FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Studium an der Uni Siegen
Bewerbung und Einschreibung
Was kann ich in Siegen studieren?
Wo kann ich mich über Bewerbung und Einschreibung für ein Studium an der Uni Siegen informieren?
Bewerber mit ausländischer Nationalität wenden sich bitte an das International Office.
Wie hoch ist der N.C. in meinem Fach?
Ob ein Studiengang aktuell einem Zulassungs- oder Bewerbungsverfahren unterliegt, erfragen Sie bitte direkt bei der Zentralen Studienberatung. Hier finden Sie auch eine Übersicht über die aktuellen Zulassungsgrenzen.
Wie bewerbe ich mich für zulassungsbeschränkte Studiengänge?
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Bewerbung über ein Online-Portal. Weitere Unterlagen (z.B. Abiturzeugnis) sind nur auf Anforderung des Studierendensekretariats oder spätestens bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vorzulegen.
Universität Siegen
Studierendensekretariat
Adolf-Reichwein-Straße 2
57076 Siegen
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 8.30-11.30 und 13.30-14.30 (Mo bis 15.30) Uhr
- Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. Juli
- Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15. Januar
Bitte bewerben Sie sich bis zum 15.01./15.07. über unser Online-Portal.
Wenn Sie nach Absenden der Bewerbung im Online-Portal eine Kennung erhalten, ist Ihre Bewerbung eingegangen. Gerne können Sie sich für Ihre eigenen Unterlagen die Bewerbung ausdrucken.
Wichtig: Ein zusätzliches Bewerbungsverfahren zur Teilnahme an der Eignungsprüfung ist für Bachelor-Studiengänge für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife verpflichtend.
Wie schreibe ich mich für zulassungsfreie Studiengänge ein?
Nach der Online-Voreinschreibung drucken Sie sich das Einschreibungsformular aus und unterschreiben es. Es enthält Ihre Registriernummer unter der Ihre Daten bei der nachfolgenden postalischen oder persönlichen Einschreibung abrufbar sind. Dem Formular sind zumindest Nachweise über Ihren Schulabschluss, evtl. frühere Studienzeiten und eine Krankenkassenbescheinigung beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Einschreibung innerhalb der festgelegten Einschreibungsfrist nach der Online-Voreinschreibung im Studierendensekretariat erfolgen muss.
Wichtig: Ein gesondertes Bewerbungsverfahren zur Teilnahme an der Eignungsprüfung ist auch für nicht zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife verpflichtend.
Bekomme ich in zulassungsfreien Fächern in jedem Fall einen Studienplatz?
Kann ich meine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Gleichwertiges) nachreichen?
Gelten für mich andere Bewerbungsfristen, wenn ich "Alt-Abiturient" bin - sprich wenn ich mein Abitur bereits letztes Jahr oder davor gemacht habe?
Ich habe keinen Studienplatz im beantragten Studiengang erhalten, gibt es noch eine Möglichkeit?
Los-Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2013/2014: 30.09.2013 – 04.10.2013
Ich habe mich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben, habe aber noch keinen Zulassungsbescheid erhalten und jetzt läuft die Einschreibefrist ab. Ich schreibe mich nun für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang innerhalb der Frist ein, damit ich sicher einen Studienplatz habe. Kann ich dann später wechseln oder mich wieder exmatrikulieren?
Wie hoch ist der augenblickliche Semesterbeitrag im Falle einer Einschreibung?
| Semesterticket / NRW-Ticket | 129,75 € |
| Sozialbeitrag Studentenwerk | 90,50 € |
| AStA-Beitrag | 10,00 € |
| Soli-Euro | 1,00 € |
Der Mobilitätsbeitrag für das Semesterticket / NRW-Ticket kann im Härtefall auf Antrag vom AStA der Universität Siegen erstattet werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des AStA.
Wird mir der Semesterbeitrag zurück überwiesen, falls ich meine Einschreibung oder Rückmeldung zurücknehme?
Muss ich persönlich zur Einschreibung erscheinen?
Sollten Sie während des Einschreibezeitraums persönlich verhindert sein, können Sie eine andere Person für Ihre Einschreibung bevollmächtigen. Dazu schreiben Sie eine formlose Vollmacht, in der Sie den Namen der Person, die Ihre Einschreibung vornehmen soll, mitteilen, sowie Ihren Namen nennen und unterschreiben. Diese Vollmacht mit einer Kopie Ihres Personalausweises, den Zugangsdaten zu Ihrem online-Account und den übrigen zur Einschreibung einzureichenden Unterlagen (beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses, etc…) überreichen Sie der von Ihnen bevollmächtigten Person. Die bevollmächtigte Person nimmt an Ihrer Stelle die Voreinschreibung im online-Portal vor, druckt den Antrag auf Einschreibung aus und sendet ihn mit den notwendigen Unterlagen, der Vollmacht und der Personalausweiskopie innerhalb der Einschreibefrist an das Studierendensekretariat.
Ausländische Einschreiber/-innen erscheinen bitte persönlich zur Einschreibung im Studierendensekretariat des International Office (SSC-Gebäude, Raum 001, Adolf-Reichwein-Straße 2, 57076 Siegen).
Einstieg in das Studium
Wird ein Kennenlernprogramm für Erstsemester angeboten?
Welche Hilfen bekomme ich zum Studieneinstieg? Wie bereite ich mich auf das erste Semester vor?
Studentische ESE:
Studentinnen und Studenten höherer Fachsemester führen in das Uni-Leben aus studentischer Sicht ein. Sie machen eine Campusführung, geben Hinweise zur Stundenplanerstellung, erläutern die Studienordnung und bringen ein wenig Licht in den Abkürzungsdschungel. Außerdem wird im Rahmen der studentischen ESE ein interessantes Abendprogramm angeboten, welches den Erstsemestern dabei helfen soll, sich möglichst schnell in Siegen heimisch zu fühlen.
Dozentische ESE:
Dozentinnen und Dozenten begrüßen die Erstsemester und führen in die Studiengänge ein.
Sie erhalten eine Einführung in den Studienverlauf, Hinweise auf Veranstaltungsabfolgen usw.
Mehr Informationen zur ESE und aktuelle Termine
Zulassungsvoraussetzungen
Kann ich auch mit einem Fachabitur ein Studium an der Uni Siegen aufnehmen?
Die Fachgebundene Hochschulreife (FgHR) ermöglicht das Studium nur in einzelnen, im jeweiligen Zeugnis genannten Fächern.
In der Praxis gibt es ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife nur sehr selten, daher fragen Sie bitte im Einzelfall bei der Zentralen Studienberatung oder beim Studierendensekretariat nach.
Mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife können Sie in Bachelorstudiengängen zum Studium zugelassen werden, wenn Sie vor Aufnahme des Studiums folgendes zusätzlich nachweisen:
- eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung sowie
- eine studiengangbezogene fachliche Eignung
Weitere Informationen
Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte - Wie funktioniert das?
Eine Zugangsprüfung ist für alle an der Universität Siegen angebotenen Studiengänge möglich, nicht jedoch für Master-Studiengänge.
Weitere Informationen zum Studium für beruflich Qualifizierte
Höhere Fachsemester
Ich studiere bereits an der Universität Siegen und möchte mich nun für ein zulassungsbeschränktes Fach bewerben. Wie muss ich vorgehen?
Wie funktioniert der Übergang von einem Bachelor-Studium in ein Master-Studium an der Uni Siegen?
Kann ich meine bereits erbrachten Studienleistungen anrechnen lassen?
Eine Liste mit allen Prüfungsämtern
Dienste / Bevorzugte Auswahl
Was wird als Dienst anerkannt?
- ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren
- ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14b Zivildienstgesetz (ZDG)
- ein freiwilliger Wehrdienst
- ein Bundesfreiwilligendienst
- ein freiwilliges soziales Jahr
- ein freiwilliges ökologisches Jahr
- ein europäischer Freiwilligendienst
- die Förderprogramme „Weltwärts“ (www.weltwaerts.de) und „Kulturweit“ (www.kulturweit.de)
- ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer
- eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren
Wie lange kann ich einen Anspruch auf bevorzugte Auswahl geltend machen?
Wie bewerbe ich mich, wenn ich eine bevorzugte Auswahl beantragen möchte?
Weitere Fragen
Wann und wie muss ich mich zurückmelden?
Was passiert, wenn ich den erforderlichen Semesterbeitrag nicht fristgerecht zahle (z.B. wegen Urlaub)?
Wann sind Semesterferien bzw. vorlesungsfreie Zeit?

