..
Suche

Personensuche
Veranstaltungssuche
Katalog der UB Siegen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Studium an der Uni Siegen


Bewerbung und Einschreibung

Was kann ich in Siegen studieren?

Über das Studienangebot der Universität Siegen können Sie sich hier informieren.

Wo kann ich mich über Bewerbung und Einschreibung für ein Studium an der Uni Siegen informieren?

Bewerber mit deutscher Nationalität wenden sich bitte an das Studierendensekretariat der Universität Siegen.
Bewerber mit ausländischer Nationalität wenden sich bitte an das International Office.

Wie hoch ist der N.C. in meinem Fach?

Ein N.C. (Numerus Clausus) ergibt sich in jedem Semester aufgrund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerber neu und kann sich verändern. Aus diesem Grund ist er nur als Richtwert zu verstehen. Für den Beginn eines Studiums ist für Sie wichtig zu wissen, ob für Ihren gewünschten Studiengang eine Bewerbung erforderlich oder eine freie Einschreibung möglich ist.
Ob ein Studiengang aktuell einem Zulassungs- oder Bewerbungsverfahren unterliegt, erfragen Sie bitte direkt bei der Zentralen Studienberatung. Hier finden Sie auch eine Übersicht über die aktuellen Zulassungsgrenzen.

Wie bewerbe ich mich für zulassungsbeschränkte Studiengänge?

Örtliche Bewerbung = Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Bewerbung über ein Online-Portal. Weitere Unterlagen (z.B. Abiturzeugnis) sind nur auf Anforderung des Studierendensekretariats oder spätestens bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vorzulegen.

Universität Siegen
Studierendensekretariat
Adolf-Reichwein-Straße 2
57076 Siegen

Öffnungszeiten:
Mo – Fr 8.30-11.30 und 13.30-14.30 (Mo bis 15.30) Uhr
  •     Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. Juli
  •     Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15. Januar
Die Studienplätze werden in einem örtlichen Auswahlverfahren zu 20% nach der Durchschnittsnote, 20% nach der Wartezeit (gezählt in Halbjahren) und zu 60% im Hochschulauswahlverfahren nach dem Kriterium der Durchschnittsnote vergeben.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 15.01./15.07. über unser Online-Portal.

Wenn Sie nach Absenden der Bewerbung im Online-Portal eine Kennung erhalten, ist Ihre Bewerbung eingegangen. Gerne können Sie sich für Ihre eigenen Unterlagen die Bewerbung ausdrucken.

Wichtig: Ein zusätzliches Bewerbungsverfahren zur Teilnahme an der Eignungsprüfung ist für Bachelor-Studiengänge für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife verpflichtend.

Wie schreibe ich mich für zulassungsfreie Studiengänge ein?

Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (Bachelor, Master, Promotion) erfolgt eine Online-Voreinschreibung über ein Portal. Über dieses Portal übermitteln Sie uns Ihre persönlichen Daten sowie Angaben zum Studienwunsch und zum Zeugnis.
Nach der Online-Voreinschreibung drucken Sie sich das Einschreibungsformular aus und unterschreiben es. Es enthält Ihre Registriernummer unter der Ihre Daten bei der nachfolgenden postalischen oder persönlichen Einschreibung abrufbar sind. Dem Formular sind zumindest Nachweise über Ihren Schulabschluss, evtl. frühere Studienzeiten und eine Krankenkassenbescheinigung beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Einschreibung innerhalb der festgelegten Einschreibungsfrist nach der Online-Voreinschreibung im Studierendensekretariat erfolgen muss.
 

Wichtig: Ein gesondertes Bewerbungsverfahren zur Teilnahme an der Eignungsprüfung ist auch für nicht zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife verpflichtend.

Bekomme ich in zulassungsfreien Fächern in jedem Fall einen Studienplatz?

Wenn Sie im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung sind und sich innerhalb der im Internet veröffentlichten Frist einschreiben, ist Ihnen ein Studienplatz sicher. Die verpflichtende Voreinschreibung erfolgt über ein Portal.

Kann ich meine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Gleichwertiges) nachreichen?

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Bewerbung über ein Online-Portal. Weitere Unterlagen (z.B. Abiturzeugnis) sind nur auf Anforderung des Studierendensekretariats oder spätestens bei der Einschreibung (Termin ist dem Zulassungsbescheid zu entnehmen) im Studierendensekretariat vorzulegen.

Gelten für mich andere Bewerbungsfristen, wenn ich "Alt-Abiturient" bin - sprich wenn ich mein Abitur bereits letztes Jahr oder davor gemacht habe?

Die Frist für zulassungsbeschränkte Studiengänge endet für alle Bewerber am 15.07. (für ein Wintersemester) bzw. am 15.01. (für ein Sommersemester) - unabhängig davon, wann Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.

Ich habe keinen Studienplatz im beantragten Studiengang erhalten, gibt es noch eine Möglichkeit?

Studienbewerber/-innen, die in zulassungsbeschränkten Studiengängen von der Hochschule einen Ablehnungsbescheid erhalten oder es versäumt haben, sich für diese Studiengänge fristgerecht zu bewerben, können über die Homepage www.uni-siegen.de am so genannten Losverfahren teilnehmen. Im Losverfahren werden die nach Abschluss der Auswahlverfahren noch freien Studienplätze von der Hochschule vergeben. Gibt es mehr Bewerbungen als freie Plätze, entscheidet das Los. Bewerber/-innen, die einen Studienplatz erhalten, werden per E-Mail informiert.

Los-Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2013/2014: 30.09.2013 – 04.10.2013

Ich habe mich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben, habe aber noch keinen Zulassungsbescheid erhalten und jetzt läuft die Einschreibefrist ab. Ich schreibe mich nun für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang innerhalb der Frist ein, damit ich sicher einen Studienplatz habe. Kann ich dann später wechseln oder mich wieder exmatrikulieren?

Ein Wechsel des Studienganges oder eines Faches kann bis Semesterbeginn problemlos erfolgen. Dies gilt auch für eine Exmatrikulation, ohne dass Ihnen finanzielle Nachteile entstehen.

Wie hoch ist der augenblickliche Semesterbeitrag im Falle einer Einschreibung?

Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2013/14 beträgt 231,25 Euro. Er setzt sich wie folgt zusammen:

Semesterticket / NRW-Ticket129,75 €
Sozialbeitrag Studentenwerk90,50 €
AStA-Beitrag10,00 €
Soli-Euro1,00 €


Der Mobilitätsbeitrag für das Semesterticket / NRW-Ticket kann im Härtefall auf Antrag vom AStA der Universität Siegen erstattet werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des AStA.

Wird mir der Semesterbeitrag zurück überwiesen, falls ich meine Einschreibung oder Rückmeldung zurücknehme?

Der Semesterbeitrag wird Ihnen auf Antrag zurückerstattet, wenn Sie vor Semesterbeginn von der Einschreibung zurücktreten. Das gilt auch, wenn Sie sich vor Beginn des neuen Semesters exmatrikulieren und somit eine erfolgte Rückmeldung ungültig wird.

Muss ich persönlich zur Einschreibung erscheinen?

Deutschen Einschreiber/-innen empfehlen wir die postalische Einschreibung. Sie können gerne auch innerhalb der auf Ihrem Zulassungsbescheid genannten Öffnungszeiten die Einschreibung persönlich im Studierendensekretariat vornehmen. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine Voreinschreibung über das Online-Portal (Button „Immatrikulation beantragen“).

Sollten Sie während des Einschreibezeitraums persönlich verhindert sein, können Sie eine andere Person für Ihre Einschreibung bevollmächtigen. Dazu schreiben Sie eine formlose Vollmacht, in der Sie den Namen der Person, die Ihre Einschreibung vornehmen soll, mitteilen, sowie Ihren Namen nennen und unterschreiben. Diese Vollmacht mit einer Kopie Ihres Personalausweises, den Zugangsdaten zu Ihrem online-Account und den übrigen zur Einschreibung einzureichenden Unterlagen (beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses, etc…) überreichen Sie der von Ihnen bevollmächtigten Person. Die bevollmächtigte Person nimmt an Ihrer Stelle die Voreinschreibung im online-Portal vor, druckt den Antrag auf Einschreibung aus und sendet ihn mit den notwendigen Unterlagen, der Vollmacht und der Personalausweiskopie innerhalb der Einschreibefrist an das Studierendensekretariat.

Ausländische Einschreiber/-innen erscheinen bitte persönlich zur Einschreibung im Studierendensekretariat des International Office (SSC-Gebäude, Raum 001, Adolf-Reichwein-Straße 2, 57076 Siegen).

Kann ich mich für mehrere Studiengänge einschreiben?

Ein zulassungsbeschränkter Studiengang kann mit einem freien Studiengang parallel studiert werden. Zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge können hingegen gemäß Hochschulgesetz nicht parallel studiert werden. Ein Studiengang, in dem Sie bereits eingeschrieben sind, gilt zu dem Zeitpunkt als zulassungsbeschränkt, wenn Zulassungsbeschränkungen für das erste Fachsemester bestehen.
 
Dasselbe gilt, wenn Sie bereits in einen Studiengang an einer anderen staatlichen Hochschule (sogenannter großer Zweithörer) eingeschrieben sind.

Für Studierende, die in einem Kooperationsstudiengang mit der Deutschen Sporthochschule Köln oder in einem Studiengang einer anderen Hochschule studieren, und lediglich einzelne Lehrveranstaltungen (sogenannter kleiner Zweithörer) an der Universität besuchen wollen, gilt dies nicht.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Universität Siegen.


Einstieg in das Studium


Wird ein Kennenlernprogramm für Erstsemester angeboten?

Immer zu Beginn des Wintersemesters heißt die Universität Siegen ihre Erstsemester und Hochschulwechsler willkommen. Das geschieht zum einen mit einer Zentralen Begrüßung durch das Rektorat. Dazu zählt auch das Angebot „Siegen zum Kennenlernen“, ein kleines Programm mit Stadtführungen, Museumsbesuchen, Rothaarsteig-Wanderung, das ich an die Neuen, ihre Eltern und Freunde richtet. Die Programmübersicht inklusive Anmeldeformular erhalten Sie bei Ihrer Einschreibung.

Welche Hilfen bekomme ich zum Studieneinstieg? Wie bereite ich mich auf das erste Semester vor?

Zu Beginn eines Semesters wird die so genannte "ESE", die Erstsemestereinführung, angeboten.

Studentische ESE:
Studentinnen und Studenten höherer Fachsemester führen in das Uni-Leben aus studentischer Sicht ein. Sie machen eine Campusführung, geben Hinweise zur Stundenplanerstellung, erläutern die Studienordnung und bringen ein wenig Licht in den Abkürzungsdschungel. Außerdem wird im Rahmen der studentischen ESE ein interessantes Abendprogramm angeboten, welches den Erstsemestern dabei helfen soll, sich möglichst schnell in Siegen heimisch zu fühlen.

Dozentische ESE:
Dozentinnen und Dozenten begrüßen die Erstsemester und führen in die Studiengänge ein.
Sie erhalten eine Einführung in den Studienverlauf, Hinweise auf Veranstaltungsabfolgen usw.

Mehr Informationen zur ESE und aktuelle Termine


Zulassungsvoraussetzungen

Kann ich auch mit einem Fachabitur ein Studium an der Uni Siegen aufnehmen?

Fachabitur ist eine umgangssprachliche Bezeichnung sowohl für die fachgebundene Hochschulreife als auch für die Fachhochschulreife.

Die Fachgebundene Hochschulreife (FgHR) ermöglicht das Studium nur in einzelnen, im jeweiligen Zeugnis genannten Fächern.
In der Praxis gibt es ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife nur sehr selten, daher fragen Sie bitte im Einzelfall bei der Zentralen Studienberatung oder beim Studierendensekretariat nach.

Mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife können Sie in Bachelorstudiengängen zum Studium zugelassen werden, wenn Sie vor Aufnahme des Studiums folgendes zusätzlich nachweisen:
Beachten Sie bitte, dass für die Aufnahme eines Studiums in jedem Fall eine Bewerbung erforderlich ist.

Weitere Informationen 

Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte - Wie funktioniert das?

Der Zugang zum Hochschulstudium ohne Abitur ist aufgrund § 49 Absatz 6 Hochschulgesetz durch folgende Ordnungen neu geregelt worden:
Eine Zugangsprüfung ist für alle an der Universität Siegen angebotenen Studiengänge möglich, nicht jedoch für Master-Studiengänge.

Weitere Informationen zum Studium für beruflich Qualifizierte


Höhere Fachsemester

Ich studiere bereits an der Universität Siegen und möchte mich nun für ein zulassungsbeschränktes Fach bewerben. Wie muss ich vorgehen?

Sie müssen sich für die in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkten Fächer beim Studierendensekretariat bewerben. Die Bewerbung muss bis zum 15. März für ein Sommersemester bzw. bis zum 15. September für ein Wintersemester erfolgen. Etwa drei Wochen vor Bewerbungsschluss wird der Antrag auf Zulassung in einem höheren Fachsemester im Internet bereitgestellt. Sie finden dort auch Informationen, für welche Studiengänge im höheren Fachsemester Zulassungsbeschränkungen bestehen.

Wie funktioniert der Übergang von einem Bachelor-Studium in ein Master-Studium an der Uni Siegen?

Allen Studierenden in Bachelor-Studiengängen der Universität Siegen, die im nachfolgenden Semester ein Masterstudium in Siegen aufnehmen wollen, wird empfohlen, sich vorsorglich in ihrem bisherigen Studiengang zurückzumelden. Damit wird zunächst einmal sichergestellt, dass alle Studierenden, die ein Masterstudium aufnehmen wollen, ihren Status als Studierende ohne Unterbrechung behalten. Sobald die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für den jeweils angestrebten Masterstudiengang beim Studierendensekretariat nachgewiesen (und ggf. – bei zulassungsbeschränkten Studiengängen – die Zulassung erteilt) wurde, wird eine Umschreibung in den Master vorgenommen. Dies muss bis spätestens zum 31.10. bzw. 30.04. erfolgen. Für Studierende, die sich zurückgemeldet haben, die sich aber später um entscheiden und ihr Studium nicht in Siegen fortsetzen wollen, besteht die Möglichkeit, sich bis zu den genannten Stichtagen wieder zu exmatrikulieren. Die Betreffenden können dann den Semesterbeitrag zurückerhalten, sofern sie ihre Studienunterlagen für das Semester vollständig und unbenutzt zurückgeben; das Semester wird in diesem Fall nicht gezählt.

Kann ich meine bereits erbrachten Studienleistungen anrechnen lassen?

Das Prüfungsamt des jeweils zuständigen Fachbereichs gibt Ihnen Auskunft über Anrechnungen von bereits erbrachten Studienleistungen.

Eine Liste mit allen Prüfungsämtern 


Dienste / Bevorzugte Auswahl

Was wird als Dienst anerkannt?

Als Dienst gilt:
  • ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren
  • ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14b Zivildienstgesetz (ZDG)
  • ein freiwilliger Wehrdienst
  • ein Bundesfreiwilligendienst
  • ein freiwilliges soziales Jahr
  • ein freiwilliges ökologisches Jahr
  • ein europäischer Freiwilligendienst
  • die Förderprogramme „Weltwärts“ (www.weltwaerts.de) und „Kulturweit“ (www.kulturweit.de)
  • ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer
  • eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren  

Wie lange kann ich einen Anspruch auf bevorzugte Auswahl geltend machen?

Sie müssen sich bis zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende bewerben, damit der Anspruch auf die bevorzugte Zulassung nicht verfällt.

Wie bewerbe ich mich, wenn ich eine bevorzugte Auswahl beantragen möchte?

Sie bewerben sich über das Online-Portal. Am Ende des Bewerbungsvorganges können Sie ein Formular ausdrucken. Dieses Formular senden Sie zusammen mit einer Bescheinigung über den Dienst und dem Zulassungsbescheid für ein früheres Vergabeverfahren an das Studierendensekretariat der Universität Siegen.


Weitere Fragen

Wann und wie muss ich mich zurückmelden?

Sie erhalten Anfang Juli (für ein Wintersemester) bzw. Anfang Januar (für ein Sommersemester) per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse eine Zahlungsaufforderung. Durch Zahlen des angeforderten Semesterbeitrages sind Sie automatisch rückgemeldet.

Was passiert, wenn ich den erforderlichen Semesterbeitrag nicht fristgerecht zahle (z.B. wegen Urlaub)?

Sie erhalten Anfang September (für ein Wintersemester) bzw. Anfang April (für ein Sommersemester) per Post eine erneute Zahlungsaufforderung mit einer neuen Frist. Der zu zahlende Semesterbeitrag erhöht sich um eine Mahngebühr von 10,00 Euro. Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist nicht gezahlt haben, werden Sie exmatrikuliert.

Wann sind Semesterferien bzw. vorlesungsfreie Zeit?

Auf den Seiten der Zentralen Studienberatung finden Sie Informationen zu Terminen und Fristen.