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im SSC-Gebäude
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0271 740-2712
Mo - Do: 9 - 16 Uhr
Fr: 9 - 12 Uhr

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Terminvereinbarung für eine Beratung über:
0271 740-2712


International Students
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Impressum

Architektur mit dem Schwerpunkt Planen und Bauen im Bestand

Abschluss

Master of Science

Weitere Informationen zum Studiengang

zur Webseite

Unterrichtssprache

Deutsch

Termine und Fristen

zur Übersicht

 

Der Studiengang

Ziel des Masterstudienganges „Architektur mit dem Schwerpunkt Planen und Bauen im Bestand“ ist es, Kompetenz im Umgang mit zu modernisierender, umzunutzender, zu ergänzender oder rückzubauender Bausubstanz nach städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen und konstruktiv-technischen Aspekten zu erlangen. Das Masterstudium zielt auf eine wissenschaftlich-theoriebezogene und zugleich praxisbezogene Vertiefungs- und Zusatz­qualifikation ab und besteht aus 9 Modulen inklusive der Master-Thesis.

Das Thema dieses Vertiefungsstudienganges versteht sich als Antwort auf die Ver­änderungen des gesellschaftlichen Problemhorizontes:

  • Die Umnutzung und Pflege alter Bausubstanz wird immer wichtiger.
  • Die demographische Entwicklung der Bevölkerung Europas hat zur Folge, dass auch die Städte schrumpfen.
  • Die Überalterung der Gesellschaft hat zur Folge, dass die Bedürfnisse nicht mehr den tatsächlichen Begebenheiten entsprechen.
  • Die Überproduktion von Bürogebäuden (Leerstand) in den Ballungsräumen hat zur Folge, dass es in innerstädtischen Bereichen oft zu einer Verödung der Infrastruktur kommt.

„Planen und Bauen im Bestand“ bedeutet, dass diese Problematik im Sinne städtebaulicher und architektonischer Überlegungen reflektiert werden muss, um langfristig mit nachhaltigen, neuen Lösungsansätzen reagieren zu können. Städte und Gebäude müssen den sich ändernden Bedürfnissen wieder angepasst werden.

„Planen und Bauen im Bestand“ bedeutet auch, den respektvollen Eingriff in bestehende, intakte städtebauliche Strukturen zu finden, um mit planerischen Maßnahmen zu einem Mehrwert an architektonischen Qualitäten zu gelangen. Die Pflege alter, denkmalgeschützter Bausubstanz ist zu gewährleisten und in angemessener Weise zu berücksichtigen.

Bauen im Bestand wird künftig mehr denn je das Berufsbild der Architektin oder des Architekten prägen. Modernisierung, Schadenssanierung, Energieeinsparung, Umbau und Erweiterung sowie Rückbau in schrumpfenden Städten und Baulückenschließung werden die Zukunftsaufgaben der Architekturbüros sein.

Es werden bis zu 40 Studierende aufgenommen. Ihnen steht ein gemeinsames Atelier offen, wo sie miteinander, mit Lehrenden und Gastvortragenden ihre Projekte entwickeln oder diskutieren, wo Seminare und Vorträge stattfinden und ein kommunikatives Miteinander gepflegt werden soll.

Weiterführende Informationen zum Studiengang finden Sie hier .

 

Zugangsvoraussetzungen

1) Abschluss „Bachelor of Science“ oder „Bachelor of Arts“ in einem Studiengang Architektur oder ein vergleichbarer Diplomabschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5

2) BewerberInnen aus dem Ausland müssen vor Aufnahme des Masterstudiums ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (mind. DSH2 oder TestDaF in allen Teilprüfungen mind. 4).
Es gilt immer die aktuelle Prüfungsordnung.

Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung finden Sie hier.

 

Studienorganisation

Prüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung

Prüfungsordnungen (POs) legen die grundlegenden Strukturen eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle Fassung einer PO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der PO im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese PO läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und ist Teil einer PO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B. Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden müssen.

Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen sind.

2024-02-29T08:43:18
 
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