Zugangsvoraussetzungen
Um sich für ein Studium in einem grundständigen Studiengang (mit dem ein erster berufsqualifizierender Abschluss erworben wird) bewerben zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Allgemeine Hochschulreife (AHR)
Mit der allgemeinen Hochschulreife können theoretisch alle Studiengänge studiert werden.
Fachgebundene Hochschulreife (FgHR)
Die Fachgebundene Hochschulreife ermöglicht das Studium nur in einzelnen, im jeweiligen Zeugnis genannten Fächern.
Beruflich Qualifizierte / Zugangsprüfung (ZP)
Beruflich Qualifizierte können über eine Zugangsprüfung und zusätzliche Bedingungen die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für ein Studium erfüllen.
Studium ohne Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife (auch Fachhochschulreife)
Ohne Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife können Sie zum Studium zugelassen werden, wenn Sie vor Aufnahme des Studiums eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung sowie eine studiengangbezogene fachliche Eignung nachweisen.
Eignungsprüfungen
Für die Lehramtsstudiengänge Kunst und Musik ist eine Eignungsprüfung erforderlich.
Sprachvoraussetzungen
Für verschiedene Unterrichtsfächer der Lehramtsstudiengänge und für verschiedene Studienfächer in den Bachelor-und Master-Studiengängen gelten Sprachvoraussetzungen. Genauere Informationen dazu können Sie den Beschreibungen der jeweiligen Studiengänge entnehmen.

