Fachorientiertes Zulassungsverfahren "Sprache und Kommunikation" (SK; bisher: LAC) und "Literatur, Kultur, Medien" (LKM; bisher: LCMS)
Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife werden zugelassen, wenn sie
a) an der geforderten Überprüfung der Allgemeinbildung und
b) an der geforderten Überprüfung der studiengangbezogenen Eignung
erfolgreich teilnehmen.
Zu a): Die Überprüfung der Allgemeinbildung hat die Form eines standardisierten "computer based" Tests in Englisch und einer Klausur in Deutsch und einer Klausur in einem dritten Fach, das Französisch, Spanisch, Mathematik, Geschichte oder Sozialwissenschaften sein kann.
Von der Überprüfung der Allgemeinbildung (Test und Klausuren) ist befreit, wer im Zeugnis der Fachhochschulreife einen Notenschnitt von 2,7 und besser hat. Von der Überprüfung der Allgemeinbildung im jeweiligen Fach ist befreit, wer im Zeugnis der Fachhochschulreife im jeweiligen Fach mindestens die Note 2 hat.
Zu b): Bei der Überprüfung der studiengangbezogenen Eignung werden alle Bewerberinnen und Bewerber in nur einem der im "Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung" genannten Sprachenschwerpunkte geprüft:
- bei Sprachwahl Deutsch: 4-stündige Klausur, oder
- bei Sprachwahl Englisch: elektronischer Test am PC plus Kurzklausur auf Papier, oder
- bei Sprachwahl Französisch, Italienisch (nur LKM) oder Spanisch: Auswahlgespräch
Prüfungstermine und Anmeldung für die Überprüfung der studiengangbezogenen Eignung
Deutsch: 23. Juli 2013, 10 - 14 Uhr, AR-B 2202
Englisch: 24. Juli 2013, 9-10 Uhr (schriftlich) in Raum AR-B 2201 und 10-12 Uhr (computerbasierter Test [OOPT-Test]) in AR-D 6103. Bitte beachten: Der Test besteht aus zwei Teilen, die beide absolviert werden müssen!
Die Auswahlgespräche für die Sprachenschwerpunkte Französisch, Italienisch und Spanisch finden am 25. Juli 2013, 16 Uhr in AR-K 105 statt.
Eine Anmeldung ist nicht nötig. Sie bekommen rechtzeitig eine Einladung vom Prüfungsamt zur Prüfung in Ihrem beantragten Sprachenschwerpunkt.
Prüfungswiederholung
Eine zeitnahe Wiederholung der Prüfung ist nicht vorgesehen. Die Überprüfung der studiengangbezogenen Eignung kann erst im Folgejahr wiederholt werden.

