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Katalog der UB Siegen
Bewerbung und Zulassung für ausländische Studierende

Informationen zur Bewerbung und Zulassung für ausländische Studierende (Bewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit) gibt das International Office der Universität Siegen.

Erforderliche Sprachkenntnisse
Studienbewerber/innen mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung müssen einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen.
Application and admission procedures for international students
For information regarding the application and admission procedures for international students (students who do not hold a German passport), please contact the International Office.

Wirtschaftsinformatik


Beginn Bewerbung Voraussetzung für die Einschreibung

WiSe SoSe    
Wirtschaftsinformatik
Online-Portal Vorlage eines Arbeitsvertrages bei der Einschreibung 

 

Zugangsvoraussetzung

  • a) Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife
  • b) Fachhochschulreife + Eignungsprüfung
  • c) Beruflich Qualifizierte

 

Zulassungsverfahren

    Örtlich zulassungsbeschränkt

  • zu a) Bewerbung über Online-Portal

 

Einschreibungsvoraussetzungen

Die Vorlage eines Arbeitsvertrages (Beginn: 01.08.) und eine aktuelle Liste der Firmen, die im Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein die Möglichkeit des Dualen Studiums anbieten oder bereits angeboten haben, finden Sie im Internet auf der Seite der IHK Siegen:
http://www.ihk-siegen.de (unter der Rubrik „Duales Studium“)

Bei der Einschreibung im Studierendensekretariat oder International Office muss der Arbeitsvertrag, der zwischen Studieninteressiertem und Unternehmen abgeschlossen wurde, vorgelegt werden.

 

Studienaufbau

Die Studenten stehen von Anbeginn an in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen. Sie werden während der Semester studieren und in den Semesterferien Arbeits- und Ausbildungsphasen in den Betrieben durchlaufen.

Parallel zum theoretischen Studium an der Universität soll in enger Abstimmung die praktische Arbeit und Ausbildung in den Unternehmen erfolgen, um auf diese Weise eine Dualität zwischen betrieblicher Arbeit und wissenschaftlicher Ausbildung zu erzielen.

Auszüge aus dem Arbeitsvertrag:

„…Die Parteien gehen davon aus, dass der Student / die Studentin nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs für mindestens 3 Jahre in einer Betriebsstätte der Firma tätig sein wird. Dabei verpflichtet sich die Firma dem Studenten / der Studentin ein dem Studienabschluss entsprechenden Anstellungsvertrag zu den in der Firma üblichen Einstellungsbedingungen anzubieten. Pro Jahr der entsprechenden Betriebszugehörigkeit gilt 1/3 des ausgezahlten Darlehens als getilgt...“
„…Die Firma gewährt dem Studenten / der Studentin ein zinsloses Darlehen für die Dauer der Studienzeit und zahlt aus diesem gewährten Darlehen monatlich einen Betrag in Höhe von 250,- € an den Studenten / die Studentin…“


Zur Webseite des Studiengangs