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Rücktritt von Studien- und Prüfungsleistungen

Sofern für die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen Termine festgesetzt sind, können Sie bis 7 Tage vor dem festgelegten Termin über LSF zurücktreten. Danach ist ein Rücktritt von Studien- und Prüfungsleistungen nur aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit, Krankheit eines vom Studierenden überwiegend allein zu versorgenden Kindes, Todesfall eines Familienangehörigen) möglich. Der Rücktritt muss gegenüber dem Zentralen Prüfungsausschuss für Lehrämter unverzüglich (in der Regel innerhalb von drei Werktagen) schriftlich erklärt und durch geeignete Nachweise glaubhaft gemacht werden.

Wenn Sie nach Ablauf der Rücktrittsfrist von einer Studien- und Prüfungsleistung zurücktreten, verwenden Sie bitte das Formular Erklärung Rücktritt und fügen Sie die entsprechenden Nachweise über den Rücktrittsgrund bei. In Krankheitsfällen ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.

Rücktritte von Studien- oder Prüfungsleistungen, für die keine Termine vorgesehen sind, können jederzeit erfolgen. Eine Abmeldung über LSF ist bis zum letzten Tag des Semesters möglich in dem die Studien- oder Prüfungsleistung angemeldet wurde, danach kann die Abmeldung aus technischen Gründen nur über das Prüfungsamt erfolgen.