Information Unisono Wintersemester 2013/14
Einschreibung für deutsche Studienbewerber und Bildungsinländer
Über dieses Online-Portal wird eine Voreinschreibung durchgeführt. Sie übermitteln uns Ihre Bewerbungsdaten, drucken sich den Antrag auf Einschreibung aus und senden den unterschriebenen Antrag zusammen mit dem Zeugnis, der Krankenkassenbescheinigung und evtl. weiteren Unterlagen an das Studierendensekretariat. Ausländische Studieninteressierte nehmen die tatsächliche Einschreibung persönlich im Studierendensekretariat im International Office der Universität Siegen vor.
Über das Online-Portal erfolgen Einschreibungen für das 1. Fachsemester aber auch für höhere Fachsemester in nicht zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge, alle Masterstudiengänge und alle Promotionsstudiengänge. Einschreibungen in 1. Fachsemester zulassungsbeschränkter Bachelor-Studiengänge erfolgen im Falle einer Zulassung direkt aus Ihrem bei der Bewerbung angelegten Account. Bewerbungen für höhere Fachsemester zulassungsbeschränkter Bachelor-Studiengänge können Sie bis zum 15. September 2013 vornehmen. Ab Anfang September 2013 wird für diese Bewerbung ein Antrag ins Netz gestellt. Die Bewerbung für höhere Fachsemester in zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt nicht online.
Wichtige Informationen für Bewerber mit Fachhochschulreife
Bewerber mit Fachhochschulreife können sich ausnahmsweise in Bachelor-Studiengänge einschreiben, wenn sie eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes über die Eignung aufgrund einer Eignungsprüfung erhalten haben. Weitere Informationen für Bewerber mit Fachhochschulreife finden Sie hier.
Die Aufnahme eines Lehramtsstudiums ist mit Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen leider nicht möglich. Nehmen Sie daher keine Einschreibung für eine Lehramtsstudium vor, wenn Sie ausschließlich im Besitz der Fachhochschulreife sind.
Einschreibtermine
Online-Voreinschreibung und Einschreibung für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge:
19. August 2013 bis 13. September 2013 (nähere Informationen siehe unten auf der Seite)
Einschreibfrist für örtlich zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge (Zulassungen im Hauptverfahren):
05. August 2013 bis 22. August 2013 - Um Wartezeiten zu verkürzen, werden je Studiengang besondere Einschreibtermine empfohlen.
Online-Voreinschreibung und Einschreibung für Masterstudiengänge:
siehe Zulassungsbescheid
Online-Voreinschreibung und Einschreibung für Promotionsstudiengänge:
19. August 2013 bis 30. September 2013
Einzureichende Unterlagen nach der Online-Voreinschreibung
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Antrag auf Einschreibung (diesen Antrag drucken Sie sich nach der Online-Voreinschreibung aus)
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Originalzeugnis oder amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der (für das Land Nordrhein-Westfalen gültigen) Hochschulzugangsberechtigung
Zeugnis wird bei der Einschreibung zurückgegeben bzw. zurückgesandt, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. -
Bescheinigung für Studierende/Studienanfänger einer gesetzlichen Krankenversicherung zur Einschreibung an einer Hochschule
Bitte bei der Krankenkasse aktuell anfordern, Mitglieds-/Chipkarte reicht nicht aus!
Bei privater Krankenversicherung ist eine Befreiungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen (Befreiung von der studentischen Krankenversicherungspflicht).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Krankenversicherung. -
Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises einer besonderen Vorbildung oder Tätigkeit (Praktikum etc.)
Erforderlich für den Studiengang Medienwissenschaft (Bachelorstudiengang, Hauptfach oder Kernfach, nicht für Ergänzungsfach 8-wöchiges Praktikum) -
Nur für Lehramtsstudiengänge:
Fächer Kunst und Musik: Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung
Fach Spanisch: Spanischkenntnisse auf Abiturniveau -
Nur für Studierende, die bereits an einer Hochschule eingeschrieben sind/waren:
- Nachweis über Art und Dauer des bisherigen Studiums (Studiengänge/Fächer);
- ggf. Nachweis über bereits abgelegte Abschlussprüfungen;
- Exmatrikulationsbescheinigung(en);
- Bei Weiterstudium im gleichen oder in einem verwandten Studiengang:
Bescheinigung der früheren Hochschule, dass im betreffenden Studiengang oder in Studiengängen, in denen dieselbe Prüfung bzw. derselbe Leistungsnachweis verbindlich vorgeschrieben ist, keine in Prüfungsregelungen vorgesehene Prüfung und kein in Prüfungsregelungen vorgesehener Leistungsnachweis endgültig nicht bestanden wurde. - Zweithörer: Studienbescheinigung für das Semester, für das die Einschreibung beantragt wird: Nachweis gem. Ziffer 3 entfällt.
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Nur für Masterstudiengänge:
- Kopie des Zulassungsbescheids
- beglaubigte Kopie des Bachelor- / Diplomabschlusses -
Nur für Promotionsstudiengänge:
- Betreuungsbestätigung -
Bei postalischer Einschreibung:
Adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag DIN C 4 (für die Rücksendung Ihrer Einschreibunterlagen)
Die postalische Einschreibung senden Sie bitte an:
Studierendensekretariat der Universität Siegen
57068 Siegen
Einschreibung für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge 19. August 2013 bis 13. September 2013;
Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge und Masterstudiengänge siehe Zulassungsbescheid
Die persönliche Einschreibung erfolgt im:
Studierendensekretariat der Universität Siegen
Adolf-Reichwein-Str. 2, Gebäude SSC
57076 Siegen
Einschreibung für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge 19. August 2013 bis 13. September 2013;
Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge und Masterstudiengänge siehe Zulassungsbescheid
Montag bis Freitag von 8.30 - 11.30 Uhr
| A – Fh: | Uwe Neuser | Raum-Nr. 002 |
| Fi – Kd: | Martin Göttert | Raum-Nr. 003 |
| Ke – Nid: | Sina Freudenberg | Raum-Nr. 004 |
| Nie – Schv: | Ann-Christin Scheppe | Raum-Nr. 005 |
| Schw - Z: | Daniel Rath | Raum-Nr. 006 |
Nach der Einschreibung
Nach der Einschreibung erhalten Sie eine Email mit Informationen zum Semesterbeitrag. Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Email, da die Einschreibung erst mit der Einzahlung wirksam wird.
Sollten Sie an dem Studienplatz nicht mehr interessiert sein, teilen Sie dies bitte Ihrem Sachbearbeiter im Studierendensekretariat mit.
Etwa zwei Wochen nach der Einzahlung erhalten Sie per Post an die im Einschreibungsantrag von Ihnen angegebene Heimat- oder Semesteranschrift die folgenden, computererstellten Studienunterlagen zugesandt:
- Studierendenausweis (gültig in Verbindung mit Personalausweis bzw. Pass)
- Semester-Ticket NRW/VWGS (gilt in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis)
- LSF-Zugangsdaten.
Alle ausgedruckten Angaben sind sorgfältig zu überprüfen; Fehler sind dem Studierendensekretariat umgehend mitzuteilen.
Studienbescheinigungen können Sie sich im Informationssystem LSF (nähere Informationen siehe unten) ausdrucken. Dies gilt auch für die Bescheinigung zum BAföG-Antrag.
Die Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird vom Studentenwerk durchgeführt.
Studentenwerk Siegen
Herrengarten 5
57072 Siegen
Tel. 0271 740-4891
Fax 0271 740-4982
Portal Lehre Studium, Forschung (LSF)
Da Sie in Zukunft als eingeschriebene/r Studierende/r Ihre Stundenpläne, Belegungen von Kursen, Prüfungsanmeldungen u.s.w. über das Informationssystem der Hochschule durchführen werden, finden Sie hier Informationen zu Ihrem zukünftigen E-Mail-Account und den Link zum Portal Lehre, Studium und Forschung (LSF).
Lesen Sie sich die Informationen bitte genau durch. Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des LSF-Support-Teams zur Verfügung.

