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Wer darf mitentscheiden?

Politologin Anna Meine bei Forum Siegen: Kriterien für Bürgerschaft müssen mit Blick auf Migration und Globalisierung immer wieder neu verhandelt werden.

Migration und Globalisierung sind ganz große Themen unserer Zeit. Welche Teilhabe Menschen zukommt, die nach Deutschland kommen und länger oder gar dauerhaft hier leben wollen, wird kontrovers diskutiert. Auch bei Forum Siegen. Wer darf mitentscheiden? Zur Zukunft der Staatsbürgerschaft“ lautete das Vortragsthema von Anna Meine, Politologin an der Universität Siegen. Die Nachwuchswissenschaftlerin, deren Doktorarbeit in Freiburg vor der Veröffentlichung steht, befasste sich auf einer theoretischen Ebene mit dieser Thematik. Wer soll zum Bürger/zur Bürgerin gebildet werden? Wer ist Bürger oder Bürgerin? Diese Fragen stellte die Referentin zu Beginn ihrer Ausführungen in der Aula des Alten Lyz.

Grundlegend für ihre Theorie sind primär der Status der Gleichheit und einhergehend damit die Fragestellung, welchen Bürgern künftig unter welchen Bedingungen demokratische Selbstbestimmung gewährt werden kann, soll oder gar muss. Vier Thesen zur Bürgerschaft stellte Anna Meine auf. 1) Bürgerschaft ist nicht natürlich. Sie ist eine politische Institution, die auf einer politischen Entscheidung beruht. 2) Bürgerschaft ist mehrdimensional. Bürgerschaft umfasst unterschiedliche Elemente und Dimensionen. 3) Bürgerschaft ist begrenzt. Sie ist immer einschließend und ausschließend. Ihre Grenzen sind mehrdimensional. 4) Bürgerschaft ist partikular, aber nicht ausschließlich.

Das primäre Gut, das Menschen untereinander verteilen, ist gemäß des Politologen Michael Walzer die Mitgliedschaft in einer menschlichen Gemeinschaft. Die Bürgerschaft von Eingebürgerten und „Eingeborenen“ ist gemäß Meine politisch gleich. Bürger durch Geburt und Eingebürgerte hätten gleichermaßen Anspruch auf gleichrangige Anerkennung. Die Frage, wer eingebürgert werde, müsse in politischer Auseinandersetzung entschieden werden. Kriterien dürften dabei keinesfalls Eigenschaften von Menschen sein, die diese nicht gewählt hätten wie Geschlecht, Religion oder sexuelle Orientierung. Es gehe also darum, festzulegen, wer gleich und frei in einem Gemeinwesen mitbestimmen dürfe, wobei weder Geburt noch persönliche Eigenschaften, die nicht selbst gewählt sind, zum Tragen kommen dürften, sondern nur Gründe, die sowohl Bürger als auch Nicht-Bürger anerkennen.

Bürgerschaft, so Meine weiter, beziehe sich auf unterschiedliche Elemente und Dimensionen. Es gehe um Rechte und Pflichten, Zugehörigkeit und Status. Bürgerschaft sei bezogen auf Beziehungen zwischen Individuen und politischen Institutionen sowie auf Beziehungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Bürgerschaft auf einzelne Elemente und Dimensionen zu reduzieren, überzeuge nicht. Diese mehrdimensionale Definition lege nahe, dass es unterschiedliche Gründe gebe, ob jemand mitbestimmen dürfe. Mit Blick auf Migration und Globalisierung müsse immer wieder neu ausgehandelt werden, welche Gründe für einen Ein- bzw. Ausschluss führen sollten. Hinsichtlich von Kriterien zur Einbürgerung gebe es ganz unterschiedliche Ansätze. Der umfassendste gehe von einem Recht auf Einbürgerung aus, sobald ein Mensch die Grenze eines Herrschaftsgebietes überschritten habe und dort dauerhaft ansässig werde. Andere Ansätze forderten mehr Voraussetzungen wie beispielsweise Integration bis hin zur zumindest teilweisen Assimilation. Anna Meine führte aus, dass es möglich sei, neben dem Kriterium der dauerhaften Ansässigkeit „einzelne weitere Bedingungen für eine Einbürgerung zu begründen“. Kriterien könnten beispielsweise Sprache oder Bildung sein. Dabei dürften die Ansprüche aber nicht zu hoch geschraubt werden. Ethno-nationale oder religiöse Grenzen überzeugten nicht. Diese führten zu einem prinzipiellen Ausschluss von Personengruppen, die dauerhaft unter politischer Herrschaft lebten.

Bürgerschaft, erläuterte die Politologin weiter, sei partikular, aber nicht ausschließlich. Mehrfach-Staatsbürgerschaften sind ihrer Meinung nach möglich. Kollektive Zugehörigkeit sei eine empirische und politische Herausforderung, aber kein zwingender Grund gegen plurale Bürgerschaften. Mehrfache Staatsbürgerschaften verstießen ihrer Ansicht nach nicht notwendig gegen die Partikularität (die Logik demokratischen Entscheidens begründet die Partikularität von Bürgerschaft) und das Prinzip der demokratischen Gleichheit.