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Prüfungsmodalitäten
Bei Prüfungen haben Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen einen Anspruch auf „Nachteilsausgleich“, d.h. es geht nicht um irgendwelche Erleichterungen bei Klausuren, Hausarbeiten oder mündlichen Prüfungen, sondern es sollen gezielt Benachteiligungen abgebaut werden. Dies kann in Form von Zeitzugaben geschehen oder durch Änderung der Prüfungsform oder durch Nutzung von Hilfsmitteln. Da eine generelle und verbindliche Regelung von Prüfungsmodalitäten für Behinderte und Kranke kaum möglich ist, kann es beim Nachteilsausgleich nur um eine gezielte kompensatorische Maßnahme gehen über die im Einzelfall entschieden wird. Betroffene sollten sich daher immer rechtzeitig mit den jeweiligen Prüfern in Verbindung setzen, die vorhandenen Schwierigkeiten besprechen und die gewünschten Konditionen mit ihnen abklären. Beratung und Unterstützung finden Sie bei Bedarf beim Behindertenbeauftragten.




