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Abgabefristen WiSe 12/13

  • 04. Februar: Wenn Sie sich für eine schriftliche Examensprüfung im Februar / März anmelden möchten, dann müssen alle Scheine die zur Anmeldung im LPA (Ende der Nachreichfrist: 18. Februar) benötigt werden, spätestens bis zum 04.02. im ZPA eingereicht werden

  • 17. April: Wenn Sie sich für das Abschlusskolloquium im Juni anmelden möchten, dann müssen alle Scheine die zur Anmeldung im LPA (Ende der Nachreichfrist: 01. Mai) benötigt werden, spätestens bis zum 17.04. im ZPA eingereicht werden

  • 26. April: Wenn Sie Ihr Zwischenprüfungszeugnis für die Erstanmeldung im Landesprüfungsamt benötigen, dann müssen alle Scheine des Grundstudiums spätestens am 26.04. im ZPA eingereicht sein - versuchen Sie bitte dennoch alle notwendigen Scheine so früh wie möglich einzureichen

  • Wenn Sie sich für eine mündliche Examensprüfung anmelden möchten, dann müssen alle Scheine die zur Anmeldung im LPA benötigt werden, spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin im ZPA eingereicht werden

  • Genereller Hinweis für das Grundstudium: Bitte informieren Sie sich mehrfach im Semester über den Stand der Leistungsverbuchung in LSF. Wenn alle notwendigen Noten für das Zwischenprüfungszeugnis eingetragen sind, dann teilen Sie uns das bitte schnellstmöglich mit (das gilt vor allem für Online-Verbuchungen). Nur so kann sicher gestellt werden, dass Sie ihr Zeugnis fristgerecht zur Anmeldung im LPA ausgestellt bekommen