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Fachbezogene Eignung für den Studiengang "Volkswirtschaftslehre"

Die studiengangbezogene Eignung gilt als nachgewiesen, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber entweder

  1. die Fachhochschulreife besitzt, einen kaufmännischen oder verwaltungstechnischen Ausbildungsberuf erfolgreich mit mindestens der Gesamtnote "gut" abgeschlossen und eine zweistündige Aufsichtsarbeit erfolgreich absolviert hat oder
  2. die Fachhochschulreife besitzt, einen kaufmännischen oder verwaltungstechnischen Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen und eine zweistündige Aufsichtsarbeit erfolgreich mit mindestens der Gesamtnote "gut" absolviert hat.

Die schriftliche Prüfung umfasst vor allem methodische und inhaltliche Grundlagen der Volkswirtschaftslehre. Sie wird jährlich angeboten und findet im Zeitraum Juli/August statt. Bewerberinnen und Bewerber, die zum Nachweis der fachbezogenen Eignung an der Klausur teilnemen müssen, werden dazu eingeladen.

Zum Termin der nächsten Eignungsprüfung


 
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