/ start / studium / bewerbung_und_organisation / zulassungsvoraussetzungen / ohne_hochschulreife / studiengaenge / fb5 / wirtschaftsinformatik /
Fachbezogene Eignung für den Studiengang "Wirtschaftsinformatik"
Die studiengangbezogene Eignung gilt als nachgewiesen, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber entweder- die Fachhochschulreife besitzt und einen Ausbildungsberuf im IT- oder kaufmännischen Bereich (z.B. math.-tech. Assistent, Programmierer; Bankkaufmann, Industriekaufmann, Versicherungskaufmann) oder eine Ausbildung als staatlich geprüfter technischer Assistent im IT- oder kaufmännischen Bereich erfolgreich mit mindestens der Gesamtnote „gut“ abgeschlossen oder
- die Fachhochschulreife besitzt, einen Ausbildungsberuf im IT- oder kaufmännischen Bereich oder eine Ausbildung als staatlich geprüfter technischer Assistent im IT- oder kaufmännischen Bereich erfolgreich abgeschlossen und eine zweistündige Aufsichtsarbeit sowie ein Eignungsgespräch von ca. 30 Minuten Dauer erfolgreich absolviert hat oder
- die Fachhochschulreife besitzt, eine Tätigkeit von mindestens einem Jahr im kaufmännischen oder IT-Bereich ausgeübt und eine zweistündige Aufsichtsarbeit sowie ein Eignungsgespräch von ca. 30 Minuten Dauer erfolgreich absolviert hat oder
- einen Ausbildungsberuf im kaufmännischen oder IT-Bereich erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend eine Tätigkeit im kaufmännischen oder IT-Bereich von mindestens 3 Jahren ausgeübt hat und eine zweistündige Aufsichtsarbeit sowie ein Eignungsgespräch von ca. 30 Minuten Dauer erfolgreich absolviert hat.

