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Recht und Wirtschaft wieder vom Menschen her denken

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gerd Morgenthaler referierte bei Forum Siegen

Der Inhalt des Vortrags von Prof. Dr. Gerd Morgenthaler (Universität Siegen) bei Forum Siegen war ungewöhnlicher Natur. Der Titel des Verfassungsrechtlers lautete „Freiheit, Teilhabe und Verantwortung: Der Dreiklang eines lebensdienlichen Unternehmensrechts“. Morgenthaler war sich bewusst, dass seine Sicht der Dinge eher selten ist: Seiner Meinung nach steht das Grundgesetz einer Reform des Gesellschafts- und Arbeitsrechts im Sinne gleichberechtigter Mitwirkung und Teilhabe nicht entgegen.

Der Referent stellte zu Beginn ein Zitat von Adam Smith aus dem Jahr 1776 in den Raum: „Nicht vom Wollen des Metzgers, Brauers und Bäckers erwarten wir das, was wir zum Essen brauchen, sondern davon, dass sie ihre eigenen Interessen wahrnehmen.“ Morgenthaler verwies auf die damit verbundene Hoffnung in die Freiheit des Marktes, dass der Eigennutz der Produzenten der Allgemeinheit in Form der Versorgung mit Nahrungsmitteln zugute kommt.

Die ökonomische Realität gestalte sich derart, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergehe, es keine selbstbestimmte Mitwirkung in den Unternehmen und keine faire Teilhabe am ökonomischen Erfolg gebe. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe an der Universität Siegen entwickele aktuell ein neues Unternehmensmodell. Die gängige Dogmatik gehe davon aus, dass die gesetzlich garantierten Freiheitsrechte als Rechte zur Abwehr des Staates aus gesellschaftlichen Sphären zu werten seien. Der Freiheitsbegriff an sich werde jedoch nicht definiert. Morgenthaler: „Das ist seltsam für Juristen.“ Daher bleibe die Dogmatik lückenhaft und versage gegenüber der komplexen Welt.

Morgenthaler wagte einen Versuch der Begriffsdefinition der „Freiheit“. Die bundesdeutsche Verfassung basiere auf dem Denken der Aufklärung und des Idealismus. Morgenthaler: „Das Grundgesetz ist typisch deutscher Idealismus.“ Ursprung sei der Gedanke der Gottebenbildlichkeit des Menschen. Daraus resultierten Menschenrechte und das Postulat der Persönlichkeitsentwicklung. Die Philosophie der Aufklärung mit Immanuel Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel an der Spitze gingen von drei Freiheitsbegriffen aus: der Willensfreiheit (unterscheidet den Menschen vom Tier), der Bürgerlichen Freiheit als äußerer Freiheit und der sittlichen Freiheit. Diese Freiheitsbegriffe und ihre Inhalte seinen miteinander verbunden. Das Grundgesetz basiere primär auf dem Bürgerlichen Freiheitsbegriff, also primär dem Recht des Menschen, selbst zu entscheiden und demgemäß zu handeln. Das bedeute aber nicht, dass der Mensch tun und lassen könne, was er wolle. Zwingend mit der Freiheit verbunden sei immer die Rückbindung, als die Übernahme der Verantwortung für das eigene Tun. Basis der Rückbindung seien Bildung, Nachdenken oder gemäß Hegel die „Selbst-Bestimmung“.

Als Konsequenzen der Grundrechtsdogmatik sei daher abzuleiten, dass die allgemeine Aufgabe des Staates angesichts der Freiheit nicht „Staatsabwehr“ oder Verstaatlichung sei, sondern darin bestehe, durch Gesetze der Selbstbestimmung einen Ordnungsrahmen zu geben für die gemeinschaftliche Grundrechtsausübung. Unternehmen erachtete Morgenthaler dabei als Grundrechtsausübungsgemeinschaft mit der Konsequenz, dass das Management sich auch für schlechte Entscheidungen verantworten müsse. Den Freiheitsbergriff und die vorherrschende Dogmatik revidierte der Referent in dem Sinn, Unternehmen seien Grundrechtausübungsgemeinschaften und somit vertraglich auf Dauer angelegte Gemeinschaften freier Menschen, die sich auf Basis der Gleichheit zu gemeinsamem Wirtschaften in wechselseitigem und verantwortlichem Zusammenwirken verbinden. Die beteiligten Grundrechtsträger seien Arbeit“nehmer“ (Belegschaft) und Kaspitalgeber (Anteilseigner) sowie Management. Insofern stehe – wie eingangs dargelegt – das Grundgesetz einer Reform des Gesellschafts- und Arbeitsrechts im Sinne einer gleichberechtigten Mitwirkung und Teilhabe nicht entgegen.

Weitergehende Forschungsfragen sah Morgenthaler beispielsweise in der Problematik der Haftungsbegrenzung, der Anonymität der Aktionäre sowie unternehmensfremder Einflüsse, der Auswahl und Stellung der Unternehmensleitung und der Ordnung des Geldwesens (strukturelle Überlegenheit des Faktors „Kapital“ gegenüber dem Faktor „Arbeit“ augrund der Liquidität und Hortbarkeit des Geldes?).

Morgenthalers Fazit lautete: „Man muss verkrustete Strukturen aufbrechen, gewisse etablierte Sonderinteressen ignorieren, das Recht und die Wirtschaft wieder vom Menschen her denken.“