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Studiengangbezogene besondere fachliche Eignung für den Studiengang "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht" (für Bewerber ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife)

  1. Der Studienbeginn ist nur zu einem Wintersemester möglich..
  2. Die Bewerber müssen neben den allgemeinen, von der Universität aufgestellten Voraussetzungen, folgende fachspezifische zusätzliche Voraussetzungen erfüllen:
    1. Sie müssen die Fachhochschulreife besitzen.
    2. Sie müssen eine kaufmännische Lehre mit der Note "gut" oder besser abgeschlossen haben.
    3. Sie müssen gute Sprachkenntnisse in einer anderen Sprache als Deutsch, und zwar möglichst in Englisch, nachweisen. Dies kann durch entsprechende Noten oder anerkannte Zertifikate geschehen.
    4. Sie müssen Interesse an Wirtschaft und Politik/ Geschichte/ Sozialwissenschaften nachweisen. Dies kann z.B. durch eine entsprechende Schulnote mit "gut" oder besser geschehen.
    5. Sie müssen ein Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf, Zeugniskopien und handgeschriebenem Motivationsschreiben einreichen.
    Erforderlich ist die Erfüllung aller fünf Kriterien.
  3. Bewerber, die alle genannten Kriterien erfüllen, werden zu einem mündlichen Auswahlgespräch eingeladen (welches im Zeitraum Juli/August stattfindet). Eine Fahrtkostenerstattung findet nicht statt. Das Auswahlgespräch bezieht sich auf wirtschaftliche und politische/historische Allgemeinbildung und sprachliche Fähigkeiten. Auf der Grundlage des Auswahlgesprächs wird entschieden, ob die studiengangbezogene besondere fachliche Eignung gegeben ist.
 
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