Bewerbung
Für eine Schritt-für-Schritt Anleitung zum Bewerbungs- und Einschreibungsverfahren klicken Sie bitte auf die entsprechende Grafik:
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Bewerbungen für Master-Studiengänge erfolgen direkt bei
dem
jeweiligen Prüfungsamt.
Bewerbung auf einen Studienplatz
Studienanfänger/innen können ein Studium aufnehmen, wenn
sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die
fachgebundene Hochschulreife (fachgebundenes Abitur) oder
die Fachhochschulreife (mit bestandener Eignungsprüfung)
erworben haben.
Die Aufnahme eines Lehramt-Bachelors ist mit der
Fachhochschulreife in keinem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit der Studiumaufnahme
als Beruflich Qualifizierte.
Informationen zu den genannten
Hochschulzugangsvoraussetzungen erhalten Sie
hier.
In einige Studiengänge ist es nicht möglich, sich direkt
einzuschreiben. Ein Bewerbungsverfahren kommt dann zum
Tragen, wenn es zu viele Studieninteressentinnen und
–interessenten für einen Studiengang gibt.
Bei Überlastung (Kapazitätsüberschreitung) eines
Studienganges wird ein Auswahlverfahren
(Bewerbungsverfahren) durchgeführt.
Örtliche Bewerbung = Örtlich zulassungsbeschränkte
Studiengänge
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt
die Bewerbung über ein
Online-Portal. Weitere Unterlagen (z.B. Abiturzeugnis)
sind nur auf Anforderung des Studierendensekretariats oder
spätestens bei der Einschreibung im Studierendensekretariat
vorzulegen.
Weitere Fragen zur Bewerbung oder Voreinschreibung
beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des
Studierendensekretariats.
- Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. Juli
- Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15. Januar
Die Studienplätze werden in einem örtlichen
Auswahlverfahren zu 20% nach der Durchschnittsnote, 20%
nach der Wartezeit (gezählt in Halbjahren) und zu 60% im
Hochschulauswahlverfahren nach dem Kriterium der
Durchschnittsnote vergeben.
Bitte beachten: Zusätzliches gesondertes Bewerbungsverfahren (Eignungsprüfung) für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife erfolgt nur zum jeweiligen Wintersemester - Frist 15. Juli!
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in
der Bundesrepublik erworben haben ("Bildungsinländer") bzw.
EU-Bürger sind bewerben Sie sich ebenfalls über das
Onlineportal (s.oben).
Weitere Informationen zu Studiengängen und deren
Zulassungsverfahren erhalten Sie über das International
Office der Universität Siegen.
Universität Siegen
International Office
Adolf-Reichwein-Straße 2
Gebäude SSC
57076 Siegen
www.uni-siegen.de/international-office
| Sprechstunden: | Montag bis Donnerstag | 8.30 – 11.30 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag | 13.30 – 15.00 Uhr | |
| und nach Vereinbarung |





