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Übergang in den Master of Education

Hier finden Sie Informationen zum Master of Education:

Interne Bewerber*innen:

Absolvent*innen des Lehramts-Bachelorstudiengangs an der Universität Siegen können mit ihrem Bachelorabschluss ab sofort bis spätestens 28. September 2018 im Studierendensekretariat den Wechsel (Umschreibung) beantragen. Es gibt keine Zulassungsbeschränkungen. Es gibt auch keinen Zulassungsbescheid vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge. Es reicht der Nachweis des Bachelorabschlusses der Universität Siegen zur Umschreibung in die entsprechende Schulform und Fächer des Master of Education aus. Wenn der Bachelorabschluss bzw. das Zeugnis darüber nicht bis Ende März ausgestellt werden kann, können sich die internen Lehramts-Bachelorabsolvent*innen trotzdem bis 28. September 2018 für den Master im Studierendensekretariat vorläufig einschreiben und müssen dort bis spätestens 30. November 2018 den erfolgreichen Bachelorabschluss nachweisen. In diesem Fall schreibt die Universität Siegen bis zum Nachweis des Bachelor-Abschlusses parallel in den Bachelor (Rückmeldung) und den Master ein. Wer seinen Bachelor-Abschluss nicht bis 31. Mai 2018 im Studierendensekretariat nachweist, wird dann im Master wieder gelöscht und bleibt nur im Bachelor eingeschrieben. Bachelorabsolvent*innen im Lehramt der Universität Siegen, die sich nach ihrem Abschluss exmatrikuliert haben, müssen sich als externe Bewerber*innen bewerben (siehe unten).

Externe Bewerber*innen:

Bachelorabsolvent*innen anderer Hochschulen, Bachelorabsolvent*innen anderer Studiengänge (Fachbachelor) sowie Bachelorabsolvent*innen im Lehramt, die sich nach ihrem Abschluss an der Universität Siegen exmatrikuliert haben, müssen sich bis spätestens 15. Juli 2018 über das Online-Bewerbungsportal „unisono“ registrieren und bewerben. Dies dient der Prüfung der Zugangsvoraussetzungen bzw. der Erteilung eventueller Auflagen durch das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge. Diese Bewerber*innen erhalten einen Zulassungsbescheid vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge, der mit dem externen Bachelor-Abschluss bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vorzulegen ist. Die Bewerber*innen müssen sich bis 28. September 2018 eingeschrieben haben. Zulassungen externer Bewerber*innen können mit Auflagen verbunden sein. Dies wird auf dem Zulassungsbescheid vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge eindeutig genannt werden. Einschreiber*innen mit Auflagen wird vom Studierendensekretariat im dritten Fachsemester des Masters eine Rückmeldesperre gesetzt. Das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge wird die Auflagenerfüllung dem Studierendensekretariat mitteilen. Nach Auflagenerfüllung werden die Rückmeldesperren vom Studierendensekretariat wieder gelöscht.