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Nichtwissenschaftlicher Personalrat wird gewählt

Wahlen sind am 9. und 10. Mai. Die wichtigsten Fragen und Antworten hier im Überblick.

Die Wahlen zum Personalrat der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter* in Technik und Verwaltung (NichtwissenschafterInnen) sind am 9. und 10. Mai 2016. Hier folgen die wichtigsten Infos:

*Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die weibliche Form verzichtet, wenn diese mit gemeint ist.

Was ist der nichtwissenschaftliche Personalrat?

Der nichtwissenschaftliche Personalrat vertritt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche Technik und Verwaltung. Weitere Infos finden Sie auf den Webseiten des nichtwissenschaftlichen Personalrats.

Wie viele Mitglieder hat der nichtwissenschaftliche Personalrat?

Der nichtwissenschaftliche Personalrat hat derzeit 11 Mitglieder: 9 Vertreter für die Gruppe der Arbeitnehmer und 2 Vertreter für die Gruppe der Beamte. Gemäß § 14 Abs. 6 LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) sollen Frauen und Männer ihrem zahlenmäßigen Anteil in der Dienststelle entsprechend vertreten sein. Von den derzeit Beschäftigten sind: 401 Frauen (361 Arbeitnehmerinnen und 40 Beamtinnen) und 295 Männer (269 Arbeitnehmer und 26 Beamte). (Stand: April 2016)

Wer wird gewählt?

Gewählt werden insgesamt 11 Mitglieder – 9 Vertreter für die Arbeitnehmer und 2 Vertreter für die Beamten. Gemäß § 14 Abs. 6 LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) sollen Frauen und Männer ihrem zahlenmäßigen Anteil in der Dienststelle entsprechend im Personalrat vertreten sein. Aktuell sind 401 Frauen (40 Beamtinnen und 361 Arbeitnehmerinnen) und 295 Männer (26 Beamte und 269 Arbeitnehmerinnen) im nichtwissenschaftlichen Bereich beschäftigt.

Wo kann ich meine Stimme abgeben?
Für die Gruppe der Beamte und die Gruppe der Arbeitnehmer gibt es getrennte Wahlgänge. Gewählt werden nicht die einzelnen Kandidaten sondern Listen. Eine Wahl ist vor Ort am 9. und 10. Mai sowie schriftlich per Briefwahl möglich. Die Stimmabgabe ist vor Ort wie folgt möglich:

Ort am 09.05.2016 am 10.05.2016
Mobil: US-Unteres Schloss 2, Kurländer (rechter) Flügel; BS-Breite Straße 11, Eingangsbereich 09:00 bis 11:00 Uhr ./.
H-Hölderlinstr. 3,Haupteingang, Ebene 111 12:00 bis 15:00 Uhr 09:00 bis 15:00 Uhr
AR-Adolf-Reichwein-Str. 2, Mensafoyer 09:00 bis 15:00 Uhr 09:00 bis 15:00 Uhr
PB-Paui-Bonatz-Str. 9-11, Haupteingang Bauteil A 09:00 bis 15:00 Uhr 12:00 bis 15:00 Uhr
Mobil: ENC-Walter-Fiex-Str. 3, Mensaeingang A-B; WS-SPK-Weidenauer Str. 167, Eingangsbereich ./. 09:00 bis 11:00 Uhr

 

Gibt es die Möglichkeit zur Briefwahl?

Wahlberechtigte, die eine schriftliche Stimmabgabe per Briefwahl wünschen, erhalten auf Verlangen zum Zwecke der schriftlichen Stimmabgabe Stimmzettel und Wahlumschlag sowie einen größeren Briefumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absenderangabe den Namen und die Anschrift des Wahlberechtigten sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt, ausgehändigt oder übersandt. Außerdem können Abdrucke der Wahlvorschläge, des Wahlausschreibens und ein Freiumschlag zur Rücksendung des Wahlumschlages verlangt werden. Die Unterlagen zur Briefwahl können Sie bis zum letzten Tag der Stimmabgabe bei Detlef Dellwig per E-Mail an detlev.dellwig@zv.uni-siegen.de anfordern. Rechtzeitiger Rücklauf bis zur Schließung der Wahllokale (siehe "Wo kann ich meine Stimme abgeben?") ist selbstverständlich erforderlich.

Wer steht zur Wahl?

Bis zum 14. April 2016 können jeder nichtwissenschaftlich Beschäftigte sowie die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Berufsverbände (§§ 16, 110 LPVG) Wahlvorschläge für jeweils zugehörige Gruppe (Beamte oder Arbeitsnehmer) einreichen. Damit ein Wahlvorschlag gültig ist und die Person zur Wahl antreten kann, muss er von mindestens drei Beschäftigten der jeweiligen Gruppe unterzeichnet sein. Jeder Beschäftigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Wahlvorschläge der Gewerkschaften und Berufsverbände müssen von einem Beauftragten der Organisation unterzeichnet sein. Die Wahlvorschläge sind für die Gruppen getrennt einzureichen. Wahlvorschläge, die nicht die nötige Anzahl von Unterschriften enthalten oder nach dem 14. April 2016 eingereicht werden, sind ungültig.

Wie müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?

Mögliche Kandidaten zur Wahl in den nichtwissenschaftlichen Personalrat können sich nur über eine Liste zur Wahl stellen.
Die Listen müssen nach den Gruppen Beamte und Arbeitnehmer getrennt eingereicht werden. Eine Liste mit möglichen Kandidaten kann von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin, einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband eingereicht werden. Jede als Wahlvorschlag eingereichte Liste sollte so viele Bewerber enthalten, wie Personalratsmitglieder in der jeweiligen Gruppe zu wählen sind. Aktuell sind dies 9 Vertreter der Arbeitnehmer und 2 Vertreter der Beamte. Die einzelnen Bewerber sind mit fortlaufenden Nummern aufzuführen. Die Kandidaten auf der Liste müssen mit Gruppenzugehörigkeit (Beamte oder Arbeitnehmer), Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Beschäftigungsstelle, Amts,- Dienst- oder Berufsbezeichnung angegeben werden.
Jeder Liste sind die schriftlichen Zustimmungen der vorgeschlagenen Kandidaten beizufügen. Jeder Kandidat darf nur auf einer Liste stehen. Es ist nicht möglich, dass Kandidaten auf mehr als einer Liste zur Wahl stehen. Damit eine Liste, die von Beschäftigten eingereicht wird, gültig ist, muss sie von mindestens drei wahlberechtigten Angehörigen der jeweiligen Gruppe unterzeichnet sein.
Jeder Beschäftigte darf nur eine Liste mit Wahlvorschlägen unterzeichnen. Bei einer Liste, die von den Berufsverbänden oder Gewerkschaften eingereicht wird, muss ein Beauftragter der jeweiligen Organisation die Liste unterzeichnen, damit sie gültig ist.
Die Listen mit Wahlvorschlägen müssen bis spätestens 14. April 2016 beim Wahlvorstand bis zum Ende der in der Dienststelle üblichen Arbeitszeit (16.05 Uhr) eingereicht werden. Wahlvorschläge, die nicht die nötige Anzahl von Unterschriften enthalten oder verspätet eingereicht werden, sind ungültig. Gewählt werden kann nur, wer in einen gültigen Wahlvorschlag aufgenommen ist. Auf jeder Liste ist anzugeben, welcher der Unterzeichner als Ansprechpartner gegenüber dem Wahlvorstand berechtigt ist. Fehlt diese Angabe, so gilt der Unterzeichner, der an erste Stelle steht als Ansprechpartner.

Wie stelle ich mich zur Wahl?

Mögliche Kandidaten zur Wahl in den nichtwissenschaftlichen Personalrat können sich nur über eine Liste zur Wahl stellen. Die Listen müssen nach den Gruppen Beamte und Arbeitnehmer getrennt eingereicht werden. Eine Liste mit möglichen Kandidaten kann von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin, einer Gewerkschaft oder eines Berufsverbandes eingereicht werden. Siehe „Wie müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?“.

Wie werden die Stimmen ausgezählt?

Die Stimmauszählung erfolgt händisch unter Anwesenheit des gesamten Wahlvorstands und ist öffentlich für alle Wahlberechtigten. Die Plätze werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach d`Hondt berechnet. Das nach dem belgischen Mathematikprofessor Victor d´Hondt benannte Verfahren ist ein Höchstzahlverfahren. Es wird wegen der Divisorenreihe, mit der es arbeitet, auch Divisorenverfahren genannt. Die Stimmenanzahl jeder Partei wird nacheinander durch 1, 2, 3, 4, 5, 6 etc. (das ist die Divisorenreihe) dividiert. Unter den Zahlen, die sich so ergeben, wird die höchste herausgesucht. Für diese "Höchstzahl" erhält die Partei ein Mandat. Unter den verbleibenden Zahlen wird wiederum die Höchstzahl ausgemacht. So wird fortgefahren, bis alle Mandate vergeben sind. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass es einfach anzuwenden ist. Außerdem werden alle Mandate in einem Gang vergeben. Als Nachteil wird gelegentlich angemerkt, dass es große Gruppen bevorzugt. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung  (06.04.2016)

Wie kann ich jemanden zur Wahl vorschlagen?

Mögliche Kandidaten zur Wahl in den nichtwissenschaftlichen Personalrat können sich nur über eine Liste zur Wahl stellen. Die Listen müssen nach den Gruppen Beamte und Arbeitnehmer getrennt eingereicht werden. Eine Liste mit möglichen Kandidaten kann von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin, einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband eingereicht werden. Siehe „Wie müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?“.

Wann steht das Wahlergebnis fest?

Die Sitzung des Wahlvorstandes, in der das Wahlergebnis festgestellt wird, findet am 10. Mai 2016, 15:30 Uhr, Paul-Bonatz-Campus, Gebäudeteil A, Raum 023 statt.

Wie lange ist die Legislaturperiode?

Die Amtszeit beträgt vier Jahre und wird für den neu gewählten nichtwissenschaftlichen Personalrat am 1. Juli 2016 beginnen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Der Wahlvorstand, sowie, falls gewünscht der derzeit im Amt befindliche Personalrat sowie die (bekannten) Ansprechpartnerinnen der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Berufsverbände.

 
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