Herr Eberhardt, Büro AR-SSC 121, Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr
Frau Kurz, Büro AR-SSC 123, Dienstag, Mittwoch sowie Donnerstag, 09.00 bis 12.00 Uhr
Frau Schnurbusch, Büro AR-SSC 122, Offene Sprechstunde ohne Terminvereinbarung: Montag, 09.00 bis 11.00 Uhr
Finanzierung und Förderung
Nachstehend erhalten Sie Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten bei Auslandsvorhaben.
Bitte beachten Sie, dass eine frühzeitige Planung Ihres Vorhabens unerlässlich ist. Achten Sie auf programmspezifische Bewerbungsformalitäten und Bewerbungstermine.
Das International Office der Universität Siegen bietet Sprechstunden "Studium und Praktikum im Ausland" sowie Informationsveranstaltungen an. Nutzen Sie diese Beratungsangebote frühzeitig im Rahmen Ihrer Planungen.
Siegener Studierenden-Mobilitätsprogramm (SiSMo)/DAAD-PROMOS
In diesem Programm können Bewerbungen für folgende Aktivitäten eingereicht werden:
- von Studierenden: Studienaufenthalte und Praktika
- von Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden: Sprach- und Fachkurse sowie Studien-, Wettbewerbs- und Konzertreisen
Die Zuwendungen umfassen Teilstipendien, Fahrtkostenzuschüsse sowie Zuschüsse zu den Kursgebühren bei Sprach- und Fachkursen.
Die Ausschreibung (Ausschreibungstext und Informationsblatt) kann in der Regel ab Dezember für das darauffolgende Kalenderjahr über die Internetseiten "Aktuelles - Ausschreibungen" des International Office abgerufen werden.
Studienaufenthalte im europäischen Ausland: Mobilitätszuschuss LLP-ERASMUS SMS
Zuschuss "Studierenden-Mobilität Studium (SMS)" von zirka 200 Euro monatlich zu den Lebenshaltungskosten bei einer Aufenthaltsdauer von mindestens drei und höchstens zwölf Monaten. Dieser Zuschuss wird nicht auf Leistungen nach dem BAföG angerechnet.
Praktikumsaufenthalte im europäischen Ausland: Mobilitätszuschuss LLP-ERASMUS SMP
Zuschuss "Studierenden-Mobilität Praktikum (SMP)" von 350 Euro monatlich (bei maximal 800 Euro Monatsverdienst) für ein selbstbeschafftes Auslandspraktikum von mindestens drei bis maximal zwölf Monaten Dauer. Die Universität Siegen kooperiert über die Ausbildungspartnerschaft Westfalen-Lippe (AWL) mit der Fachhochschule Bielefeld, die die administrative Abwicklung übernimmt.Studium und Praktikum weltweit: Auslands-BAföG
Auch wenn Sie bisher nicht nach dem BAföG gefördert werden, kann es sich lohnen, Auslands-BAföG zu beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr Auslandsstudium wenigstens teilweise auf Ihr Studium an der Universität Siegen anrechenbar ist und Sie nachweislich die Sprache der Gasthochschule beherrschen. Zusätzlich kann das BAföG-Amt die ggf. anfallenden Studiengebühren (maximal 4.600 Euro), die Reisekosten und ggf. einen Zuschuss zur Krankenversicherung leisten. Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU gibt es einen Auslandszuschlag, dessen Höhe nach Zielland variiert.
Weitere Informationen und die Liste der nach Zielländern zuständigen BAföG-Auslandsämter können über die Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abgerufen werden.
Forschungsaufenthalte weltweit: Jahres- und Kurzstipendien des DAAD
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert Forschungsaufenthalte im Ausland im Rahmen einer Promotion an einer deutschen Hochschule. Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens im Ausland kann an einer Hochschule, einem außeruniversitären Forschungsinstitut, einem industriellen Forschungslabor oder als Feldforschung erfolgen.
Bewerbungen für Kurzstipendien für Aufenthalte bis maximal sechs Monate können jederzeit bis spätestens drei Monate vor Abreise gestellt werden. Für Jahresstipendien gelten feste Termine.
Detaillierte Informationen zu den Kurz- und Jahresstipendien für Promovierende aller Fachrichtungen können Sie auf den Internetseiten des DAAD nachlesenStudien- und Forschungsaufenthalte in den USA: Stipendien
Die Deutsch-Amerikanische Gesellschaft Siegerland-Wittgenstein e.V. (DAGSiWi) und der Verein Deutsch-Amerikanischer Clubs (VDAC) vergeben jährlich für Studierende der Universität Siegen ein USA-Stipendium. Dieses Stipendium umfasst die Befreiung von den Studiengebühren sowie Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten.
Die Fulbright Kommission vergibt an Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden Stipendien für Studien- bzw. Forschungsaufenthalte.
Studien- und Forschungsaufenthalte in Japan: Stipendien
Aufenthalte an einer Universität in Japan können über Stipendien der japanischen Regierung (Monbukagakusho - Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie, MEXT) oder ein Stipendium der Japan Student Services Organisation (JASS0) gefördert werden.
Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten: Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten
Sprachassistenzen werden in Abhängigkeit vom Zielland über das EU-Programm COMENIUS und weltweit über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) mit monatlichen Zuschüssen zu den Lebenshaltungskosten und ggf. Reisekostenzuschüssen gefördert.
Weitere Förderungsmöglichkeiten:
- Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD)
- Studienkredit: für Studierende unter 30 Jahren während ihres Erststudiums
- Bildungskredit: für fortgeschrittene Studierende unter 36 Jahren
Aktuelle Ausschreibungen universitätseigener Programme werden auf den Internetseiten des International Office veröffentlicht.


