Übergang in den Master of Education
Interne Bewerber*innen:
Absolvent*innen des Lehramts-Bachelorstudiengangs an der Universität Siegen können mit ihrem Bachelorabschluss ab 2. Januar 2019 im Studierendensekretariat den Wechsel (Umschreibung) beantragen. Es gibt keine Zulassungsbeschränkungen. Es gibt auch keinen Zulassungsbescheid vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge. Es reicht der Nachweis des Bachelorabschlusses der Universität Siegen zur Umschreibung in die entsprechende Schulform und Fächer des Master of Education aus. Wenn der Bachelorabschluss bzw. das Zeugnis darüber nicht bis Ende März ausgestellt werden kann, können sich die internen Lehramts-Bachelorabsolvent*innen trotzdem bis 29. März 2019 für den Master im Studierendensekretariat vorläufig einschreiben und müssen dort bis spätestens 31. Mai 2019 den erfolgreichen Bachelorabschluss nachweisen. In diesem Fall schreibt die Universität Siegen bis zum Nachweis des Bachelor-Abschlusses parallel in den Bachelor (Rückmeldung) und den Master ein. Wer seinen Bachelor-Abschluss nicht bis 31. Mai 2019 im Studierendensekretariat nachweist, wird dann im Master wieder gelöscht und bleibt nur im Bachelor eingeschrieben. Bachelorabsolvent*innen im Lehramt der Universität Siegen, die sich nach ihrem Abschluss exmatrikuliert haben, müssen sich als externe Bewerber*innen bewerben (siehe unten).