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Zentrale Studienberatung
im SSC-Gebäude
Adolf-Reichwein-Str. 2
57076 Siegen
Anfahrt


Erreichbarkeit der
studentischen Hotline:
0271 740-2712
Mo - Do: 9 - 16 Uhr
Fr: 9 - 12 Uhr

Mail:
info.studienberatung[at]
zsb.uni-siegen.de


Terminvereinbarung für eine Beratung über:
0271 740-2712


International Students
You find information about the admission procedure here: STARTING

Impressum

Lehramt an Grundschulen (Gs)

Bachelor und Master im Lehramt

Das Lehramtsstudium besteht aus einem 6-semestrigen Bachelor- und einem 4-semestrigen Masterstudium – unabhängig vom gewählten Lehramt. Die Universität Siegen bietet ein grundständiges Lehramtsstudium an, d.h. es kommt zu einer engen Verzahnung der fachwissenschaftlichen Studien mit fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Inhalten vom Beginn des Bachelorstudiums an.

Zusätzlich bietet die Universität Siegen die Möglichkeit Grundschullehramt mit integrierter Förderpädagogik zu studieren.

 

Zugangsvoraussetzung

  • Allgemeine Hochschulreife
unter bestimmten Voraussetzungen:
  • fachgebundene Hochschulreife
    (bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei uns ob Ihr Abschluss anerkannt wird!)
  • Beruflich Qualifizierte
    (bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei uns ob Ihre berufliche Qualifikation anerkannt wird!)
Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB)

Studieninformationen zum BA / MA-Studium

Mögliche Fächerkombinationen



*2. Master optional für Studierende der Schulformen Grundschule mit integrierter Förder­­­pädagogik sowie Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamtschule mit integrierter Förderpädagogik in den Bildungswissenschaften

Studienbeginn

Im Lehramtsbachelor ist ein Studienbeginn im ersten Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.

 

Fremdsprachenkenntnisse

Für das Lehramtsstudium sind grundsätzlich Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, was in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung geschieht. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine oder ihre Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen. Für den zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen qualifizierenden Bachelorabschluss werden für einige Unterrichtsfächer zusätzlich die in der Tabelle aufgeführten Sprachkenntnisse verlangt. Der Nachweis ist grundsätzlich Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit.

 

 

 Unterrichtssprache

  •  Deutsch, evtl. fremdsprachlich. Unterrichtsfach: Englisch

Weitere Infos hier.

 

 
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