/ start / studium / bewerbung_und_organisation / zulassungsvoraussetzungen / ohne_hochschulreife / studiengaenge / fb5 / wirtschaftsrecht /
Studiengangbezogene besondere fachliche Eignung für den Studiengang "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht" (für Bewerber ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife)
- Der Studienbeginn ist nur zu einem Wintersemester möglich..
- Die Bewerber müssen neben den allgemeinen, von der Universität aufgestellten Voraussetzungen, folgende fachspezifische zusätzliche Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen die Fachhochschulreife besitzen.
- Sie müssen eine kaufmännische Lehre mit der Note "gut" oder besser abgeschlossen haben.
- Sie müssen gute Sprachkenntnisse in einer anderen Sprache als Deutsch, und zwar möglichst in Englisch, nachweisen. Dies kann durch entsprechende Noten oder anerkannte Zertifikate geschehen.
- Sie müssen Interesse an Wirtschaft und Politik/ Geschichte/ Sozialwissenschaften nachweisen. Dies kann z.B. durch eine entsprechende Schulnote mit "gut" oder besser geschehen.
- Sie müssen ein Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf, Zeugniskopien und handgeschriebenem Motivationsschreiben einreichen.
- Bewerber, die alle genannten Kriterien erfüllen, werden zu einem mündlichen Auswahlgespräch eingeladen (welches im Zeitraum Juli/August stattfindet). Eine Fahrtkostenerstattung findet nicht statt. Das Auswahlgespräch bezieht sich auf wirtschaftliche und politische/historische Allgemeinbildung und sprachliche Fähigkeiten. Auf der Grundlage des Auswahlgesprächs wird entschieden, ob die studiengangbezogene besondere fachliche Eignung gegeben ist.