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Inklusion in der Kommune stärken

Workshop des Inklusionskatasters NRW: Zwischen Gesetzeslage und Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung.

Seit fast einem Jahr ist das Inklusionsstärkungsgesetz (ISG) in Kraft. Welche Änderungen sich daraus für die Kommunen ergeben haben und welche Potenziale das Gesetz hat, darüber diskutierten 65 TeilnehmerInnen bei einen Workshop in Much. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Inklusionskataster NRW. Das Inklusionskataster NRW ist ein Projekt des Zentrums für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen im Rahmen der Landesinitiative NRW inklusiv. Es wird vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) gefördert.

Das Inklusionsstärkungsgesetz ist zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten und hat für Nordrhein-Westfalen einen übergreifenden rechtlichen Rahmen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft geschaffen. Die Träger öffentlicher Belange sind durch das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW verpflichtet. Allerdings wurde in den Diskussionen deutlich, dass die politische Bedeutung des Gesetzes häufig in seiner Reichweite noch nicht verstanden wird. Dies liegt vor allem auch daran, dass die Verabschiedung des Gesetzes nicht durch eine entsprechende politische Kampagne und Aufklärungsarbeit des Landes begleitet wurde. Für die Planungsverantwortlichen in den Kommunen fehlt nach wie vor ein verbindlicher Rahmen, in dem die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens vorangetrieben werden kann. So ist die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen vielfach noch von Ausgrenzung und Benachteiligung geprägt. Nach wie vor stehen Alternativen zur Versorgung in Sondereinrichtungen nicht zur Verfügung. Die Planung von Unterstützungsangeboten, zur Entwicklung einer barrierefreien Infrastruktur und zum Wohnungsbau wird häufig nicht in der Planung eines inklusiven Gemeinwesens zusammengeführt.

Während des Workshops wurde darüber diskutiert, inwieweit die neue Gesetzgebung die Planung und Umsetzung von Inklusionsprozessen auf kommunaler Ebene positiv beeinflussen kann. Besonders die Bereiche Inklusive Verwaltung, Partizipation, Leichte Sprache, Barrierefreiheit allgemein und Barrierefreiheit im Internet werden durch das ISG gestärkt. Zu diesen Themen wurden Arbeitsgruppen angeboten, in denen nicht nur diskutiert, sondern auch die praktische Umsetzung betrachtet wurde.

Weitere Informationen über das Inklusionskataster NRW und alle Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage.

inklusionskataster_hp

 
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