Informationen zur Bewerbung und Zulassung für ausländische Studierende (Bewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit) gibt das International Office der Universität Siegen.
Erforderliche Sprachkenntnisse
Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben
Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung müssen einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen. Im Studium müssen Sie schwierige Texte und Vorlesungen verstehen und auf wissenschaftlichem Niveau schreiben und sprechen können. Dafür werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2/C1 des Europäischen Referenzrahmens benötigt.
Voraussetzung für ein Studium mit Abschluss an der Universität Siegen - mit Ausnahme der englischsprachigen Studiengänge - ist der Nachweis der bestandenen DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) auf dem Niveau DSH - 2.
In den Studiengängen der Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften sollten Sie die DSH - 3 nachweisen.
Falls Sie den erforderlichen Leistungsstand zum Zeitpunkt der Bewerbung oder Einschreibung noch nicht erreicht haben, dürfen Sie das Fachstudium nicht aufnehmen. Sie können die notwendigen Kenntnisse in den an der Universität eingerichteten Deutschkursen oder in privaten Sprachenschulen erwerben.
Alternativen für den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse sind:
- das Abitur an einer deutschen Auslandsschule,
- das Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom oder eine der bisherigen Prüfungen Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS), Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) oder Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts,
- das Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (KMK)
- die Feststellungsprüfung eines Studienkollegs oder
- der TestDaF: TDN 4 in allen Prüfungsteilen; in den Studiengängen der Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften: TDN 5 in allen Prüfungsteilen empfohlen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim International Office der Universität Siegen.




