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Nachweis studiengangsbezogener Eignung

Die Voraussetzungen zum Nachweis der studiengangbezogenen fachlichen Eignung sind abhängig vom gewählten Studiengang. Der Nachweis ist von den Fakultäten für die einzelnen Studiengänge festgelegt worden.

Welche Nachweise für welche Studiengänge erbracht werden müssen, finden Sie in der folgenden Übersicht der Fächer.

Bitte prüfen Sie VOR der Bewerbung, ob Sie die Voraussetzungen für die studiengangbezogene Eignung erfüllen. Fragen dazu können Ihnen das jeweils zuständige Prüfungsamt bzw. die aufgeführten Ansprechpartner*innen beantworten.

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Fakultät II: Bildung · Architektur · Künste

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Fakultät III: Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht

Informationen zu den Eignungsprüfungen der Allgemeinbildung

 
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