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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Studium an der Uni Siegen


Bewerbung

Was kann ich in Siegen studieren?

Über das Studienangebot der Universität Siegen können Sie sich hier informieren.

Ich möchte mich über die Lehrerbildung an der Universität Siegen informieren!

Zahlreiche Informationen zum Lehramtsstudium an der Universität Siegen bietet das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung.
Gerne können Sie aber auch einen Beratungstermin in der Zentralen Studienberatung vereinbaren.

Ich interessiere mich für einen Studiengang, kann ich vielleicht schon vor dem Studium Vorlesungen besuchen?

Wenn Sie sich für einen Studiengang interessieren und sehen möchten, ob dieser auch Ihren Vorstellungen entspricht, können Sie am Schnupperstudium teilnehmen. Hier wurden verschiedene Vorlesungen und Seminare von den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten für Studieninteressierte frei gegeben. Die ausgewählten Veranstaltungen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen nur zur Vorlesungszeit eines Semesters stattfinden. Zum Ende des Semesters finden möglicherweise Klausuren während der Veranstaltungssitzung statt, sodass kein Besuch möglich ist.
Die Termine der Vorlesungszeiten und vorlesungsfreien Zeiten finden Sie hier.

Wo kann ich mich über Bewerbung und Einschreibung für ein Studium an der Uni Siegen informieren?

Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit einem deutschen Schulabschluss (Bildungsinländer) wenden sich bitte an das Studierendensekretariat der Universität Siegen.

Bewerber mit ausländischem Schul- oder Hochschulabschluss wenden sich bitte an die Abteilung Student Admission, Registration and Training in German (STARTING).

Ich habe kein Abitur, gibt es dennoch die Möglichkeit an der Universität Siegen zu studieren?

Auch ohne die Allgemeine Hochschulreife haben Sie die Möglichkeit an unserer Universität zu studieren z.B. mit Fachhochschulreife oder als beruflich Qualifizierter. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Websiten Studium ohne Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife  und Beruflich Qualifizierte.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Studierendensekretariat.

Was bedeutet zulassungsfrei und zulassungsbeschränkt?

In zulassungsfreien Studiengängen ist die Anzahl der Studienplätze nicht begrenzt. Wenn Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) haben, können Sie sich in diese Studiengänge ohne eine vorangehende Bewerbung einschreiben. Bitte beachten Sie jedoch studiengangspezifische Voraussetzungen. Für manche Studiengänge ist beispielsweise ein Vorpraktikum erforderlich. 

Zulassungsbeschränkte Studiengänge haben eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen. Sie müssen sich im Voraus über unser Online-Portal unisono für einen Studienplatz bewerben. Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens erhalten Sie entweder eine Zulassung oder Ablehnung zum Studium.

Wie hoch ist der N.C. in meinem Fach?

Ein Numerus Clausus (NC) entsteht nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen und zwar erst am Ende des Auswahlverfahrens. Er wird nicht im Voraus von der Hochschule festgelegt. Die Auswahl für die begrenzte Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze wird für die einzelnen Studiengänge oder Studienfächer nach den Kriterien Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit getroffen. Der NC gibt hierbei an, bis zu welcher Abiturdurchschnittsnote bzw. Abiturdurchschnittsnote inklusive Verbesserung durch Wartezeit Bewerber*innen für diesen Studiengang/dieses Studienfach eine Zulassung zum Studium erhalten haben. Die Bewerber*innen mit der besten Abiturdurchschnittsnote ggf. verbessert durch Wartesemester haben im Auswahlverfahren bessere Chancen auf eine Zulassung zum Studium. Falls erfolgreiche Bewerber*innen sich trotz erhaltener Zulassung nicht einschreiben, werden die frei gewordenen Studienplätze weiter verteilt. Der NC kann sich deswegen im Verlauf des Auswahlverfahrens verändern oder sogar komplett entfallen. In jedem Semester findet ein neues Bewerbungs- und Auswahlverfahren statt, deswegen kann der NC nicht vorhergesagt werden.

Ob ein Studiengang aktuell einem Zulassungs- oder Bewerbungsverfahren unterliegt,entnehmen Sie bitte dem Studienangebot (https://www.uni-siegen.de/zsb/studienangebot/). Hier finden Sie auch eine Übersicht über die Zulassungsgrenzen des letzten Auswahlverfahrens.

Wie wird die Wartezeit berechnet?

Die Zeit ab dem Erwerb Ihrer Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) bis zur ersten Einschreibung an einer deutschen Hochschule ist als Wartezeit anzurechnen. Wartezeit muss nicht im Vorhinein beantragt oder angemeldet werden.

Ich habe nach dem Abitur noch eine Ausbildung, FSJ, Brücken ins Studium o.ä. gemacht. Hat sich mein NC dadurch verbessert?

Nein, Ihre Abschlussnote im Abitur kann nicht verbessert werden. Durch die entsprechende Tätigkeit erwerben Sie allerdings Wartesemester, die Ihnen bei der Bewerbung angerechnet werden.

Wie bewerbe ich mich für zulassungsbeschränkte Studiengänge?

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt die Bewerbung über das Online-Portal unisono. Weitere Unterlagen (z.B. für einen Härtefallantrag) sind nur auf Aufforderung des Studierendensekretariats im unisono-Portal hochzuladen.

Bitte beachten Sie die bundesweiten Bewerbungsfristen

  • Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. Juli
  • Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15. Januar

Für die meisten Bachelor-Studiengänge ist eine Registrierung bei hochschulstart.de Bewerbungsvoraussetzung (siehe: "Für welche Studiengänge muss ich mich bei hochschulstart.de registrieren?").

Für welche Studiengänge muss ich mich bei hochschulstart.de registrieren?

Wenn Sie sich für

  • Biomedical Technology (Digital Biomedical and Health Sciences)
  • Europäische Wirtschaftskommunikation 
  • Psychologie
  • Soziale Arbeit 
  • Sozialwissenschaften in Europa

an der Universität Siegen bewerben wollen, müssen Sie sich vor der Bewerbung im bundesweiten Online-Portal von www.hochschulstart.de für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung registrieren. In allen genannten Studiengängen ist ein Studienstart nur zum Wintersemester möglich. Nach der Registrierung erhalten Sie eine sogenannte BID (Bewerber ID) und BAN (Bewerber Authentifizierungsnummer). Mit BID und BAN registrieren und bewerben Sie sich anschließend im Online-Bewerbungsportal unisono an der Universität Siegen. Erst wenn Sie Ihre Bewerbung im Online-Bewerbungsportal der Universität Siegen (bis spätestens 15. Juli) abgegeben haben, ist Ihre Bewerbung gültig. Informationen über das Ergebnis Ihrer Bewerbung erhalten Sie ab August bis September in den Portalen von www.hochschulstart.de und der Universität Siegen.

Worauf ist bei der Registrierung über hochschulstart.de bzw. dem Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) zu achten?

Die Bewerbungen für Studiengänge, die über das sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) von hochschulstart.de koordiniert werden, werden mit einer Vielzahl anderer Bewerbungen für diesen uns andere Studiengänge abgeglichen, um für Sie das passende Zulassungsangebot zu erstellen. Für Ihre Bewerbungen entsteht daraus kein Nachteil. Bitte beachten Sie aber folgende Besonderheiten:

  • Ab August wird Ihnen im Online-Portal von www.hochschulstart.de die Mitteilung über das Ergebnis Ihrer Bewerbung mitgeteilt (Sie werden per E-Mail darauf hingewiesen)
  • Sollten Sie sich für mehrere Studiengänge, die über Hochschulstart koordiniert werden, beworben haben, müssen Sie diese priorisieren. Priorisieren bedeutet, Sie bringen die Studiengänge in eine Reihenfolge, bei der Ihr Favorit an erster Stelle steht. Die Priorisierung ist wie bereits beschrieben sehr wichtig, da sie auch für die Vergaben von Zulassungsangeboten entscheidend ist. Sie können Ihre Priorisierung bis spätestens 15.07. verändern. Weitere Informationen erhalten Sie bei örtlich beschränkten Studiengängen auf hochschulstart.de.
  • Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten, können Sie dieses im Portal von Hochschulstart annehmen, ablehnen oder verfallen lassen.
  • Wenn Sie ein Zulassungsangebot verbindlich annehmen, werden automatisch alle weiteren Bewerbungen, für die Sie sich bei Hochschulstart registrieren mussten, gelöscht. D.h. wenn Sie ein Zulassungsangebot annehmen, sollten Sie sich ihrer Entscheidung also sicher sein. Insbesondere sollten Sie auf kein anderes Zulassungsangebot in einem höher priorisierten  Studiengang mehr warten. Anschließend können Sie sich einschreiben. Die Einschreibung erfolgt über das Online-Portal unisono
  • Wenn Sie ein Zulassungsangebot ablehnen, scheidet Ihre Bewerbung für diesen Studiengang endgültig aus. Ihre übrigen Bewerbungen nehmen am Verfahren weiter teil.
  • Wenn Sie ein Zulassungsangebot nicht verbindlich annehmen, kann es während der Koordinierung zu jeder Zeit durch ein höher priorisiertes Zulassungsangebot ersetzt werden. Wenn Sie ein Zulassungsangebot in einem höher priorisierten Studiengang erhalten, werden alle niedriger priorisierten Bewerbungen mit einem Zulassungsangebot in Hochschulstart automatisch gelöscht. 
  • Ablehnungsbescheide werden Ihnen nur in den Studiengängen erstellt, für die Sie nach Ende des Verfahrens Anfang Oktober kein Zulassungsangebot erhalten haben.
  • Es gelten abweichende Einschreibefristen, innerhalb der Sie sich an der Universität Siegen einschreiben müssen. Den für das Zulassungsangebot gültige Einschreibezeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid, den Sie nach Annahme des Studienangebots im Online-Portal unisono vorfinden.

Was bedeutet Priorisieren bei hochschulstart und weshalb ist das wichtig?

Sollten Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben, die über hochschulstart koordiniert werden, müssen Sie diese priorisieren. Priorisieren bedeutet, Sie bringen die Studiengänge in eine Reihenfolge, bei der Ihr Favorit an erster Stelle steht. Die Priorisierung ist sehr wichtig, da sie auch für die Vergabe eines Zulassungsangebotes entscheidend ist. Sollten Sie in mehreren Studiengängen oder an mehreren Hochschulen zugelassen werden können, erhalten Sie immer nur ein Zulassungsangebot in dem von Ihnen am höchsten priorisierten Studiengang. Alle niedriger priorisierten Bewerbungen werden in hochschulstart automatisch gelöscht. Sie können Ihre Priorisierung bis spätestens 15.07. verändern. Weitere Informationen erhalten Sie bei örtlich beschränkten Studiengängen auf hochschulstart.de.

Kann ich mich für Studiengänge bei hochschulstart.de und direkt an der Universität Siegen bewerben?

Ja, die Bewerbung für die meisten Bachelor-Studiengänge setzt eine Registrierung bei hochschulstart.de voraus. Bei einer Bewerbung für Lehramtsstudiengänge (z.B. Grundschullehramt) ist eine Registrierung bei hochschulstart.de nicht nötig.

Unabhängig davon müssen Sie sich für eine Bewerbung oder Einschreibung für alle Studiengänge im Online-Bewerbungsportal unisono einen Account anlegen, mit dem Sie sich für einen oder mehrere Studiengänge an der Universität Siegen bewerben. Sie haben die Möglichkeit, sich für insgesamt maximal 12 Studiengänge zu bewerben.
In jedem Fall werden Sie per E-Mail über das Ergebnis Ihrer Bewerbung informiert und erhalten im Online-Portal der Universität Siegen den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Ablehnungsbescheide bei Studiengängen, welche über Hochschulstart koordiniert werden, werden in Ihrem Hochschulstart-Account bereitgestellt. Im Fall eines Zulassungsangebots müssen Sie die Einschreibung auch in jedem Fall über das Online-Portal unisono vornehmen. Sollten Sie in einem über hochschulstart.de koordinierten Studiengang ein Zulassungsangebot erhalten, müssen Sie das Studienangebot im Online-Portal von hochschulstart.de verbindlich annehmen, bevor Sie im Online-Portal der Universität Siegen die Voreinschreibung vornehmen können.

Bekomme ich in zulassungsfreien Fächern in jedem Fall einen Studienplatz?

Wenn Sie im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung sind und sich innerhalb der im Internet veröffentlichten Frist einschreiben, ist Ihnen ein Bachelor-Studienplatz sicher. Die verpflichtende Einschreibung erfolgt über das Online-Portal unisono.

Kann ich meine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Gleichwertiges) nachreichen?

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Bewerbung über das Online-Portal unisono. Weitere Unterlagen (z.B. Abiturzeugnis) sind nur auf Aufforderung des Studierendensekretariats oder spätestens bei der Einschreibung (Termin ist dem Zulassungsbescheid zu entnehmen) im Online-Portal unisono hochzuladen.

Müssen bestimmte Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden?

Dies hängt von dem Studiengang ab, den Sie studieren möchten. Vor allem im Lehramtsstudiengang für Gymnasien/Gesamtschulen werden bei den Sprachen Vorkenntnisse verlangt. Bei manchen Fächern (z.B. Geschichte, Religionslehre) wird außerdem ein Latinum, ein Graecum oder ein Hebraicum gefordert. Diese können aber auch noch während Ihres Studiums an der Universität Siegen nachgeholt werden. Falls Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden müssen, sind diese in den jeweiligen Voraussetzungen gelistet.

Gelten für mich andere Bewerbungsfristen, wenn ich "Alt-Abiturient" bin - sprich wenn ich mein Abitur bereits letztes Jahr oder davor gemacht habe?

Die Frist für zulassungsbeschränkte Studiengänge endet für alle Bewerber am 15.07. - unabhängig davon, wann Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.


Wie beginne ich ein Masterstudium an der Universität Siegen?

Für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge ist eine Bewerbung notwendig. Wer seinen Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule gemacht hat, muss sich grundsätzlich für einen Masterstudiengang bewerben, um seine Zugangsvoraussetzung prüfen zu lassen. Bewerbungen für Masterstudiengänge erfolgen mit wenigen Ausnahmen ebenfalls über das Online-Portal unisono. Bitte informieren Sie sich im Studienangebot und auf der Seite des für den Masterstudiengang zuständigen Prüfungsamts. Wer eine Zulassung zum Masterstudium erhalten hat, schreibt sich innerhalb der auf dem Bescheid genannten Einschreibefrist im Online-Portal unisono ein.

Allen Studierenden in Bachelor-Studiengängen der Universität Siegen, die im nachfolgenden Semester ein Masterstudium in Siegen aufnehmen wollen, wird empfohlen, sich vorsorglich in Ihrem bisherigen Studiengang zurückzumelden. Damit wird zunächst einmal sichergestellt, dass sie Ihren Status als Studierende ohne Unterbrechung behalten. Sobald die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für den jeweils angestrebten Masterstudiengang beim Studierendensekretariat nachgewiesen (und ggf. – bei zulassungsbeschränkten Studiengängen – die Zulassung erteilt) wurde, wird eine Umschreibung in den Master vorgenommen. Dies muss bis spätestens Ende September bzw. Ende März erfolgen. Sollte Ihnen Ihr Bachelorabschluss bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, schreiben Sie sich bitte trotzdem innerhalb der genannten Frist ein. In diesem Fall können Sie Ihren Bachelorabschluss bis spätestens Ende November bzw. Ende Mai im Studierendensekretariat nachreichen. Das Datum des Bachelorzeugnisses muss im Vorsemester liegen.


Dienste / Bevorzugte Auswahl

Was wird als Dienst anerkannt?

Als Dienst gilt:

  • ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren
  • ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14b Zivildienstgesetz (ZDG)
  • ein freiwilliger Wehrdienst
  • ein Bundesfreiwilligendienst
  • ein freiwilliges soziales Jahr
  • ein freiwilliges ökologisches Jahr
  • ein europäischer Freiwilligendienst
  • die Förderprogramme „Weltwärts“ (http://www.weltwaerts.de/) und „Kulturweit“ (http://www.kulturweit.de/)
  • ein mindestens zweijähriger Dienst in der Entwicklungshilfe
  • eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren

Wie lange kann ich einen Anspruch auf bevorzugte Auswahl geltend machen?

Sie müssen sich bis zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende bewerben, damit der Anspruch auf die bevorzugte Zulassung nicht verfällt. Die bevorzugte Auswahl kann nur für die kommenden beiden Bewerbungssemester beantragt werden.

Wie bewerbe ich mich, wenn ich eine bevorzugte Auswahl beantragen möchte?

Sie bewerben sich über das Online-Portal unisono. Am Ende des Bewerbungsvorganges können Sie ein Formular ausdrucken. Dieses Formular senden Sie zusammen mit einer Bescheinigung über den Dienst und dem Zulassungsbescheid für ein früheres Vergabeverfahren an das Studierendensekretariat der Universität Siegen.


Einschreibung

Ich habe keinen Studienplatz im beantragten Studiengang erhalten, gibt es noch eine Möglichkeit?

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die in zulassungsbeschränkten Studiengängen von der Hochschule einen Ablehnungsbescheid erhalten oder es versäumt haben, sich für diese Studiengänge fristgerecht zu bewerben, können über die Homepage www.hochschulstart.de am so genannten koordinierten Nachrückverfahren (https://hochschulstart.de/ergebnisse-entscheidungen/koordiniertes-nachruecken) teilnehmen. Im koordinierten Nachrückverfahren werden die nach Abschluss der Auswahlverfahren noch freien Studienplätze von der Hochschule vergeben.Bewerber*innen, die bisher kein Zulassungsangebot erhalten haben, sowie neue Bewerber*innen können sich auf diese Studienplätze bewerben. Gibt es mehr Bewerbungen als freie Plätze, entscheidet das Los.

Darüber hinaus ist innerhalb der Einschreibungsfristen auch die Einschreibung in einen freien Studiengang möglich.

Ich habe mich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben, habe aber noch keinen Zulassungsbescheid erhalten und jetzt läuft die Einschreibefrist ab. Ich schreibe mich nun für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang innerhalb der Frist ein, damit ich sicher einen Studienplatz habe. Kann ich dann später wechseln oder mich wieder exmatrikulieren?

Ein Wechsel des Studienganges oder eines Faches kann bis Semesterbeginn problemlos erfolgen. Dies gilt auch für eine Exmatrikulation, ohne dass Ihnen finanzielle Nachteile entstehen.

Wie hoch ist der Semesterbeitrag?

Den aktuellen Semesterbeitrag finden Sie auf dieser Seite.
 

Der Mobilitätsbeitrag für das Semesterticket / NRW-Ticket kann im Härtefall auf Antrag vom AStA der Universität Siegen erstattet werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des AStA.

Wird mir der Semesterbeitrag zurück überwiesen, falls ich meine Einschreibung oder Rückmeldung zurücknehme?

Der Semesterbeitrag wird Ihnen auf Antrag zurückerstattet, wenn Sie vor Semesterbeginn von der Einschreibung zurücktreten. Das gilt auch, wenn Sie sich vor Beginn des neuen Semesters exmatrikulieren und somit eine erfolgte Rückmeldung ungültig wird. Bitte geben Sie in dem Antrag die Bankverbindung an, auf welche der Semesterbeitrag zurücküberwiesen werden soll und schicken diesen mit dem Semesterticket und Studierendenausweis des betreffenden Semesters an das Studierendensekretariat. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden.

Kann ich mich für mehrere Studiengänge einschreiben?

Ein zulassungsbeschränkter Studiengang kann mit einem freien Studiengang parallel studiert werden. Zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge können hingegen gemäß Hochschulgesetz nicht parallel studiert werden. Ein Studiengang, in dem Sie bereits eingeschrieben sind, gilt zu dem Zeitpunkt als zulassungsbeschränkt, wenn Zulassungsbeschränkungen für das erste Fachsemester bestehen.
 
Dasselbe gilt, wenn Sie bereits in einen Studiengang an einer anderen staatlichen Hochschule (sogenannter großer Zweithörer) eingeschrieben sind.

Für Studierende, die in einem Kooperationsstudiengang mit der Deutschen Sporthochschule Köln oder in einem Studiengang einer anderen Hochschule studieren, und lediglich einzelne Lehrveranstaltungen (sogenannter kleiner Zweithörer) an der Universität besuchen wollen, gilt dies nicht.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Universität Siegen.


Video-Tutorials

Was ist unisono und wie funktioniert es?

Unser Video-Tutorial gibt einen ersten Einblick in die Studienorganisationsplattform der Uni Siegen. Mit Hilfe des Tutorials können Sie Ihren Stundenplan erstellen oder Bescheinigungen für die Krankenkasse oder das Bafög-Amt herunterladen. Oder Sie stöbern einfach durch das gesamte Veranstaltungsangebot der Uni Siegen. Viel Spaß dabei!

What is unisono and how does it work? English version

What is Unisono? Why is Unisono important for your studies? Here you'll find everything you want to know about the study organization platform.

Kurz erklärt: Bewerbungs- und Einschreibeverfahren an der Uni Siegen

Wie die Bewerbung und Einschreibung für das 1. Fachsemester an der Universität Siegen funktioniert? Zoë gibt einen Überblick.


Einstieg in das Studium

Welche Hilfen bekomme ich zum Studieneinstieg? Wie bereite ich mich auf das erste Semester vor?

Zu Beginn eines Semesters wird die so genannte "ESE", die Erstsemestereinführung, angeboten.

Studentische ESE:
Studentinnen und Studenten höherer Fachsemester führen in das Uni-Leben aus studentischer Sicht ein. Sie machen eine Campusführung, geben Hinweise zur Stundenplanerstellung, erläutern die Studienordnung und bringen ein wenig Licht in den Abkürzungsdschungel. Außerdem wird im Rahmen der studentischen ESE ein interessantes Abendprogramm angeboten, welches den Erstsemestern dabei helfen soll, sich möglichst schnell in Siegen heimisch zu fühlen.

Dozentische ESE:
Dozentinnen und Dozenten begrüßen die Erstsemester und führen in die Studiengänge ein.
Sie erhalten unter anderem Informationen über den Studienverlauf, und Hinweise auf Veranstaltungsabfolgen.

Mehr Informationen zur ESE und aktuelle Termine

Gibt es Vorkurse zu bestimmten Studiengängen?

Zu einigen Studiengängen bieten die Departments der Fakultäten Vorkurse für Erstsemester an. Diese sind meist freiwillig, um eine Anmeldung wird gebeten. Die Termine für die Vorkurse werden vor Semesterbeginn auf der Website der Zentralen Studienberatung bekannt gegeben.

Wie stelle ich meinen Stundenplan zusammen?

In den Studien- bzw. Prüfungsordnungen finden Sie jeweils einen Studienverlaufsplan. An diesen oder auch an Angaben im Modulhandbuch können Sie erkennen welche Modulelemente Sie in welchem Semester belegen sollten.

Hier sind alle Modulhandbücher, Prüfungsordnungen und Studienverlaufspläne für die jeweiligen Fächer verlinkt.

Die Studienverlaufspläne sind auch im Campusmanagement-System unisono hinterlegt. In unisono können Sie sich für Ihren Studiengang bzw. Teilstudiengang den Modulplan und die Studienverlaufsstruktur unter „Studienangebot“ anzeigen lassen. Wenn Sie auf Grundlage dieser Recherche die Veranstaltungen gefunden haben, die Sie wollen/sollen, vergessen Sie bitte nicht, diese vor Vorlesungsbeginn in unisono zu belegen.

Wo finde ich die Studienordnung, Prüfungsordnung oder das Modulhandbuch meines Studienganges?

Die Ordnungen und Modulhandbücher finden Sie auf der Website Ihres Studienganges oder Ihres Prüfungsamtes im Downloadbereich.


Höhere Fachsemester

Ich möchte meinen Studiengang wechseln, was muss ich tun?

Falls der gewünschte Studiengang zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie sich für einen Studienplatz während der entsprechenden Bewerbungsphase bewerben.

Sollte er zulassungsfrei sein, nehmen Sie bitte eine Umschreibung per Mail bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter im Studierendensekretariat vor.

Weitere Informationen zum Bewerbungs- und Einschreibungsverfahren finden Sie hier. Den entsprechenden Antrag können Sie in dem Formularcenter der Universität Siegen online abrufen.

Ich studiere bereits an der Universität Siegen und möchte mich nun für ein zulassungsbeschränktes Fach bewerben. Wie muss ich vorgehen?

Sie müssen sich für die in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkten Fächer beim Studierendensekretariat bewerben. Die Bewerbung muss bis zum 15. März für ein Sommersemester bzw. bis zum 15. September für ein Wintersemester erfolgen. Etwa zwei Wochen vor Bewerbungsschluss wird der Antrag auf Zulassung in einem höheren Fachsemester hier bereitgestellt. Sie finden dort auch Informationen, für welche Studiengänge im höheren Fachsemester Zulassungsbeschränkungen bestehen.

Kann ich meine bereits erbrachten Studienleistungen anrechnen lassen?

Das Prüfungsamt des jeweils zuständigen Fachbereichs gibt Ihnen Auskunft über Anrechnungen von bereits erbrachten Studienleistungen.

Eine Liste mit allen Prüfungsämtern 


Studienplanung

Was ist ein Modul?

Ein Modul bezeichnet einen thematisch zusammenhängenden Veranstaltungsblock mit verschiedenen Lehrveranstaltungen (Seminar, Vorlesung, Übung etc.), die sich teilweise sogar über mehrere Semester erstrecken.

Was sind Semesterwochenstunden (SWS)?

SWS geben den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung an, wobei eine SWS 45 Minuten entspricht. Wenn eine Vorlesung etwa mit 2 SWS angegeben ist, heißt das, dass die Veranstaltung ein Semester lang jede Woche für die Dauer von 90 Minuten angeboten wird. Nicht inbegriffen ist die Arbeit, die daheim noch auf Sie wartet. Dafür sollten Sie die SWS mindestens mal zwei nehmen.

Was bedeutet cum tempore (c.t.) und sine tempore (s.t.)?

Ist hinter der Anfangszeit einer Vorlesung ein c.t. angegeben, heißt das, dass diese Veranstaltung ein akademisches Viertel hat und somit erst um viertel nach einer Stunde beginnt (z.B. 10:15 Uhr) und um viertel vor einer Stunde (z.B. 11:45 Uhr) endet.
Bei der Angabe von s.t. beginnt die Veranstaltung um Punkt (z.B. 12:00 Uhr).

Was ist Bologna?

Der Name der Stadt, in der 1999 rund 30 europäische Staaten eine gemeinsame Erklärung zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums unterschrieben haben, steht mittlerweile für den gesamten Umstrukturierungsprozess, den diese „Bologna-Erklärung“ ausgelöst hat. Ziel ist unter anderem, eine gemeinsame Studienstruktur mit international anerkannten Abschlüssen (Bachelor und Master) und einheitlichem Leistungspunktesystem (ECTS) einzuführen.

Was bedeutet Einfach-Fach- und Mehr-Fach-Bachelor?

Diese Begriffe bezeichnen verschiedene Typen von Bachelorstudiengängen: Bei einem Mono- oder Ein-Fach-Bachelor liegt der Schwerpunkt auf einem bestimmten Fach. Daneben gibt es auch Mehr-Fach-Bachelor, die sich entweder aus einem Kernfach und einem Nebenfach oder aus zwei gleichwertigen Fächern zusammensetzen. In den Lehramtsstudiengängen kann die Zusammensetzung aus noch mehreren Fächern bestehen. Die Hochschulen legen fest, ob und wenn ja welche Fächer kombiniert werden können. Bitte informieren Sie sich unter dem Studienangebot der Universität Siegen.

Was sind konsekutive Studiengänge?

Als konsekutiv bezeichnet man Bachelor- und Masterstudiengänge, die inhaltlich aufeinander aufbauen. (Beispiel: Bachelor-Soziale Arbeit; Master-Bildung und Soziale Arbeit)


Weitere Fragen

Wann und wie muss ich mich für die Einschreibung an der Universität Siegen zurückmelden?

Sie erhalten Anfang Juli (für ein Wintersemester) bzw. Anfang Januar (für ein Sommersemester) per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse eine Zahlungsaufforderung. Durch Zahlen des angeforderten Semesterbeitrages sind Sie automatisch rückgemeldet.

Was passiert, wenn ich den erforderlichen Semesterbeitrag nicht fristgerecht zahle (z.B. wegen Urlaub)?

Sie erhalten nach Fristablauf per Mail eine erneute Zahlungsaufforderung mit einer neuen Frist. Der zu zahlende Semesterbeitrag erhöht sich um eine Mahngebühr von 10,00 €. Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist nicht gezahlt haben, werden Sie exmatrikuliert.

Wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen?

Im Formularcenter der Universität Siegen erhalten Sie den Antrag auf Beurlaubung, welchen Sie per Mail bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. bis zum 30.03. (für das Seommersemester) an die jeweiligen Sachbearbeiter*innen im Studierendensekretariat schicken müssen.

Ich möchte mich exmatrikulieren, wie muss ich vorgehen?

Im Formularcenter der Universität Siegen erhalten Sie den Antrag auf Exmatrikulation, welchen Sie per Mail an die jeweiligen Sachbearbeiter*innen im Studierendensekretariat schicken müssen.

Wann sind Semesterferien bzw. vorlesungsfreie Zeit?

Auf den Seiten der Zentralen Studienberatung finden Sie Informationen zu Terminen und Fristen.

An wen wende ich mich, wenn ich meinen Studierendenausweis oder mein NRW-Ticket verloren habe?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter im Studierendensekretariat. Diese/r kann Ihnen einen neuen Ausweis bzw. ein neues Ticket ausstellen. Pro neu auszustellendem Dokument fallen 10,00 € Bearbeitungsgebühr an.

Wo erhalte ich eine Studienbescheinigung?

Eine Studienbescheinigung können Sie sich jederzeit im Online-Portal unisono ausdrucken. Loggen Sie sich hierfür im unisono ein. Klicken Sie dazu im oberen Menü auf „Mein Studium“ und schließlich auf „Studienservice“. Anschließend können Sie unter dem Reiter "Bescheinigungen" Ihre Studienbescheinigung in verschiedenen Formaten einsehen. Hier stehen Ihnen dann auch Studienbescheinigungen für jedes einzelne Semester, in dem Sie eingeschrieben waren, zur Verfügung.

Kann ich während meines Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren?

Auslandsaufenthalte können Sie gerne in Ihr Studium einbinden. Dieser kann in Form von Praktika, Auslandssemestern, ERASMUS-Programmen, pädagogischen Austauschdiensten oder auch Work & Travel-Aufenthalt erfolgen.

Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten sowie Bewerbungs- und Anmeldefristen erhalten Sie bei International Student Affairs (ISA) der Universität Siegen. Des Weiteren können Sie sich bei den jeweiligen Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät informieren.

Wie beantrage ich BAföG? Welche weiteren Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gibt es?

Informationen zum BAföG erhalten Sie beim Studierendenwerk Siegen. Hier müssen Sie auch Ihren Antrag und weitere Unterlagen einreichen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit einen Bildungskredit (z.B. KfW Studienkredit) aufzunehmen oder sich bei Stiftungen oder den Siegener Studienförderfonds e.V. für ein Stipendium zu bewerben.

Wie kann ich mich an der Hochschule engagieren?

An der Universität Siegen gibt es verschiedene studentische Initiativen, autonome Referate, Fachschaftsräte und politische Hochschulgruppen. Alle freuen sich über engagierte neue Mitglieder. Eine Übersicht finden Sie hier.

Wie finde ich einen geeigneten Nebenjob?

An der Universität Siegen gibt es die Jobvermittlung, die fast täglich neue Stellenangebote veröffentlicht. Studierende können ein Bewerberprofil anlegen und sich über die angebotenen Stellen informieren sowie Kontaktdaten für eine Bewerbung erfragen.
Des Weiteren kann man in der regionalen Presse nach Stellenangeboten suchen (z.B. Siegener Zeitung) oder persönlich bei potentiellen Arbeitgebern nachfragen.

Wie finde ich eine Wohnung?

Über das Studierendenwerk der Universität Siegen kann man sich für ein günstiges Zimmer im Studierendenwohnheim bewerben. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für Studierendenwohnheime die Anzahl der Zimmer erfahrungsgemäß übersteigt, d.h. Sie haben keine Garantie, einen Wohnheimplatz zu erhalten. Einen ersten Überblick erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:

  • Eine Wohnungsbörse, mit stets aktuellen Wohnungsangeboten für Studierende befindet sich auf der Webseite des Studierendenwerks
  • Die Stadt Siegen bietet eine Auflistung von Wohnungsgesellschaften, die an verschiedenen Standorten in der Stadt Wohnungen vermieten.
  • Die Kleinanzeigen der örtlichen Tageszeitungen sowie die kostenlosen Wochenzeitungen beinhalten ebenfalls Wohnungsangebote
  • Wohnungsanzeigen sind außerdem an den schwarzen Brettern in den Universitätsgebäuden zu finden.

Überall Abkürzungen, was haben die zu bedeuten?

Wer sich an einer Universität einschreibt, wird im Laufe des Studiums auf allerhand Abkürzungen stoßen. Was diese zu bedeuten haben finden Sie hier:

  • AR – Adolf Reichwein (Gebäudeteil der Universität Siegen)
  • ASTA – Allgemeiner Studierendenausschuss
  • B.A. – Bachelor of Arts
  • B.Sc. – Bachelor of Science
  • BH – Brauhaus (Gebäudeteil der Universität Siegen)
  • BBQ – in der beruflichen Bildung Qualifizierte
  • CP – Credit Points
  • c.t. – cum tempore
  • Dept. - Department
  • ECTS – European Credit Transfer System
  • FAK - Fakultät
  • FHR - Fachhochschulreife
  • FSR – Fachschaftsrat
  • H – Hölderlin (Gebäudeteil der Universität Siegen)
  • HS – Hauptseminar
  • HZB – Hochschulzugangsberechtigung
  • ISA - International Student Affairs
  • KP – Kreditpunkte
  • LL.B. – Bachelor of Laws
  • LL.M. – Master of Laws
  • LP – Leistungspunke
  • LPA – Landesprüfungsamt (für Lehrämter)
  • M.A. – Master of Arts
  • M.Sc. – Master of Science
  • NC - Der Numerus Clausus ist die Abiturdurchschnittsnote (oder die Bachelor-Note), die vom Studienbewerberinnen und Studienbewerber erfordert wird, um für ein bestimmtes zulassungsbeschränktes Studienfach zugelassen zu werden. Vereinfacht erklärt: Die Durchschnittsnote des letzten zugelassenen Studierenden ist der Numerus Clausus des jeweiligen Jahres.
  • P – Praktikum
  • PB – Paul Bonatz (Gebäudeteil der Universität Siegen)
  • PO - Prüfungsordnung
  • PS - Proseminar
  • S – Seminar
  • SESAM - Selbstlernzentrum für sprachbezogene Arbeit mit Sprachlernmaterialien und Lernräumen.
  • SK – Siegerland Kolleg (grenzt an Gebäudeteil AR; hier finden hin und wieder Seminare statt)
  • SoSe - Sommersemester
  • SSC – Student Service Center (Gebäudeteil der Universität Siegen)
  • STARTING - Student Admission, Registration and Training in German
  • s.t. – sine tempore
  • StO - Studienordnung
  • StuPa – Studierendenparlament
  • SWS – Semesterwochenstunden
  • US – Unteres Schloss (Gebäudeteil der Universität Siegen)
  • V – Vorlesung
  • WS – Weidenauer Straße (Gebäudeteil der Universität Siegen, Sitz des Sprachzentrums)
  • WiSe - Wintersemester
  • ZLB – Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
  • ZSB – Zentrale Studienberatung
  • Ü - Übung
 
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