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Mutterschutz für Studentinnen

Seit dem 1. Januar 2018 schließt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch Studentinnen mit ein. Hier finden Sie weitere Information und das Meldeformular.

Seit 2018 profitieren mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz. Am 1. Januar 2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten, das nun auch Studentinnen einbezieht. Das bedeutet für schwangere Studentinnen, dass sie auch im Studium unter dem besonderen Schutz dieses Gesetzes stehen. Die Schwangerschaft kann der Universität Siegen offiziell gemeldet und die gesetzlichen Mutterschutzfristen in Anspruch genommen werden.

Trotz Meldung kann aber auch auf die Mutterschutzfristen verzichtet werden. Die Meldung einer Schwangerschaft beinhaltet zudem eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Räumlichkeiten, der Arbeitszeiten und Arbeitsorte etc., um Risiken für die Schwangerschaft zu erkennen und ggf. abzustellen.

Das Familienservicebüro und das Studierendensekretariat bieten Beratung zu den Möglichkeiten des Umgangs mit dem Studium während der Schwangerschaft, der sich anschließenden Mutterschutzfristen und allen dazugehörigen Fragestellungen an. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf den Seiten des Familienservicebüros der Universität Siegen.

Hier finden Sie das Meldeformular.

Das Meldeformular ist zudem in Papierform beim Studierendensekretariat, dem Familienservicebüro und dem AStA erhältlich.

 
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