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Staatsbürgerschaft in Zeiten der Flucht

NachwuchswissenschaftlerInnentagung "Staatsbürgerschaft im Spannungsfeld zwischen Inklusion und Exklusion" offenbarte, dass politisch gesteuerte Inklusion es nicht immer bis in die Kommunen geschafft hat.

Staatsbürgerschaft wird in den Tagen der öffentlichen Diskussion über Fluchtmigration zwangsläufig mit Migrationsprozessen in Verbindung gebracht. Entsprechend ging es auch bei der von NachwuchswissenschaftlerInnen in Siegen organisierten Tagung "Staatsbürgerschaft im Spannungsfeld zwischen Inklusion und Exklusion" weniger explizit um die bürgerlichen, politischen und sozialen Rechte von allen Mitgliedern eines politischen Gemeinwesens, sondern vorwiegend um globale Migrationsbewegungen, Flüchtlinge oder spezifische Inklusionspolitiken für Neuankömmlinge.

Diese thematische Akzentuierung war zwar von den OrganisatorInnen der Tagung nicht beabsichtigt worden, ihr faktisches Eintreten ermöglichte aber eine gute Anschlussfähigkeit der einzelnen Beiträge und Beitragenden aneinander. Das Thema Bürgerschaft hat derzeit eine sehr spezifische öffentliche Relevanz, in der sozialwissenschaftliche Kolleginnen und Kollegen durchaus gewichtige Aspekte zu benennen wissen. EMMANUEL NDAHAYO (Siegen) begrüßte im Name der Gruppe, die diese Tagung inhaltlich und konzeptionell vorbereitet hatte (SARAH GRÜNENDAHL, JASMIN MOUISSI, CAROLIN SPRENGER, ANDREAS KEWES, alle Siegen), die Teilnehmenden der Tagung, die sowohl aus dem In- und Ausland und aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen kamen.

ALBERT SCHERR (Freiburg) eröffnete die Tagung mit einem vorwiegend gesellschaftstheoretisch argumentierenden Vortrag. Er fragte, wo denn eigentlich in der an Exklusionsprozessen interessierten kritischen Sozialforschung nach z. B. Adorno oder Bourdieu die internationalen Austauschverhältnisse ausreichend thematisiert seien, die soziale Inklusion und Exklusion zugleich denken könnten? Oder ob es nicht eher eine untertheoretisierte sozialdemokratische Formel sei, nach der Staatsbürgerschaft immer schon gleich Inklusion bedeute? Anschließend bot der sich als "links-Luhmannianer" beschreibende Scherr eine eigene Reflexion auf das Tagungsthema, wobei er Staatsbürgerschaft lediglich als Inklusionsmodus für eine politische Inklusion fasste, nicht aber zwangsläufig für andere gesellschaftliche Teilbereiche. Vielmehr sei es so, dass der bei Thomas Marschall mit Staatsbürgerschaft verknüpfte Wohlfahrtsstaat ja gerade als eine Art zentraler Mechanismus der globalen Ungleichheitsgenerierung wirke. Staatsbürgerschaften seien im globalen Zusammenhang betrachtet eher exklusionsgenerierend. Bei der Stabilisierung dieser Ungleichheit spielten dann Migrationsregime, also Politiken der Zugangsregelung zu anderen Nationalstaaten, eine wesentliche Rolle.

Ganz anders griff CHANTAL MUNSCH (Siegen) in ihrem anschließenden Vortrag auf das Tagungsthema zu. Zwar sei es unglaublich wertvoll, den richtigen Pass zu haben, aber der Pass sei eben im Alltag nicht alles. Vielmehr sei es im alltäglichen Zusammenspiel von Einzelperson und alltäglich erlebter Bürgerschaft zentral, wie Lebenswirklichkeiten hergestellt würden. Um diese Überlegung zu illustrieren, schilderte sie zwei Formen der Grenzziehung, nämlich einerseits in den symbolischen Ordnungen von Engagementpraktiken im bürgerschaftlichen Engagement und andererseits das nicht verschwinden wollende Label des Migrationshintergrunds. Erstgenannten diskutierte sie mit Hilfe von Effektivitätsanforderungen bei der Planung eines Stadtteilfestes, letztgenanntes anhand ihrer eigenen biografischen Erfahrung als Luxemburgerin. Dabei bemerkte sie, dass Migrationshintergrund nichts sei, was man im landläufigen Verständnis selber habe und sich zuweise, sondern ein Klassifikationsmuster für die alltägliche Sinnstiftung, was eine bestimmte Migrantengruppe zugeschrieben bekomme. Nach diesen beiden Vorträgen war ein erstes Analyseraster aufgespannt: Staatsbürgerschaft ist nicht der Königsweg zur gesellschaftlichen Inklusion, schon allein weil verschiedene gesellschaftliche Teilbereiche wie Bildung, Jugendhilfe, Arbeitsmarkt, Wissenschaft oder Zivilgesellschaft dies ganz unterschiedlich in Handlungen und Normen übersetzten. Für die Inklusions- oder Exklusionsmechanismen von Staatsbürgerschaft sind somit Kontexte wichtig. Kontexte differenzieren wiederum je nach Verortung des Handelns in einem politischen Mehrebenensystem: Auf kommunaler Ebene sowie im lebenspraktischen Alltag können gelebte Solidarität oder ein ausgrenzender kleinbürgerlicher Habitus manche Exklusion revidieren oder eben auch nicht.

Die Tagung wurde anschließend mit einer Runde fortgesetzt, die von Akteuren der kommunalen Verwaltungspraxis besetzt war. An dieser Stelle wurde zudem die Tagung einem außeruniversitären Publikum geöffnet. Vor gemischtem Auditorium wurde über die Zusammenarbeit von MigrantInnen mit kommunalen Integrationsagenturen diskutiert. Die hierzu anwesenden Mitarbeiterinnen aus den Integrationsagenturen in Düren und Olpe, SYBILLE HAUßMANN und GEYLA TROT, betonten die Notwendigkeit politischer Unterstützung in der Kommune und die Fruchtbarkeit einer Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft. Konkrete Beispiele waren dabei Migrantenselbstorganisationen. Die gemeinsame These von Haußmann und Trot war, dass Kommunen bei den Themen Staatsbürgerschaft, Migration und Migranteninkorporation Ermessensspielräume hätten. Implizit blieb den Ausführungen der Hinweis, dass es die nationalstaatliche politische Steuerung von Inklusionspolitiken im Mehrebenensystem nicht immer bis in die Kommune geschafft habe und sich Kommunen erst sehr spät selbst auf den Weg gemacht hätten, solche Politiken zu entwerfen. Die anschließende Diskussion mit dem Plenum fokussierte dann einerseits die verschiedenen kommunalen Leistungen zwischen symbolischer Anerkennung und fragwürdiger Unterbringungssituation von begleiteten minderjährigen Flüchtlingen in engen Gemeinschaftsunterkünften ohne Möglichkeit zur Abgrenzung von Erwachsenen.

Ein zweiter Strang der Diskussion betraf die soziale Schließung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die es im Kontext der Migrantenselbstorganisationen endlich zu entdramatisieren gelte. Vielmehr gelte es, auf kommunaler Ebene die Alltäglichkeit von Antirassismus anzuerkennen – für viele sei Ethnizität oder Staatsangehörigkeit eben doch nicht mehr das primäre Klassifikationsmuster. Hinsichtlich kommunalpolitischer Handlungsspielräume schloss Moderator WOLF-DIETRICH BUKOW (Siegen) die Diskussion ab mit dem Hinweis, dass es einen Unterschied mache, ob sich in Kommunen Gedanken darum gemacht werde, welche Vereine gefördert werden sollten oder ob bloß die Haltung vorherrsche, bloß die Existenz von Migrantenselbstorganisationen gleichsam Teilnahmslos zur Kenntnis zu nehmen.

Im anschließenden Abendvortrag fokussierte OLIVER SCHMIDTKE (Victoria/Kanada) den Blick auf Kanada. Seiner Meinung nach zeige der Vergleich Kanadas mit Europa, dass die Frage des Staatsangehörigkeitsrechts nicht diejenige sei, wie schnell es zu Einbürgerungen komme, sondern was von Bürgern erwartet werde und was deren Rechte seien. Dem kanadischen Bürgerschaftsverständnis sei eine dialogische Form inhärent: Nicht nur der Staat verteile Bürgerschaft, sondern Bürgerinnen und Bürger könnten sich in dieser aktiv beteiligen. Insofern gebe es ein kanadisches Ideal des Republikanismus, welches sich darin zeige, Neuankömmlinge schnell zu Staatsbürgern zu machen und den Migrantenselbstorganisationen eine aktive Rolle zuzusprechen. Aber, so Schmidtke weiter, dieses positive Bild habe in den vergangenen Jahren Risse bekommen. War Kanada lange Jahre erfolgreich, was das ökonomische Aufschließen der Neuankömmlinge an die kanadische Mehrheitsgesellschaft betreffe, so sei dieser Lückenschluss in den vergangenen Jahren zunehmend schwieriger geworden. Zugleich gab es die Strategie, Einwanderergruppen stärker zu differenzieren und gegebenenfalls einige Gruppen einzuschränken: Kanada habe die Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge reduziert und somit die humanitäre Ergänzung strategisch ausgewählter Arbeitsmigranten zurückgefahren. Das Politikfeld Migration sei zunehmend von Markt- bzw. Nützlichkeitserwägungen und Vorstellungen von Sicherheit und nationaler Identität strukturiert. Wann es zur Abkehr vom inklusivistischen Geist in Kanada gekommen sei, ließe sich nicht so genau sagen. Ebenso wenig sei offen, ob und wie sich die weitere Entwicklung nach der Parlamentswahl Mitte Oktober in Kanada gestalten werde.

Die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler waren anschließend in thematischen Panels eingeladen, die eigenen Arbeiten zu diskutieren. Im Panel zu den normativen Grundlagen von Staatsbürgerschaftspolitik stellte VALERIE LUX SCHULT (Berlin) den enormen Beitrag Will Kymlickas für die Ergänzung des liberalen Staatsbürgerschaftsverständnisses vor. FLORIS BISKAMP (Kassel) verwies anhand Seyla Benhabibs Begriff des Jurispathos auf die Tatsache, dass jegliches philosophisches Legitimieren von Staatsbürgerschaftspolitiken immer innerhalb der Prämisse von Nationalstaatlichkeit stattfinde und dass eben das Faktum unveränderlicher Rechtsnormen eine kritische arbeitende Rechtsphilosophie daran erinnere, dass das eigene Handeln immer im Spannungsfeld zwischen Legitimation und Ideologisierung von Staatlichkeit stattfinde. SARAH STEIDL (Hamburg) schloss das Panel mit einer literaturwissenschaftlichen Studie von Romanen zu Staatenlosigkeit und Fluchtmigration ab, in der sie zeigte, dass im historischen Verlauf Migration immer schon ein starker Topos in der Literatur war und dass die narrative Verknüpfung von Erfahrungen etwa der Grenze oder des Ausgeschlossenseins ebenfalls einen Zugang zur Erklärung gesellschaftlichen Wandels biete. Im Panel "Vergleichende Policies von Zuwanderung" stellten LIDIA AVERBUKH (München) und DANI KRANZ (Wuppertal) in je eigenen Vorträgen die Migration nach Israel vor. Erstere fokussierte die ethnische Einwanderung von Aussiedlern aus Russland im Vergleich mit dergleichen Migration nach Deutschland, letztere die Arbeitsmarktinklusion von Arbeitsmigranten. Anschließend diskutierte MARTIN WEINMANN (Berlin) die Aufrechterhaltung und Gewährung von Staatsbürgerschaft für ausgewanderte StaatsbürgerInnen und ihre im Einreiseland geborenen Kinder, wobei er die Bestimmungen in Ländern wie Deutschland, Schweden, Kanada und den USA im Rahmen von Demokratietheorien reflektierte. Im Panel "Teilhabe" ging es um Kontexte, in denen Staatsbürgerschaften Bedeutungen hätten, oder eben nicht. Für heranwachsende undokumentierte Migranten in den USA schilderte ELIZABETH BENEDICT CHRISTENSEN (Kopenhagen), dass Staatsbürgerschaft für diese aufgrund der Peers zunächst kein Thema sei, im späteren Bildungsverlauf dann aber zu einem werde. Auch bei Jugendlichen im Übergang zwischen Schule und Beruf sei die Staatsbürgerschaft durchaus ein wesentliches Element des Selbstverständnisses, wie IMOGEN FELD (Hamburg) ausführte. FELIX MAAS (Berlin) skizzierte anschließend sein Dissertationsprojekt zur Einpassung von Fluchtmigration in stadtpolitische Inklusionspolitiken, deren Ziel die Konstruktion eines good citizen subject sei.

Zum Abschluss der Tagung versuchten HARALD BAUDER (Toronto), ANDREAS KEWES (SIEGEN) und KARIN SCHITTENHELM (Siegen) sowohl eine Ergebnissicherung der Tagung als auch die Formulierung eines kondensierten Arbeitsauftrages für die Zukunft. Für Bauder war bemerkenswert, dass in der englischsprachigen Tagungsankündigung das Wort „Dialectics“ vorkomme, es aber bei der Tagung eben nicht um Dialektiken gegangen sei. Für zukünftiges Nachdenken über Staatsbürgerschaft sei eine Reflektion auf die Dialektiken von Staatsbürgerschaft möglicherweise ein erkenntnisreicher Weg. Schittenhelm stellte zur Diskussion, wie sich Diskurse über Staatsbürgerschaft und politische Anlässe, die eine Veränderung politisch-rechtlicher Bedingungen einleiten, im länderübergreifenden Vergleich untersuchen lassen. Kewes schlug den Bogen zurück zu dem einleitenden Spannungsfeld zwischen Analysemöglichkeiten im Rahmen einer funktionaler Differenzierung und eines politischen Mehrebenensystems. Die Tagung habe gezeigt, dass es für beide Analyseraster spannende Themen gebe und hier in Zukunft sowohl weitere theoretisch informierte wie theoriegenerierende Arbeit notwendig sei.

Text: Andreas Kewes

 
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