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Senat stimmt neuer Grundordnung zu

Die Universität Siegen gliedert sich ab dem 1. Januar 2011 in vier thematisch strukturierte Fakultäten statt der bisherigen zwölf Fachbereiche. Damit wurde die Grundlage gelegt auf dem Weg zu folgenden Zielen: Forschungsprofilierung, innovative Studiengestaltung, internationale Sichtbarkeit, modernes Campusmanagement.

Kritisch, aber konstruktiv wurde noch einmal in der alles entscheidenden Sitzung diskutiert. Nach zwei Stunden war der Entschluss mit mehr als Zwei-Drittel-Mehrheit gefasst: Die Grundordnung der Universität Siegen wird zum 1. Januar 2011 geändert, einer der zentralen Sätze lautet: „Die Universität gliedert sich in vier thematisch strukturierte Fakultäten.“ 24 von 25 Senatorinnen und Senatoren waren anwesend, 19 stimmten mit Ja, eine Nein-Stimme sowie vier Enthaltungen wurden gezählt. Im Anschluss wurden die Übergangsbestimmungen sowie die Wahlordnung beschlossen.

Rektor Prof. Dr. Holger Burckhart hat seit seinem Amtsantritt vor mehr als einem Jahr gemeinsam mit dem gesamten Rektorat um die Reform geworben: „Wir haben einen großen Schritt nach vorne gemacht. Damit hat die Universität Siegen bewiesen, dass sie von innen heraus handlungsfähig ist.“

Bereits im Februar hatte sich der Senat mit großer Mehrheit für die Vier-Fakultäten-Lösung entschieden. In den vergangenen sechs Monaten mussten die Details geklärt werden. Verschiedene Kommissionen wurden gebildet, alle Gruppen dieser Universität einbezogen, mit Vertretern des Landes und der Region gesprochen, die Menschen mitgenommen. „Natürlich wurde sehr intensiv diskutiert. Dies haben wir als großen Vorteil und Bereicherung wahrgenommen, denn die Hochschulangehörigen sind fachbereichsübergreifend intensiv ins Gespräch gekommen, planen gemeinsame Forschungsprojekte, gemeinsame Studiengänge“, so Prof. Burckhart. Die Ziele sind klar: Forschungsprofilierung, innovative Studiengestaltung, internationale Sichtbarkeit, modernes Campusmanagement. So positioniert sich die Universität Siegen im Wettbewerb um Studierende und Wissenschaftler – allerdings nur dann, wenn die nun geschaffenen Strukturen mit Leben gefüllt werden.

Die Namen der Fakultäten werden zunächst nicht in die Grundordnung aufgenommen, da die künftigen Fakultätsräte darüber noch befinden. Bisher liegen lediglich Arbeitstitel vor: So bilden die bisherigen Fachbereiche 1 (Sozialwissenschaften, Philosophie, Theologie, Geschichte, Geographie) und 3 (Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften) die Fakultät I. Aus den Fachbereichen 2 (Erziehungswissenschaft und Psychologie), 4 (Kunst- und Musikpädagogik) und 9 (Architektur und Städtebau) wird die Fakultät II. In der Fakultät III (Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht) ist der bisherige Fachbereich 5 vertreten. Die sechs natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fachbereiche kommen in der Fakultät IV zusammen.

Um den Fakultäten größtmögliche Freiheiten zu gewähren, ist so wenig wie nötig in der Grundordnung festgelegt worden. „Ich habe mich immer für eine Universität der Mitverantwortung eingesetzt“, erklärte Burckhart und fügte an: „Maximale Selbstgestaltung, hohe Selbstverantwortung, immer mit dem Blick auf die gesamte Universität.“ Bis zur Wahl der Fakultätsräte und des Senats Ende Januar gelten Übergangsbestimmungen, die der Senat heute ebenso verabschiedet hat wie die Wahlordnung. Jede Fakultät wird von einem Dekanat geleitet, bestehend aus einer Dekanin/einem Dekan sowie aus wenigstens zwei, höchstens vier Prodekaninnen/Prodekanen.

Senatsmitglied Prof. Thomas Naumann erklärte nach der Diskussion über die Grundordnung: „Wir haben verschiedene schwierige Punkte besprochen und gemeinsam Kompromisslösungen gefunden. Dies sollte sich auch in der Abstimmung über die Grundordnung wieder finden.“ Bei der Gestaltung der Unterstrukturen solle man die Menschen bis in die untersten Gremien mitnehmen und die Sorgen und Ängste ernst nehmen, sagte Sven Faller aus Sicht der Studierenden.

 
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