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Ziel- und Leistungsvereinbarung 2012 - 2013 unterzeichnet

Rektor Prof. Dr. Holger Burckhart hat in Münster die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen unterzeichnet.

Die Universität Siegen hat sich insbesondere zum Ziel gesetzt, die Profilierung in Forschung und Lehre auf Basis der Strukturreform weiter voranzutreiben. „Es freut mich sehr, dass Ministerin Svenja Schulze mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen die Universität auf ihrem Weg der Strukturentwicklung und der Profilierung unterstützt und die Bereiche Medienforschung, Automotive-Forschung sowie Lehrerbildung besonders hervorgehoben hat“, so Rektor Prof. Dr. Holger Burckhart.

Dazu werden im Bereich Forschung großformatige Projektanträge bei der DFG gestellt, das Forschungskolleg „Zukunft menschlich gestalten“ implementiert und die Nachwuchsförderung gestärkt. Die seit einem Jahr etablierte Fakultätenstruktur schafft dafür die nötigen strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen. Dies gilt ebenso für den Bereich Lehre. Hier wird ein flächendeckendes System der „Schnittstellenberatung“ etabliert; d.h. dass die Universität kompetentes Beratungspersonal für die Übergänge von der Schule in die Universität, vom Bachelor- in den Masterstudiengang, vom Masterabschluss in die Promotion und vom Studienabschluss in die Arbeitswelt einstellt.

Das Land NRW sichert den Hochschulen einen gleichbleibenden Grundhaushalt zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu. Dazu Rektor Prof. Dr. Holger Burckhart: „Es ist sehr zu begrüßen, dass die Hochschulen die gleichen Mittel wie in der Vergangenheit erhalten und keinen direkten Kürzungen unterworfen sind. Dennoch gibt es bei gleichbleibendem Haushalt de facto eine Kürzung, denn die Universitäten leisten zum einen sehr viel mehr, insbesondere bilden sie sehr viel mehr Studierende aus, zum anderen werden steigende Kosten für Forschungsinfrastruktur, Personalkosten oder Bewirtschaftungskosten nur teilweise oder gar nicht ausgeglichen.“ Kanzler Dr. Johann Peter Schäfer ergänzt: „Für die Strukturentwicklung und Profilierung der Universität Siegen, für die Verbesserungen von Studium und Lehre sowie für die Weiterentwicklung der Universität als Lebensraum müssen wir jedoch auf Sondermittel zurückgreifen – und die stehen nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung.“

Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind das notwendige Korrelat der Hochschulfreiheit. In ihnen legen das Land und Hochschule gemeinsam Ziele, Schwerpunkte und Profile der jeweiligen Hochschule fest und das Land sichert im Gegenzug eine auskömmliche Finanzierung. Über die Erreichung der vereinbarten Ziele müssen die Hochschulen später Rechenschaft ablegen.

 
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