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Allgemeine Hochschulreife
Mit der Allgemeinen Hochschulreife (AHR) können theoretisch alle Studiengänge studiert werden.
Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch:
- das Reifezeugnis/Abiturzeugnis einer der folgenden öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Einrichtungen: Gymnasium, gymnasiale Oberstufenschule, Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, berufliches Gymnasium, Abendgymnasium oder Kolleg;
- das Zeugnis der Abiturprüfung für Nichtschüler;
- den erfolgreichen Abschluss des Studiums an einer Hochschule.
Die Ergebnisse der letzten NC-Auswahlverfahren der Universität Siegen finden Sie hier.

