Informationen zur Bewerbung und Zulassung für ausländische Studierende (Bewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit) gibt das International Office der Universität Siegen.
Wirtschaftsinformatik
| Beginn | Bewerbung | Voraussetzung für die Einschreibung | ||
|---|---|---|---|---|
| WiSe | SoSe | |||
| Wirtschaftsinformatik | ✓ | Online-Portal | Vorlage eines Arbeitsvertrages bei der Einschreibung | |
Zulassungsvoraussetzung
- Allgemeine o. Fachgebundene Hochschulreife
-
Fachhochschulreife + Eignungsprüfung
(mit FHR ist immer eine Bewerbung bis zum 15. Juli erforderlich) - Beruflich Qualifizierte
Zulassungsverfahren
- örtlich zulassungsbeschränkt / Bewerbung über Online-Portal
Einschreibungsvoraussetzungen
Die Vorlage eines Arbeitsvertrages (Beginn: 01.08.) und
eine aktuelle Liste der Firmen, die im Kreisgebiet
Siegen-Wittgenstein die Möglichkeit des Dualen Studiums
anbieten oder bereits angeboten haben, finden Sie im
Internet auf der Seite der IHK Siegen:
http://www.ihk-siegen.de (unter
der Rubrik „Duales Studium“)
Bei der Einschreibung im Studierendensekretariat oder International Office muss der Arbeitsvertrag, der zwischen Studieninteressiertem und Unternehmen abgeschlossen wurde, vorgelegt werden.
Studienaufbau
Die Studenten stehen von Anbeginn an in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen. Sie werden während der Semester studieren und in den Semesterferien Arbeits- und Ausbildungsphasen in den Betrieben durchlaufen.
Parallel zum theoretischen Studium an der Universität soll in enger Abstimmung die praktische Arbeit und Ausbildung in den Unternehmen erfolgen, um auf diese Weise eine Dualität zwischen betrieblicher Arbeit und wissenschaftlicher Ausbildung zu erzielen.
Auszüge aus dem Arbeitsvertrag:
„…Die Parteien gehen davon aus,
dass der Student / die Studentin nach erfolgreichem
Abschluss des Studiengangs für mindestens 3 Jahre in einer
Betriebsstätte der Firma tätig sein wird. Dabei
verpflichtet sich die Firma dem Studenten / der Studentin
ein dem Studienabschluss entsprechenden Anstellungsvertrag
zu den in der Firma üblichen Einstellungsbedingungen
anzubieten. Pro Jahr der entsprechenden
Betriebszugehörigkeit gilt 1/3 des ausgezahlten Darlehens
als getilgt...“
„…Die Firma gewährt dem Studenten / der Studentin ein
zinsloses Darlehen für die Dauer der Studienzeit und zahlt
aus diesem gewährten Darlehen monatlich einen Betrag in
Höhe von 250,- € an den Studenten / die Studentin…“




