Stellenausschreibungen
Professuren, Hochschuldozenturen, Juniorprofessuren
Fakultät II: Akademische Rätin/Akademischer Rat (Bes.Gr. A13 ÜBesG NRW)
In der Fakultät II – Bildung • Architektur • Künste - der Universität Siegen ist zum 01. April 2014 die Stelle
einer Akademischen Rätin/eines Akademischen Rates
(Bes.Gr. A13 ÜBesG NRW)
als wiss. künstlerische Mitarbeiterin/wiss. künstlerischer Mitarbeiter
gem. § 44 Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
im Fach "Kunst und ihre Didaktik" unbefristet zu besetzen.
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Fakultät I: Studienrätin oder Studienrat im Hochschuldienst (Bes.-Gr. A 13 LBesO)
In der Fakultät I (Philosophische Fakultät) ist im Medienwissenschaftlichen Seminar zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Studienrätin/eines Studienrates im Hochschuldienst
(Bes.-Gr. A 13 LBesO)
als
Lehrkraft für besondere Aufgaben
gem. § 42 Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
im Fach "Medienwissenschaft (Medienpädagogik)" zu besetzen.
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Fakultät III: Universitätsprofessur (Bes.-Gr. W 2 ÜBesG NRW)
In der Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht – der Universität Siegen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Universitätsprofessur
(Bes.-Gr. W 2 ÜBesG NRW)
für Öffentliches Wirtschaftsrecht, Technik- und Umweltrecht
zu besetzen.
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Wissenschaftliches Personal
Fakultät IV: wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (Entgeltgruppe 13 TV-L)
In der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät ist im Department Chemie-Biologie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für
eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder einen wissenschaftlichen Mitarbeiter
(Entgeltgruppe 13 TV-L)
im Fach Biologie
mit 65 % der regelmäßigen Arbeitszeit befristet für die Dauer von 3 Jahren zu besetzen.
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[intern] Fakultät III: wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (Entgeltgruppe 13 TV-L)
In der Fakultät III ist an der Professur für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwissenschaft mit europäischem Schwerpunkt, zum 01.11.2013 eine Stelle für
eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder einen wissenschaftlichen Mitarbeiter
(Entgeltgruppe 13 TV-L)
mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit für die Dauer von zunächst 41 Monaten mit der Möglichkeit der Verlängerung [...]
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Fakultät II: wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (Entgeltgruppe 13 TV-L)
In der Fakultät II (Bildung • Architektur • Künste) der Universität Siegen sind zum 1.März 2014 zwei Stellen für
wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder wissenschaftliche Mitarbeiter
(Entgeltgruppe 13 TV-L)
mit jeweils der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit befristet für die Dauer von 3 Jahren mit der Möglichkeit zur Verlängerung zu besetzen.
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Nichtwissenschaftliches Personal
Südwestfälischen Akademie: Mitarbeiter/in (Entgeltgruppe E 14 TV-L)
In der Südwestfälischen Akademie für den Mittelstand ist ab 01. Oktober 2013 die Stelle
einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters
(Entgeltgruppe E 14 TV-L)
mit der regelmäßigen Arbeitszeit befristet für die Dauer von 3 Jahren zur Weiterentwicklung der Südwestfälischen Akademie für den Mittelstand zu besetzen.
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Fakultät IV: Fremdsprachensekretär/in (Entgeltgruppe 7 TV-L)
In der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät der Universität Siegen ist ab 1. Oktober 2013 die Stelle
einer Fremdsprachensekretärin / eines Fremdsprachensekretärs
(Entgeltgruppe 7 TV-L)
mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit vor- oder nachmittags zu besetzen. Die Stelle ist im Sekretariat "International Graduate Studies in Mechatronics" angesiedelt, beinhaltet aber auch [...]
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Fakultät IV: Laboringenieur/in (Entgeltgruppe E 12 TV-L)
Am Lehrstuhl Werkstoffsysteme für den Fahrzeugleichtbau des Departments Maschinenbau in der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät der Universität Siegen ist ab sofort die Stelle
einer Laboringenieurin oder eines Laboringenieurs
(Entgeltgruppe E 12 TV-L)
mit der regelmäßigen Arbeitszeit zu besetzen.
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Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte
Fakultät III: Wissenschaftliche Hilfskraft
In der Fakultät III ist an der Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht ab 01.02.2014 die Stelle
einer wissenschaftlichen Hilfskraft
mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 15 Stunden in der Woche bis 31.01.2015 mit der Möglichkeit der Verlängerung zu besetzen.
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