Vorgeschichte
Ausgangssituation
Die Unterstützungsangebote für Menschen mit
Beeinträchtigungen befinden sich gegenwärtigen in einem
grundlegenden Veränderungsprozess. Ausgehend von der
Erkenntnis, dass dauerhafte Hilfen in stationären Einrichtungen
das Ziel der Habilitation und Rehabilitation - Selbstbestimmung
und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (§ 1 SGB IX) - nicht
erreichen können und zudem wirtschaftlich ineffizient sind,
wird in der Fachdiskussion der Entwicklung individueller und
flexibler Hilfen der Vorzug gegeben.
Dabei lassen sich zwei unterschiedliche Entwicklungen unterscheiden:
Menschen mit körperlichen Behinderungen und Sinnesbehinderungen haben seit vielen Jahren für sich selbst das Recht auf Selbstbestimmung eingefordert und mit Hilfe von ambulanten Diensten, Assistenzgenossenschaften und neuerdings mit dem Persönlichen Budget ein Höchstmaß an Kontrolle über die von ihnen benötigten Hilfen angestrebt. Der ambitionierte Einsatz von Technologien (beispielsweise zur Verbesserung der Mobilität, zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung, Computer zur Erleichterung der Kommunikation und zur Steuerung von elektronischen Geräten) ist hier schon immer integraler Bestandteil der Strategie zur Erreichung eines möglichst hohen Maßes an Autonomie.
Das Feld der Hilfen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen hingegen war und ist bis heute dominiert von der Vorstellung, dass Menschen mit Behinderungen spezielle Orte zum Leben benötigen, die sie vor den Anforderungen des Lebens in der modernen Gesellschaft schützen. Vor diesem Hintergrund prägen pädagogisch gestaltete Sonderwelten im Bereich der Bildung, der Beschäftigung und der Gestaltung des Alltags den Lebenslauf von Menschen, die als geistig behindert bezeichnet werden. Anders als in anderen Bereichen der sozialen Arbeit haben stark paternalistische Unterstützungsansätze in diesem Bereich eine Weiterentwicklung häufig blockiert (vgl. die Beiträge in: Theunissen et al. 2006). Es herrscht in diesem Feld eine eher skeptische Haltung gegenüber der Nutzung neuer Technologien.
Wenngleich mittlerweile zahlreiche Erfahrungen mit individuellen und flexiblen Hilfen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in ambulanten Settings vorliegen, besteht erheblicher Bedarf der Konzeptionsentwicklung. Bisherige Ansätze konzentrieren sich auf Fragen der Organisation von Dienstleistungen und der Gestaltung der professionellen Unterstützung (vgl. z.B. Aselmeier 2002). Die Überwindung des Einschlusses in institutionalisierte Sonderwelten trägt jedoch nur bedingt zur Überwindung des gesellschaftlichen Ausschlusss von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bei. Der Lebensalltag von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ist auch außerhalb von stationären Einrichtungen in hohem Maße geprägt durch die Abhängigkeit von professionellen Hilfen und einem erschwerten Zugang zu Einrichtungen für die Allgemeinheit. Nicht zuletzt schränken die materiellen Restriktionen des Lebens auf der Basis einer Grundsicherung die Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stark ein. Dies wirkt sich auch auf den Zugang und die Nutzung moderner Kommunikationstechnologie aus.
Herausforderungen
Mit der Verabschiedung der Konvention der Vereinten Nationen zugunsten der Rechte von Menschen mit Behinderung 2006 und dem Inkrafttreten in Deutschland im Jahre 2009 wurde die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in der Bundesrepublik zu einem Menschenrechtsthema. Der Realität des gesellschaftlichen Ausschlusses und den Erfahrungen der Diskriminierung wird eine Strategie entgegengesetzt, die durch gezielte politische Maßnahmen auf die Herstellung inklusiver Strukturen zielt. Die Konvention stützt sich dabei nicht auf ein festgelegtes Verständnis von Behinderung, wie es dem Konstrukt der ‚geistigen Behinderung‘ zugrunde liegt, sondern betont die ständige Weiterentwicklung des Verständnis von Behinderung, die „aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht“ (Präambel, zitiert nach (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 25.01.2010): 6).
Die UN-Konvention unterstreicht in Artikel 9, dass zur Ermöglichung der Teilhabe der gleichberechtigte Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen notwendig ist. Auch zum Zwecke der Habilitation und Rehabilitation fordert die Konvention in Artikel 26 die Vertragsstaaten auf, die Verfügbarkeit, Kenntnis und Nutzung unterstützender Geräte und Technologie zu fördern, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen abgestimmt sind. Zu einer unabhängigen Lebensführung gehört nach Artikel 19 der Konvention nicht nur die Möglichkeit über den Wohnort frei entscheiden zu können und dabei auf dezentrale Unterstützungsdienste zurückgreifen zu können, sondern auch der Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit.
In diesem Kontext lässt sich das Projekt PIKSL verorten. Es zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen moderne Kommunikationstechnologien zugänglich zu machen, um ihnen Teilhabemöglichkeiten zu erleichtern und zugleich die personale Abhängigkeit von professioneller Unterstützung zu reduzieren.
Zu diesem Zweck hat die In der Gemeinde leben gGmbH im Düsseldorfer Stadtteil Flingern das PIKSL-Labor eingerichtet, einen offenen Kommunikationsort - sowohl für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung, als auch für Forscherinnen und Forscher unterschiedlicher Disziplinen. Die Begleitforschung des PIKSL-Labors wird unter anderem vom ZPE wahrgenommen. Ermöglicht wird dieses Drittmittelprojekt durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW. Das PIKSL-Labor hat zum Ziel, Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung Zugänge zu neuen Technologien zu erschließen, soziale Isolation zu verhindern und Möglichkeiten eines autonomen und selbstbestimmten Lebens zu fördern. Verfolgt wird dieser Ansatz durch einen Ort, der einerseits den Charakter der Erwachsenenbildung trägt und andererseits Möglichkeiten zu einer partizipativ angelegten Erkundung und Erforschung der Spezifika und Potentiale der Nutzung neuer Technologien durch Menschen mit geistiger Behinderung eröffnet. Dabei wird explizit das Ziel verfolgt, interdisziplinäre Kommunikation zu fördern.

