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0271 740-2712
Mo - Do: 9 - 16 Uhr
Fr: 9 - 12 Uhr

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Terminvereinbarung für eine Beratung über:
0271 740-2712


International Students
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Impressum

Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht

Abschluss

Bachelor of Laws

Weitere Informationen zum Studiengang

Webseite

Unterrichtssprache

Deutsch, z.T. Englisch

Termine und Fristen

zur Übersicht

 

Der Studiengang

Der 6-semestrige Bachelorstudiengang besteht zu 70% aus rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen, mit einem besonderen Schwerpunkt im europäischen Recht, und zu 30% aus betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Inhalten. Darüber hinaus wird großer Wert auf die Aneignung von Softskills für einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben gelegt. Der Studiengang verfolgt das Konzept einer qualitativ hochwertigen und breiten Grundausbildung. Die große Anzahl an Wahlpflichtmodulen im juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Bereich ermöglichen ab dem 4. Semester eine erste Spezialisierung. Eine vertiefende Spezialisierung ist anschließend im Rahmen des Masterstudiengangs möglich. Für die Absolventen und Absolventinnen bedeutet dies eine universelle Einsetzbarkeit, wenn sie unmittelbar nach dem Bachelorstudium einen Einstieg in das Berufsleben anstreben.

 

Studienstruktur

1. - 2. Semester

Einführung/Methodik, Arbeitstechnik, Ziviles Wirtschaftsrecht I, Öffentliches Wirtschaftsrecht I, Buchführung und Abschluss für Wirtschaftsjuristen, Kosten- und Erlösrechnung, Investition und Finanzierung, Ziviles Wirtschaftsrecht II, Öffentliches Wirtschaftsrecht II

3. - 4. Semester

Ziviles Wirtschaftsrecht II, Öffentliches Wirtschaftsrecht II, Unternehmensrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht), Interdisziplinärer Wahlpflichtbereich DEWR, Hauptseminar Rechtswissenschaften I, Legal English, Rechtswissenschaftlicher Wahlpflichtbereich, Produktion, Marketing

5. Semester

Internationales Wirtschaftsrecht, Hauptseminar Rechtswissenschaften II (Wirtschaftswissenschaften, Interdisziplinäre Kompetenzen), Rechtswissenschaftlicher Wahlpflichtbereich, Spezielle Betriebswirtschaftslehre (DEWR)

6. Semester

Praktikum

Bachelorarbeit

 

Wichtige Informationen

Obligatorisch im Studium ist ein mindestens dreimonatiges Praktikum in einem geeigneten Wirtschaftsunternehmen, einer geeigneten freiberuflichen Praxis/Kanzlei oder in einer geeigneten öffentlichen Stelle (Behörde, Gericht). Das Praktikum kann mit betriebswirtschaftlichem, juristischem oder interdisziplinärem Bezug absolviert werden. Für diejenigen, die nach dem Bachelor sofort in die Wirtschaft wollen, wird eine deutlich längere Praktikumszeit empfohlen.

 

Berufsperspektiven

Speziell in den Schnittfeldbereichen, in denen fundierte wirtschaftswissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Kenntnisse gefordert werden, bestehen sehr gute Berufsaussichten für WirtschaftsjuristInnen. Hierzu gehören insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, in der Unternehmensberatung, in der Insolvenzverwaltung und bei der Restrukturierung von Unternehmen, im Vertragsmanagement oder im Personalbereich, sowie in Rechtsabteilungen.

Typische Tätigkeiten für WirtschaftsjuristInnen liegen auch im Einkauf, Verkauf, als Assistenz der Geschäftsführung bzw. auch später als GeschäftsführerIn in Industrie- und Handelskammern und Verbänden. Weitere Möglichkeiten bestehen im Bereich der öffentlichen Verwaltungen (z.B. Auswärtiges Amt, Bundeskartellamt etc.), aber auch in rein betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten mit geringem juristischem Anteil (z.B. Marketing, Bank- und Versicherungsbereich).

 

Studienorganisation

Fachprüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung

Fachprüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der FPO im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese FPO läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und ist Teil einer FPO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B. Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden müssen.

Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen sind.

 

Masterprogramme

 
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