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Kapazitätsanalysen und -planung

  

Im Rahmen der Kapazitätsrechnung wird das Lehrangebot, die Lehrnachfrage sowie die Curricularwerte berücksichtigt.

Anhand dieser Parameter werden die Auslastung sowie die Zulassungszahlen ermittelt.

Die Zulassungsbeschränkungen sowie die -zahlen werden auf Vorschlag des Rektorats beim Ministerium für Kultur und

Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) beantragt.

Aufgaben

- Beantragung von Zulassungsbeschränkungen

- Berechnung der Zulassungszahlen

- Berechnung der universitären Auslastung

- Aufstellung der Lehrverflechtungsmatrix/Dienstleistungskoeffizient

- Berechnung von Vollzeitstudierendenäquivalente

- spezielle Kapazitätsanalysen (bspw. im Rahmen von Akkreditierungsverfahren)

- An- und Abmeldung von Studiengängen


Rechtliche Grundlage

- Kapazitätsverordnung (KapVO)
Lehrverpflichtungsverordnung (LVV)
Erläuterungen zur Kapazitätsrechnung 

 
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