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Rückmeldung / Studienbeiträge

Rückmeldung zum Sommersemester 2024 - Letzter Zahlungstermin: 03. März 2024

Liebe Studierende,

Informationen und Zahlungsaufforderung für die Rückmeldung zum Sommersemester 2024 werden Ihnen Anfang Februar 2024 per Email an die studentische Email-Adresse übersandt. 

Die Email enthält die folgenden Informationen zur Überweisung:

  • Bankverbindung des Zahlungsempfängers
  • Höhe des zu überweisenden Betrages
  • notwendige Angaben zum Verwendungszweck / Auftraggeber

Der Gesamtbetrag des zu zahlenden Semesterbeitrages in Höhe von 

320,40      Euro

setzt sich zusammen aus:

Deutschlandsemesterticket 176,40 €
Sozialbeitrag Studierendenwerk 120,00 €
AStA-Beitrag 20,00 €
Solidarbeitrag 4,00 €

Teilnehmer des Deutschkurses überweisen bitte zusätzlich 500,00 €.

Überweisung bitte an:

Universität Siegen

Konto bei der Sparkasse Siegen

BIC            WELADED1SIE

IBAN         DE30 4605 0001 0001 4014 05

Als Verwendungszweck geben Sie bitte nur Ihre Matrikelnummer an.

 

Bitte beachten Sie:

  • Ihre USiCard verlängert sich automatisch bis zum Ablauf des Semesters. Sie bekommen keine neue USiCard.
  • Ihre gespeicherten Stammdaten können Sie im unisono einsehen und ggf. ausdrucken. Studienbescheinigungen können Sie sich ebenfalls aus dem unisono ausdrucken https://unisono.uni-siegen.de. Die Daten finden Sie dort nach Anmeldung unter Studiumsverwaltung / Bescheinigungen.
  • Änderungen Ihrer persönlichen Daten nehmen Sie bitte unter https://unisono.uni-siegen.de/ vor. 
  • Sollten Sie Ihr Studium im aktuellen Semester abschließen oder nicht mehr fortsetzen wollen, exmatrikulieren Sie sich bitte.
  • Sollte der Semesterbeitrag nicht bis zum Ablauf der Rückmeldefrist gezahlt und/oder das Bild nicht hochgeladen worden sein, wird eine zusätzliche Gebühr i. H. v. 10,00 € erhoben.

Studienbeiträge

Am 24. Februar 2011 hat der Düsseldorfer Landtag die Abschaffung der Studienbeiträge beschlossen. Seit dem WS 2011/2012 werden in NRW und damit auch an der Universität Siegen keine Studienbeiträge mehr erhoben. Als Ausgleich für den Wegfall der Studienbeiträge erhalten die Hochschulen vom Land sogenannte Qualitätsverbesserungsmittel.

 
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