..
Suche

Personensuche
Veranstaltungssuche
Katalog der UB Siegen

Ausgangssituation

Ausgangssituation

In den vergangenen Jahren wurde durch eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen der Schutz behinderter Menschen vor Benachteiligung deutlich gestärkt. Zu erinnern ist an die Ergänzung des Art. 3 GG durch den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, die 1994 vorgenommen wurde. Das so im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot wurde 2002 durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf Bundesebene konkretisiert. Es markiert einen grundsätzlichen Richtungswechsel in der Behindertenpolitik. Die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben soll dadurch gewährleistet werden, dass die Hindernisse beseitigt werden, die einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen entgegenstehen. Zur Ausführung dieser bundesgesetzlichen Bestimmungen trat 2004 in Nordrhein-Westfalen das „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung‘ (BGG NRW) in Kraft. Dieses Gesetz unterstreicht dabei das Leitmotiv des Bundesgesetzes, diskriminierendes Verhalten, behindertenfeindliche Bedingungen und bauliche und kommunikative Barrieren weitestgehend zu vermeiden. Anders formuliert geht es um die Herstellung einer umfassend gemeinten Barrierefreiheit im öffentlichen Leben. Die Hochschulen des Landes NRW sind damit ohne Frage einbezogen.

An der UNIVERSITÄT SIEGEN hat es in den vergangenen Jahren verschiedene Aktivitäten gegeben, um die Situation behinderte Menschen an der Hochschule zu verbessern. Zu nennen sind etwa projektorientierte Lehrveranstaltungen, in denen über Erkundungen beispielhaft versucht wurde, zu einer Identifikation von baulichen und anderen Barrieren zu kommen. Anzuführen sind auch Selbsthilfeaktivitäten einzelner behinderter Menschen sowie Initiativen des ASTA. Nicht zuletzt gehören hierzu natürlich auch die Bemühungen des Baudezernates der Universität Siegen, über bauliche Maßnahmen die Zugänglichkeit der Hochschule in den verschiedenen Campus zu verbessern. Zu erwähnen ist an dieser Stelle auch, dass zu Beginn des Jahres die Leitung der Universität mit den Personalvertretungen eine Dienstvereinbarung zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) abgeschlossen hat, in welcher sich die Universität als Arbeitgeber verpflichtet, Benachteiligungen auch wegen einer Behinderung zu vermeiden oder zu beseitigen.
Somit ist festzustellen, dass die Forderung zu Nichtdiskriminierung behinderter Menschen auf eine gewachsene Sensibilität bei relevanten Akteuren der Universität Siegen stößt. Was fehlt, ist diesbezüglich ein systematisches Handlungskonzept. Ein solches Konzept sollte sich sowohl auf die Gruppe der behinderten Mitarbeiter/innen beziehen, auf externe Besucher/innen der Universität, auf Lehrende und mit besonderem Gewicht auf Studierende mit Behinderung.

Insbesondere zur Verbesserung der Studiensituation von behinderten Studierenden will das hier vorgestellte Projekt einen Beitrag leisten, wobei davon auszugehen ist, dass entsprechende Verbesserungen auch allen anderen Gruppen direkt oder indirekt zu Gute kommen.