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Studium ohne Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife


Ohne Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife können Sie in Bachelorstudiengängen (außer Lehramtsstudiengängen) zum Studium zugelassen werden, wenn Sie vor Aufnahme des Studiums folgendes nachweisen:

Angesprochen sind insbesondere Studieninteressierte mit Fachhochschulreife.

Bitte beachten: Der in der Praxis häufig verwendete Begriff "Fachabitur" bezieht sich sowohl auf die Fachhochschulreife als auch die fachgebundene Hochschulreife: Mythos Fachabitur

Eignungsprüfung

Das gesonderte Bewerbungsverfahren (Eignungsprüfung) für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife erfolgt nur zum jeweiligen Wintersemester, die Anmeldefrist für das Wintersemester 2013/14 endete am 15. Juli 2013 (Ausschlussfrist). Danach eingehende Unterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung (der Link wird rechtzeitig vor Beginn der Bewerbungsphase zum Wintersemester 2014/15 aktiviert)

Bitte denken Sie daran, den ausgefüllten Antrag zu unterschreiben.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
  1. das Zeugnis bzw. die Zeugnisse über den Schulabschluss,
  2. die Angabe des Studienganges, für den die Zulassung beantragt wird,
  3. eine ausführliche Darstellung des bisherigen Bildungsganges unter Berücksichtigung der schulischen und beruflichen Ausbildung, ggf. einer einschlägigen Fort- und Weiterbildung sowie die Erläuterung, aufgrund welcher Vorbildung Sie über studienrelevante Kenntnisse verfügen,
  4. ggf. der Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über Art, Dauer und Ort der bisherigen beruflichen Tätigkeit,
  5. ggf. der Nachweis über ein abgeschlossenes Praktikum,
  6. eine Erklärung, ob die Studienbewerberin oder der Studienbewerber bereits einen Antrag auf Feststellung des Nachweises der Studierfähigkeit an einer anderen Hochschule gestellt hat und ob und mit welchem Erfolg sie oder er an einer Eignungsprüfung bisher teilgenommen hat.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag sämtliche Unterlagen komplett bei. Nachforderungen führen zu unnötigen Verzögerungen und können bei Fristversäumnis den Ausschluss zur Folge haben.

Bitte unbedingt beachten:

  • Die Anmeldung zur Eignungsprüfung muss auch dann erfolgen, wenn Sie die Voraussetzungen bereits erfüllen. 
  • Bestandene Prüfungen werden auch bei Bewerbungen zu einem nachfolgenden Semester anerkannt.
  • Wiederholungsprüfungen finden erst wieder im Folgejahr statt.
  • In den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen muss zusätzlich eine Onlinebewerbung für das örtliche Auswahlverfahren bis 15. Juli 2013 im Onlineportal der Universität Siegen erfolgen. Nur wenn beide Anträge fristgerecht gestellt werden, besteht die Chance auf Zulassung zum Studium.
    Onlineportal zum örtlichen Auswahlverfahren (Das Portal wird ab Anfang Juni 2013 geöffnet).
  • Näheres erfahren Sie im Studierendensekretariat und in der Zentralen Studienberatung.

1. Eignungsprüfung: Nachweis der Allgemeinbildung

Der Nachweis wird erbracht:

  1. durch eine Durchschnittsnote im Zeugnis der Fachhochschulreife gleich oder kleiner als 2,7 oder
  2. durch eine Mindestnote in dem Fach Deutsch, Englisch und in dem zusätzlichen Fach (laut unten stehender Aufstellung) im Zeugnis der Fachhochschulreife von 2 (gut) oder besser oder
  3. im Fach Englisch durch den Nachweis des Niveaus B1 des Europäischen Referenzrahmens (z.B. KMK-Zertifikat)
    oder
  4. durch das Bestehen einer Eignungsprüfung in den drei Fächern Deutsch und Englisch sowie einem weiteren Fach. Weitere Fächer sind Mathematik, Spanisch, Französisch, Geschichte und Sozialwissenschaften.

Erläuterungen zu Ziffer 4:

Die Eignungsprüfung in den Fächern besteht jeweils aus einer 2-stündigen Klausurarbeit oder einem äquivalenten elektronischen Test, im Fach Deutsch aus einer 4-stündigen Klausurarbeit. Der Nachweis der Eignung ist erbracht, wenn sämtliche Klausurarbeiten mit mindestens „ausreichend“ beurteilt worden sind.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung bietet die Hochschule in den Prüfungsfächern Deutsch und Mathematik Kurse an, deren Besuch den Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern dringend empfohlen wird. Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung sind sie nicht.
Näheres zu den Kursen und den Prüfungsanforderungen 

Die folgenden Fächer sind für die genannten Studiengänge als weiteres Fach verbindlich:

Mathematik
  • *Architektur (Fakultät II)
  • *Bauingenieurwesen (Fakultät IV)
  • *Betriebswirtschaftslehre (Fakultät III)
  • Chemie (Fakultät IV)
  • *Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht (Fakultät III)
  • Elektrotechnik (Fakultät IV)
  • *Fahrzeugbau (Fakultät IV)
  • Informatik (Fakultät IV)
  • International Project Engineering and Management (Fakultät IV)
  • *Maschinenbau (Fakultät IV)
  • Mathematik (Fakultät IV)
  • *Medienwissenschaft (Fakultät I)
  • Physik (Fakultät IV)
  • *Volkswirtschaftslehre (Fakultät III)
  • *Wirtschaftsinformatik (Fakultät III)
  • *Wirtschaftsingenieurwesen (Fakultät IV)
Sozialwissenschaften:
  • *Sozialwissenschaften (Fakultät I), weitere Voraussetzungen: ein Essay
  • *Soziale Arbeit (Fakultät II)
  • *Pädagogik: Entwicklung und Inklusion (Fakultät II)
Geschichte:
  • *Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive (Fakultät I)
  • *Geschichte (Fakultät I)
  • *Philosophie (Fakultät I)
 * zulassungsbeschränkte Studiengänge

2. Eignungsprüfung: Nachweis der studiengangbezogenen Eignung

Der Nachweis der studiengangbezogenen Eignung ist von den Fakultäten für die einzelnen Studiengänge festgelegt worden.
Welche Nachweise müssen für welche Studiengänge erbracht werden?

Bitte prüfen Sie VOR der Bewerbung, ob Sie die Voraussetzungen für die studiengangbezogene Eignung erfüllen.

Informationen / Ansprechpartner

Sie können sich bei folgenden Ansprechpartnern näher informieren:

  • Zum Thema Allgemeinbildung:





Näheres über das Verfahren können Sie auch hier nachlesen:

Ordnung für die Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und einer studiengangbezogenen besonderen fachlichen Eignung.