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Katalog der UB Siegen

Fachbezogene Eignung für den Studiengang "Volkswirtschaftslehre"

Die studiengangbezogene Eignung gilt als nachgewiesen, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber entweder
  1. die Fachhochschulreife besitzt, einen kaufmännischen oder verwaltungstechnischen Ausbildungsberuf erfolgreich mit mindestens der Gesamtnote "gut" abgeschlossen und eine zweistündige Aufsichtsarbeit erfolgreich absolviert hat oder
  2. die Fachhochschulreife besitzt, einen kaufmännischen oder verwaltungstechnischen Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen und eine zweistündige Aufsichtsarbeit erfolgreich mit mindestens der Gesamtnote "gut" absolviert hat oder
  3. einen kaufmännischen oder verwaltungstechnischen Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend eine kaufmännische Tätigkeit von mindestens 3 Jahren ausgeübt hat und eine zweistündige Aufsichtsarbeit erfolgreich mit mindestens der Gesamtnote "gut" absolviert hat.
Die schriftliche Prüfung umfasst vor allem methodische und inhaltliche Grundlagen der Volkswirtschaftslehre.