie werden dann für das Auswahlverfahren angemeldet. Bitte beachten Sie die Bewerbungstermine 15. Mai und 15. November. Bei Zulassung und Einschreibung an der Universität Siegen erhalten Sie den Status einer/eines Studierenden. Die Kurse beinhalten pro Woche 20 Stunden Unterricht. Die Grundstufe wird in der Regel nach einem Semester mit der Prüfung auf dem Niveau B1 bestanden. Sie können danach den DSH-vorbereitenden Kurs besuchen, der mit der DSH-Prüfung abgeschlossen wird. Es besteht jeweils eine zweimalige Wiederholungsmöglichkeit. Über die Einstufung in Grundstufe oder Mittelstufe wird zu Beginn der jeweiligen Kurse entschieden. Neben dem Semesterbeitrag wird ein Teilnehmerbeitrag über 350,00 EUR pro Semester erhoben.