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Deutsche Bewerber und gleichgestellte Bewerber


Den deutschen Bewerbern gleichgestellte Bewerber sind:

  • "Bildungsinländer": Ausländische Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben
  • Bewerber aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU)
  • Angehörige aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen)

Den deutschen Bewerbern nicht gleichgestellte ausländische Bewerber wenden sich bitte an das International Office.