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Fachbezogene Eignung für den Studiengang "Volkswirtschaftslehre"
Die studiengangbezogene Eignung gilt als nachgewiesen, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber entweder- die Fachhochschulreife besitzt, einen kaufmännischen oder verwaltungstechnischen Ausbildungsberuf erfolgreich mit mindestens der Gesamtnote "gut" abgeschlossen und eine zweistündige Aufsichtsarbeit erfolgreich absolviert hat oder
- die Fachhochschulreife besitzt, einen kaufmännischen oder verwaltungstechnischen Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen und eine zweistündige Aufsichtsarbeit erfolgreich mit mindestens der Gesamtnote "gut" absolviert hat oder
- einen kaufmännischen oder verwaltungstechnischen Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend eine kaufmännische Tätigkeit von mindestens 3 Jahren ausgeübt hat und eine zweistündige Aufsichtsarbeit erfolgreich mit mindestens der Gesamtnote "gut" absolviert hat.

