Projektbeschreibung
Trotz gegensätzlicher Meinungen und Argumentationslinien für und wider den Menschenrechten hat das Thema Menschenrechte heute – gerade in Zeiten fortschreitender personaler Individualisierung und ökonomischer Globalisierung, die u. a. den Menschen immer mehr auf die Funktion als 'human ressource' zu reduzieren bzw. an seinem 'Marktwert' zu messen scheint – verstärkt an Relevanz gewonnen. Die Notwendigkeit gemeinsamer normativer Orientierungen, wie es die Menschenrechte sind, ergibt sich aus der Begründung derselben. Menschenrechte haben gerade am Ende des 20. Jahrhunderts und zu Beginn des 21. Jahrhunderts ihre konkrete Umsetzung in zahlreichen ausgearbeiteten Konventionen sowie Zusatzprotokollen erfahren. Das bedeutet, dass diesen – gerade auch durch das geschaffene Indivdualbeschwerderecht, dass es einzelnen Personen erlaubt, sich in bestimmten Fällen an den internationalen bzw. europäischen Gerichtshof zu wenden – eine immer bedeutsamere Funktion als anwendbares positives Recht zukommt. Wichtig ist es zu betonen, dass es in den UN-Konventionen nicht darum geht, für eine bestimmte Gruppe „Spezialrechte“ zu formulieren. Vielmehr bekräftigen und konkretisieren Menschenrechtskonventionen für einzelne von Diskriminierung bedrohte Bevölkerungsgruppen die universellen Menschenrechte, die jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zukommen.Das Projekt 'Menschenrechte im Sozial- und Bildungsbereich' befasst sich mit der Frage, ob sich eine gestiegene Bedeutung der Menschenrechte auf die Soziale Arbeit ausmachen lässt und wenn ja, wie sich diese manifestiert und auswirkt.
Zielsetzung des Projektes ist es, einen Diskursrahmen für Fragen nach der Bedeutung der Menschenrechte für die Profession Soziale Arbeit, nach dem 'Neu-gewonnenen' bzw. den Veränderungen, welche durch die Menschenrechte initiiert werden (z. B. im Rechtssystem, in der Praxis) und für Fragen danach, ob die soziale Arbeit die Menschenrechte als Referenzrahmen überhaupt benötigt, oder dieser gegebenenfalls sogar kontraproduktiv sein könnte, zu schaffen. Hieraus resultierend wurde als ein Ziel das Herausarbeiten von strukturellen Vergleichbarkeiten (Ähnlichkeiten) der verschiedenen Fachdisziplinen, wie des Gesundheitsbereichs, des Bildungsbereichs, des Behindertenbereichs, des HzE-Bereichs (Kinderrechte), etc. benannt, um anschließend diese Gemeinsamkeiten an den Menschenrechten zu 'messen'.
Die Umsetzung soll im Rahmen eines zu initiierenden differenzierten Fachdiskurses und eines zu entwickelnden thematischen 'ZPE-Positionierungspapiers' angelegt sein. Besonderer Wert wird auf die Offenheit und Interdisziplinarität gelegt, um einen konstruktiven Beitrag zur Professionalisierung der sozialen Arbeit zu leisten, den nationalen und internationalen Fachdiskurs zu diesem Thema mitzugestalten, etc.
Insgesamt wird angestrebt, mit den Aktivitäten im Projekt die Grundlagen für ein DFG-gefördertes Forschungsvorhaben zu schaffen.

