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Wechsel, Anrechnungen und Einstufungen

Zugang zum Masterstudium von externen Bewerber*innen

Für alle anderen Fach-, Studiengangs- und Hochschulwechsel gilt grundsätzlich die gleiche Verfahrensweise:

1. Eigene Recherchen

Ihre eigenen Recherchen dienen Ihnen nicht nur zu Ihrer eigenen Orientierung, sondern helfen Ihnen dabei, sich bestmöglich auf Beratungsgespräche vorzubereiten (Vgl. 2.).

Dabei sollten Sie sich nicht nur über den aktuellen Stand Ihres Studiums informieren. So weit es Ihnen möglich ist, sollten Sie sich auch darüber ein Bild machen, was Ihre eigenen Zielvorstellungen sind.

Für Ihre eigenen Recherchen stehen Ihnen folgende Informationsquellen zur Verfügung:

2. Persönliches Gespräch in der Studien-Beratung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB)

Auf Grundlage Ihrer eigenen Recherchen können Ihre individuellen Wünsche und Möglichkeiten sowie die daraus resultierenden nächsten Schritte in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.

Bitte wenden Sie sich hierfür persönlich, telefonisch oder schriftlich an Hendrik Coelen in der Studiengangsberatung des ZLB.

3. Anrechungs- und Einstufungsverfahren

In anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag für das jeweilige Studienfach im konsekutiven Lehramtsstudium an der Universität Siegen angerechnet werden, soweit Gleichwertigkeit festgestellt werden kann.

Die Gleichwertigkeit wird dann festgestellt, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen denen des jeweiligen Studienfachs an der Universität Siegen im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.

Verfahrensablauf für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

1. Das Formular Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen wird ausgefüllt und einschließlich weiterer für die Anrechnung erforderlichen Dokumente und Informationen dem zuständigen Fachstudienberater vorgelegt, der eine Empfehlung über die Anrechnung abgibt. Eine Liste der Ansprechpartner in den Fächern finden Sie hier.

 Bitte beachten Sie dabei, dass für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen in der Regel nicht nur Zeugnisse, Leistungsübersichten des ursprünglich zuständigen Prüfungsamtes oder das Transcript of Records relevant sind. Auch Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen, sowie ggf. weitere veranstaltungsbezogene Informationen können bei der Gesamtbetrachtung hilfreich sein.

2. Die Feststellung über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen trifft der für das jeweilige Fach zuständige Fachliche Prüfungsausschuss. Hierzu bringen Sie das Formular einschließlich der Empfehlung des Fachstudienberaters sowie Kopien von Bescheinigungen/ Dokumenten des ursprünglich zuständigen Prüfungsamtes oder der Hochschule persönlich im Zentralen Prüfungsamt für Lehrämter vorbei. Von dort werden die Unterlagen dem Fachlichen Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

3. Über das Zentrale Prüfungsamt für Lehrämter erhalten Sie eine Mitteilung. Die anrechenbaren Studien- und Prüfungsleistungen werden zeitnah in Ihrem Studienkonto verbucht.

Besondere Informationen zu Einstufungen für den Quereinstieg in ein höheres Fachsemester:

Quereinstieg bedeutet: Sie haben an einer Hochschule in Deutschland oder in einem anderen Bachelorstudiengang an der Universität Siegen bereits Studien- und Prüfungsleistungen in einem größeren Umfang abgeschlossen, wollen sich diese anrechnen lassen und in ein höheres Fachsemester im Bachelorstudium für das Lehramt an der Universität Siegen einsteigen.

Die Anrechnung erfolgt analog dem zuvor beschriebenen Anrechnungs-Verfahren. Zusätzlich benötigen Sie die Empfehlung des Fachs über die Einstufung in ein höheres Fachsemester auf der Basis der anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen.

Legen Sie dazu im Zuge des Anrechnungsverfahrens dem zuständigen Fachstudienberater gleichzeitig das Formular Einstufung in den Lehramtsstudiengängen vor. Sofern die bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden können, wird der Fachstudienberater eine Empfehlung über die Einstufung an den zuständigen Fachlichen Prüfungsausschuss aussprechen, der die abschließende Entscheidung hierüber trifft. Über das Zentrale Prüfungsamt erhalten Sie dann eine Mitteilung.

Bitte beachten Sie, dass für die Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studienfächer eine Einstufung zwingend erforderlich ist.

Bitte beachten Sie außerdem die Fristen des Studierendensekretariats für die Einschreibung in ein höheres Fachsemester. Nach Ablauf der geltenden Fristen werden keine Einstufungsbescheide mehr erstellt.

Weitere Informationen zu Fristen, Bewerbungsverfahren und Zulassungsbeschränkungen für die einzelnen Studienfächer finden Sie auf den Internetseiten des Studierendensekretariats.

4. Bewerbungs- oder Einschreibungsverfahren

Für zulassungsbeschränkte Fächer und Studiengänge nehmen Sie an einem Bewerbungsverfahren, in allen anderen Fällen an einem Einschreibungsverfahren teil.

Für beide Verfahren finden Sie weitere Informationen auf den Seiten des Studierendensekretariats.