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Bau des Student Service Center kann beginnen

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat den Antrag der Kläger auf aufschiebende Wirkung abgelehnt. Die vorbereitenden Arbeiten zum Bau des SSC können somit fortgesetzt werden. Das gaben Rektor Prof. Holger Burckhart und Kanzler Dr. Johann Peter Schäfer jetzt bekannt.

In seiner Begründung geht das Gericht davon aus, dass „sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und auch das Rücksichtnahmegebot nicht verletzt“. Es liege keine unzulässige Lärmbelästigung durch das Bauvorhaben vor. Auf 1300 Quadratmeter sollen die Service-Einheiten für die Studierenden an zentraler Stelle auf dem Campus Adolf-Reichwein-Straße zusammengefügt werden.

 
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