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Wichtige Informationen für Lehramtsstudierende nach LPO 2003 (Staatsexamen)

Aufgrund personeller Engpässe im Zwischenprüfungsamt sind die Anträge für „MAB“ (Modulabschlussbescheinigung)/“LN“ (Leistungsnachweis) spätestens bis Dienstag, den 08. August 2017, 12:00 Uhr einzureichen. Bei verspäteter Abgabe kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht gewährleistet werden.

Dieses Jahr starten die schriftlichen Examensprüfungen am 14. August. Vor diesem Termin müssen sämtliche erforderlichen Unterlagen beim Landesprüfungsamt vorliegen. Sofern noch Unterlagen fehlen, werden bzw. wurden alle Studierenden vom Landesprüfungsamt unterrichtet. Sofern noch die „MAB“ (Modulabschlussbescheinigung) und/oder der „LN“ (Leistungsnachweis) fehlen, müssen diese umgehend im Zwischenprüfungsamt beantragt werden. (http://www.uni-siegen.de/uni/pruefungsaemter/zpa/mab.html?lang=de). Das Zwischenprüfungsamt ist in der Zeit vom 31.07.2017 bis zum 04.08.2017 nicht besetzt ist, in der Woche ab dem 07.08.2017 nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Tröps. Die vollständig ausgefüllte Selbstauskunft zur Ausstellung der „MAB“, einschließlich der erforderlichen Nachweise, können Sie in den roten Briefkasten gegenüber Raum 229 im SSC-Gebäude einwerfen.